21-2281.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. "Müllkonfetti"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.01.2023
Sachverhalt

Im Sommerhalbjahr sorgt das Grünamt für das Mähen der Grünstreifen zwischen Straße und Fußweg. Leider kommt es dabei immer wieder zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Weggeworfener Müll im Grünstreifen wie etwa Einwegbecher, Masken, Verpackungen etc. wird „geschreddert“ und bleibt dann als „Müllkonfetti“ dauerhaft liegen. Das ist weder ökologisch (Mikroplastik) noch ästhetisch wünschenswert und kann auch aus Sicht der Stadtreinigungsbetriebe nicht gewollt sein.

Vermeiden ließe sich das Müllkonfetti-Problem, indem jeweils unmittelbar vor dem Mähen eines Grünstreifens der dort befindliche Müll eingesammelt würde.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtreinigung dafür Sorge zu tragen, dass der Müll aus Grünstreifen stets unmittelbar vor deren Mahd entfernt wird.

Die Verwaltung wird gebeten, dem KUV Auskunft zu geben über die geprüften und ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung von „Müllkonfetti“ im Bezirk.

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

 Bezirksamt Harburg 

 

 

       4. Januar 20223

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag GRÜNE (Drs. 21-2281) wie folgt Stellung:

 

Die vorherige Reinigung der zu mähenden Flächen ist mit den beauftragten Unternehmen bereits vertraglich vereinbart. In den vertraglichen Regelungen für die Vergabe der Rasenmäharbeiten befinden sich folgende Vorgaben:

 

  • „mit Verschmutzung der Flächen durch Papier, Dosen, Flaschen o. ä. [ist] zu rechnen, die vor dem Mähen vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen sind“. (Vorbemerkungen)
  • „Steine, Müll und Unrat sind abzusammeln und zu entsorgen.“ (Leistungsverzeichnis)

 

Die beauftragte Firma wird nochmal besonders darauf hingewiesen, diese Vorgaben zwingend zu erfüllen, um kein „Müllkonfetti“ zu erzeugen.

 

Einer gesonderten Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg bedarf es daher nicht. Diese hat auch eine festgelegte eigene, unabhängige Tourenplanung, während die mit der Mahd beauftragten Unternehmen den Rhythmus nach dem Wuchs (in Abhängigkeit mit den jeweils herrschenden Witterungsverhältnissen) der Mähfläche sehr flexibel ausgestalten müssen.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind in Anbetracht der Auswirkungen auf zukünftige Generationen besonders berücksichtigt.

 

 

 

Fredenhagen