22-1186.01

Antwort auf Kleine Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Deichpflege und Vermeidung von Müllkonfetti - Abgestimmte Vorgehensweise zwischen den zuständigen Stellen und Übertragung der restlichen Deichflächen in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Deichpflege und insbesondere dem Entstehen von „Müllkonfetti“ befasst. Müllkonfetti entsteht, wenn Müll vor der Mahd nicht sorgfältig aufgesammelt wird (21-2281; 22-0973). Das entstehende Mikroplastik muss kostenaufwendig entfernt werden und verteilt sich in der Umwelt.

In der Stellungnahme zum jüngsten Antrag (22-0973.01) weist die BUKEA daraufhin, dass sie und SRH eine abgestimmte Vorgehensweise begrüßen würden. Die Initiative müsse aber vom Bezirksamt ausgehen.

Die Finanzbehörde wies darauf hin, dass seit 2023 Verhandlungen zwischen dem LIG und dem Bezirksamt bestehen, alle noch dem LIG zugewiesenen Deichflächen in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zu übertragen.

Sowohl eine abgestimmte Vorgehensweise, als auch eine zügige Übertragung der dem LIG zugewiesenen Deichflächen, in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes ist geboten, um einen effektiven Umweltschutz zu gewährleisten und unnötige Zusatzkosten für die öffentliche Hand zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den verschiedenen Trägern öffentlicher Flächen zu ermöglichen und damit Kosten einzusparen?

2. Wie lautet der aktuelle Stand bezüglich der Übertragung der restlichen Deichflächen vom LIG in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts und wann ist mit einer Übertragung zu rechnen?


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

26. November 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-1186, wie folgt:

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den verschiedenen Trägern öffentlicher Flächen zu ermöglichen und damit Kosten einzusparen?

Die Zuständigkeit für eine Koordinierung der Müllbeseitigung auf Deichflächen unterschiedlichen Verwaltungsvermögens liegt nicht beim Bezirksamt Harburg.

Auf den bezirkseigenen Flächen ist die Stadtreinigung für die reguläre Beseitigung des Mülls zuständig. Dieses schließt die Koordination der Reinigungsintervalle ein. Zusätzlich über diese eigentliche Zuständigkeit der Stadtreinigung hinaus, werden bei Mahdaufträgen des Bezirksamtes Reinigungsleistungen regelhaft mit ausgeschrieben.

Diese beinhalten nur, den auf den Flächen eventuell vorhandenen Rest-Müll vor dem Mähen abzusammeln. Dieses erfolgt, damit vereinzelte Verpackungen nicht durch das Mähen geschreddert werden (Müllkonfetti). Unabhängig davon ist aufgrund der bekannten Beschwerdelage bereits eine Angleichung der Mahdtermine für die Flächen des LIG und des Bezirksamtes Harburg erfolgt.

Eine regelmäßige Abstimmung mit den jeweils zuständigen Dienstleistern ist bereits sichergestellt. Die Situation sollte sich dementsprechend deutlich verbessert haben. Insofern besteht aktuell keine Veranlassung eines weiteren noch aufzusetzenden abgestimmten Vorgehens.

  1. Wie lautet der aktuelle Stand bezüglich der Übertragung der restlichen Deichflächen vom LIG in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts und wann ist mit einer Übertragung zu rechnen?

Die Übertragung der Flächen vom LIG in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes wird derzeit geprüft.

Aufgrund der Größe des "Flächenpaketes" und einer erforderlichen Klärung zum Übergang von Ressourcen, kann ein voraussichtlicher Übertragungszeitpunkt aktuell nicht benannt werden.

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