Antrag Grüne betr. Gelebte Demokratie braucht eine starke Beteiligung von Jugendlichen
Letzte Beratung: 13.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 6.2
Jugendliche haben häufig eine gleichgültige und sogar ablehnende Haltung gegenüber der Politik. Jugendstudien wie die SHELL-Studie zeigen insbesondere ein geringes Vertrauen in Politiker und Parteien, von denen sich ein großer Anteil der Jugendlichen nicht vertreten fühlt. Gleichzeitig signalisieren diese Untersuchungen, dass der Einsatz für die Gesellschaft und andere Menschen ganz selbstverständlich zum Lebensstil der überwiegenden Mehrheit der Jugendlichen gehört. Es besteht also ein aktueller Handlungsbedarf, Jugendlichen vielfältige attraktive Möglichkeiten zu eröffnen, sich aktiv in Politik einzumischen und für künftiges politisches Engagement zu motivieren.
Die rechtlichen Grundlagen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind mittlerweile auf fast allen Ebenen gegeben. Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet in Artikel 12 eine Zusicherung der freien Meinungsäußerung und die Berücksichtigung des Kindeswillens in allen das Kind berührenden Angelegenheiten. Auf europäischer Ebene wurde festgelegt, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler und regionaler Ebene an „den sie betreffenden Debatten und Beschlüssen“ zu beteiligen sind. Mit dem § 33 des Hamburgischen Bezirksverwaltungsgesetzes müssen die Bezirksämter geeignete Verfahren entwickeln, um Kinder und Jugendliche an „Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren“, angemessen zu beteiligen.
Diese Beteiligung von Jugendlichen und Kindern auf bezirklicher Ebene ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wichtiger Bestandteil politischer Bildung, deren Notwendigkeit mit der Herabsetzung des Wahlalters noch verstärkt wurde.
Eine erfolgreiche Form der Beteiligung ist „Jugend im Parlament“, das seit Jahren von der Hamburgischen Bürgerschaft durchgeführt wird. Jugendliche haben hier die Möglichkeit, Abläufe des Parlaments zu erleben und eigene Anliegen und Interessen zu formulieren und zu beschließen und den gewählten Gremien zur Beratung vorzulegen. Es ist pädagogisch sinnvoll, Jugend im Parlament als erfolgreiche Umsetzung der erfolgreichen „peer group education“ auf die Bezirksversammlungen auszuweiten. Hierdurch können kommunale politische Themen einer breiteren Schicht von Jugendlichen zugänglich gemacht werden und ein niederschwelliger Einstieg in politische Strukturen und Entscheidungsprozesse erfolgen.
Dennoch gilt: Jugendparlamente stellen eine hohe Schwelle der Beteiligung dar und sind keine Selbstläufer. Buxtehude löste sein Jugendparlament 2006 wegen zu geringer Teilnahme auf. Gleichzeitig zeigt das Beispiel des Jugendkomitees in Mölln, wie Beteiligung wahrgenommen wird, wenn sie ernst genommen wurde.
Mit einem niederschwelligen ganztägigen Jugendkongress als Einstieg in verstetigte Formen von Beteiligung (wie z.B. auch dem Jugendparlament) können alle Akteure der Arbeit von und mit Jugendlichen an einen Tisch geholt werden: Jugendvertretungen und interessierte Jugendliche, Ausbildungsstätten wie Schulen, Universitäten und Betriebe, Religionsgemeinschaften, Sportclubs und Jugendtreffs.
Die Bezirksversammlung möge beschließen
1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die
Umsetzung des §33 des Bezirksverwaltungsgesetzes im Fachausschuss zu
geben. Hierbei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
Wie werden Planungen, die das Interesse von Jugendlichen berühren, von der Bezirksverwaltung identifiziert und mit den potenziell betroffenen Kindern und Jugendlichen kommuniziert?
Wie werden diese Umsetzungen dokumentiert, inwieweit sind Träger der Kinder- und Jugendarbeit eingebunden; gibt es eine Abstimmung und Verzahnung mit der Entwicklung der Regionalen Bildungskonferenzen?
Welche systemischen Verfahren zur Einbeziehung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen gibt es, welche Evaluationsergebnisse zur erfolgreichen Umsetzung dieser Verfahren liegen vor?
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, über die Prüfungsergebnisse bezüglich des Antrages der SPD/CDU im November 2014, Drucksache 20-275, „Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen“ im Jugendhilfeausschuss zeitnah zu berichten.
3. Es soll geprüft werden, ob ein niederschwelliger Jugendkongress zum Thema „Verstetigung der politischen Beteiligung in Harburg“ stattfinden kann. Der Jugendhilfeausschuss sollte zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe unter zeitgerechter Einbindung der Harburger Kinder- und Jugendeinrichtungen einsetzen, die ausschließlich zu diesem Zweck ein Konzept erarbeitet.
Antrag des Abgeordneten Jürgen Marek und GRÜNE-Fraktion
Harburg, den 26.05.2015
Britta Herrmann
Grüne-Fraktionsvorsitzende
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