20-3518

Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, SPD, CDU, DIE LINKE und NEUE LIBERALE betr. Berücksichtigung der Belange (nach §33 BezVG) von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorlagen der Bezirksverwaltung an die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse.

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2024
Ö 6.3
02.12.2019
03.04.2019
Sachverhalt

Betr. Berücksichtigung der Belange (nach §33 BezVG) von Kindern und Jugendlichen  bei Planungen und Vorlagen der Bezirksverwaltung an die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse.

Erstmals im Februar 2017 und seitdem zunehmend häufiger - wenn auch nicht immer - steht unter Stellungnahmen des Bezirksamts der Satz: „Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.“ Auf die Art der Prüfung bzw. Berücksichtigung wird dabei jedoch nicht näher eingegangen.

Eine kleine Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 24.01.2018 (Drs. 20-3436.01) hatte die  Transparenz und die Konkretisierung dieser Berücksichtigung  zum Inhalt. Laut Antworten zur Anfrage gilt:

 „….Die erfolgte Prüfung und das Ergebnis dieser Prüfung sind jeweils in den dazu gefertigten Drucksachen und sonstigen Vorlagen für die Bezirksversammlung darzustellen. Die Darstellung sollte jeweils in einem gesonderten Absatz erfolgen. Regelhaft kommen hierfür zwei Varianten der textlichen Darstellung in Frage:

 Variante A: „Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind durch diese Planung oder sonstige Maßnahme nicht betroffen.“

 Variante B: „Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind durch diese Planung oder Maßnahme betroffen.“ In diesem Falle folgt in der schriftlichen Darstellung (möglichst in wenigen Sätzen) die Identifikation und die Analyse der Betroffenheit, die Bewertung, die Abwägung, sowie das Ergebnis dieses Prozesses, d. h. Berücksichtigung oder nicht (und ggf. Umfang der Berücksichtigung)….“ (Anweisung des Bezirksamtsleiters vom 24.2.2016)

 „…Es erfolgt eine Identifikation und Analyse möglicher Betroffenheit der Belange von Kindern und Jugendlichen, eine Bewertung und schließlich die Abwägung, inwieweit diese bei der Entscheidung der Verwaltung Berücksichtigung finden, sowie die abschließende Dokumentation. Soweit eine Dokumentation erfolgt, soll diese auch aus der Vorlage selbst ersichtlich sein. Die Dokumentation erfolgt nicht immer vollständig und ist u. a. davon abhängig, inwieweit z. B. rechtliche Vorgaben einen Abwägungsvorgang und dessen Dokumentation erfordern…“

 In der Regel findet sich als Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu Anträgen allerdings nur der Satz „ Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt“

Transparenz und Dokumentation der Entscheidungen und die Darstellung eines abgeleiteten  Entscheidungsprozesse mit Bewertung, Abwägung  und konkreten Anhaltspunkten  fehlen. Es besteht hier also durchaus ein Widerspruch von theoretischem Anspruch und praktischem Handeln.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten im Jugendhilfeausschuss zu diesem Widerspruch Stellung zu nehmen. Insbesondere soll über Erfahrungen mit der konkreten Umsetzung der bestehenden Anweisung, eventuellen Hemmnissen und Problemen und weiteren Perspektiven einer möglichst aussagkräftigen und gleichzeitig praktikablen Dokumentation der Entscheidungen berichtet werden.