Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Koordinierte Müllbeseitigung vor und während Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen
Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 2.7
Auf vielen öffentlichen Flächen unseres Bezirks – insbesondere an Deichen, Gräben, Mittelinseln von Straßen, Autobahnabfahrten sowie weiteren Grünstreifen – kommt es regelmäßig zu einer starken Vermüllung.
Werden diese Flächen im Rahmen der turnusmäßigen Mäharbeiten bearbeitet, wird der vorhandene Müll, insbesondere Plastik, von den Mähgeräten zerkleinert. Dadurch entsteht Mikroplastik, das in der Regel auf den Flächen verbleibt und nicht mehr aufgenommen werden kann. Dieser Mikroplastikmüll kann von Weidetieren, Wildtieren oder Vögeln aufgenommen werden oder über Regenwasser in Bäche, die Elbe und letztlich in die Nordsee gelangen.
Für die Durchführung der Mäharbeiten ist in Hamburg z. B. der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der Bezirk, Hamburg Wasser usw. je nach Fläche zuständig, während diese selbst oder die Stadtreinigung Hamburg in der Regel für die Müllbeseitigung verantwortlich sind.
Um die Entstehung und Verbreitung von Mikroplastik wirksam zu verhindern, ist eine enge zeitliche und organisatorische Abstimmung erforderlich. Konkret bedeutet dies: Vor Beginn der Mäharbeiten muss eine gezielte Müllbeseitigung erfolgen und auch während der Mäharbeiten muss vorhandener Müll eingesammelt werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung und die zuständigen Behörden und städtischen Betriebe werden gebeten,
- dass vor allen Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen im Bezirk eine Müllbeseitigung erfolgt,
- dass während der Mäharbeiten anfallender oder liegengebliebener Müll ebenfalls zwingend eingesammelt wird
- dass die zeitliche Koordinierung zwischen Müllbeseitigung und Mäharbeiten verbindlich geregelt wird.
Hamburg, am 05.09.2025
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
06.11.2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die in der o.g. Drucksache geschilderte Problematik ist dem Bezirksamt bewusst. Flächen, die in der Bewirtschaftung des Fachamtes MR liegen, werden daher von den beauftragten Firmen vor jeder Mahd abgesammelt. Außerhalb der Mahdzeiten erfolgt eine Entfernung von Unrat und Müll im Zuge der Begehungen oder nach Meldungen von Dritten: Müll wird durch die eigenen Mitarbeitenden, die Lohnunternehmer:innen und die Stadtreinigung entfernt.
Auf die Abläufe anderer Dienststellen auf den von Ihnen zu bewirtschaftenden Flächen hat das Bezirksamt keinen Einfluss.
gez. Carstensen
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung empfiehlt mit o.g. Drucksache
- dass vor allen Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen im Bezirk eine Müllbeseitigung erfolgt,
- dass während der Mäharbeiten anfallender oder liegengebliebener Müll ebenfalls zwingend eingesammelt wird
- dass die zeitliche Koordinierung zwischen Müllbeseitigung und Mäharbeiten verbindlich geregelt wird.
Sie nennt beispielhaft Flächen an Deichen, Gräben, Mittelinseln von Straßen, Autobahnabfahrten sowie weiteren Grünstreifen.
In der Zuständigkeit der SRH liegt ein Teil der genannten Flächen etwa die Reinigung der Mittelinseln von Straßen, welche zum öffentlichen Weg zählen. Zudem wurde in der Leistungsbeschreibung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der SRH und Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Ziffer 2.1.3 festgelegt, dass Nebenflächen, wie Trenn- und Sicherheitsstreifen, Straßengräben, Gewässerböschungen und Mittelinseln, bedarfsgerecht von der SRH gereinigt werden.
Dies vorausgeschickt, nimmt die BUKEA unter Beteiligung der SRH zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
BUKEA und SRH begrüßen grundsätzlich eine bessere Koordination zwischen Müllbeseitigung und Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen. Aus hiesiger Sicht ist es deutlich effektiver und ressourcenschonender, vor den Mäharbeiten zu „beräumen“, als im Nachgang zerkleinerten Müll zu beseitigen.
Die SRH kann dabei ausschließlich auf den in ihrer Zuständigkeit liegenden Flächen des öffentlichen Raumes tätig werden (s.o.). Eine Müllbeseitigung vor oder während der Mäharbeiten kann dabei nur im Rahmen der vereinbarten Reinigungsfrequenzen und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit sowie auf den entsprechend gewidmeten Flächen erfolgen.
Um dem Wunsch nach einer abgestimmten Vorgehensweise nachkommen zu können, benötigt die SRH konkrete und frühzeitig kommunizierte Informationen darüber, wann und wo Mäharbeiten stattfinden, um eine sinnvolle Koordination sicherzustellen.
Die SRH steht für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, bezirklichen Dienststellen bzw. deren Dienstleistern und beauftragten Betrieben zur Verfügung. Der Impuls für die koordinierte Zusammenarbeit müsste aus hiesiger Sicht dabei vom Bezirksamt ausgehen.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
Die Finanzbehörde nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Deichflächen sind jeweils hälftig dem Bezirksamt Harburg und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zugeordnet in jeweils unterschiedlichen Abschnitten. Daher wird auch die Regelpflege unterschiedlich gehandhabt.
Die Regelpflege der Abschnitte des Bezirksamts wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und für den LIG von dessen Dienstleister durchgeführt. Um eine einheitliche und kostensparende Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen zu erreichen, steht der LIG seit 2023 bezüglich einer Übertragung aller Deichflächen in das Verwaltungsvermögen mit dem Bezirksamt Harburg in Verhandlung.
Bei den Deichflächen des LIG handelt es sich um Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens (AGV), die nicht öffentlich gewidmet sind. Grundsätzlich wird auf den Grundstücken des AGV die Verkehrssicherheit gewährleistet, es werden jedoch keine Maßnahmen für eine öffentliche Nutzung durchgeführt.
Derzeit erfolgt vor der ersten Mahd eine Müllsammelaktion durch die Initiative „Hamburg räumt auf“ der ansässigen Schule in Moorburg. Diese Vorgehensweise wurde mit dem Vorsitzenden des ständigen Gesprächskreises Moorburg abgestimmt. Bis zur beabsichtigten Übertragung in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts Harburg wird der LIG seinen Dienstleister vor der zweiten Mahd mit der Müllbeseitigung beauftragen.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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