Antrag CDU betr. Koordinierte Müllbeseitigung vor und während Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen
Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.43
Auf vielen öffentlichen Flächen unseres Bezirks – insbesondere an Deichen, Gräben, Mittelinseln von Straßen, Autobahnabfahrten sowie weiteren Grünstreifen – kommt es regelmäßig zu einer starken Vermüllung.
Werden diese Flächen im Rahmen der turnusmäßigen Mäharbeiten bearbeitet, wird der vorhandene Müll, insbesondere Plastik, von den Mähgeräten zerkleinert. Dadurch entsteht Mikroplastik, das in der Regel auf den Flächen verbleibt und nicht mehr aufgenommen werden kann. Dieser Mikroplastikmüll kann von Weidetieren, Wildtieren oder Vögeln aufgenommen werden oder über Regenwasser in Bäche, die Elbe und letztlich in die Nordsee gelangen.
Für die Durchführung der Mäharbeiten ist in Hamburg z. B. der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der Bezirk, Hamburg Wasser usw. je nach Fläche zuständig, während diese selbst oder die Stadtreinigung Hamburg in der Regel für die Müllbeseitigung verantwortlich sind.
Um die Entstehung und Verbreitung von Mikroplastik wirksam zu verhindern, ist eine enge zeitliche und organisatorische Abstimmung erforderlich. Konkret bedeutet dies: Vor Beginn der Mäharbeiten muss eine gezielte Müllbeseitigung erfolgen und auch während der Mäharbeiten muss vorhandener Müll eingesammelt werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung und die zuständigen Behörden und städtischen Betriebe werden gebeten,
- dass vor allen Mäharbeiten auf öffentlichen Flächen im Bezirk eine Müllbeseitigung erfolgt,
- dass während der Mäharbeiten anfallender oder liegengebliebener Müll ebenfalls zwingend eingesammelt wird
- dass die zeitliche Koordinierung zwischen Müllbeseitigung und Mäharbeiten verbindlich geregelt wird.
Hamburg, am 05.09.2025
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