22-1186

Kleine Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Deichpflege und Vermeidung von Müllkonfetti - Abgestimmte Vorgehensweise zwischen den zuständigen Stellen und Übertragung der restlichen Deichflächen in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Deichpflege und insbesondere dem Entstehen von „Müllkonfetti“ befasst. Müllkonfetti entsteht, wenn Müll vor der Mahd nicht sorgfältig aufgesammelt wird (21-2281; 22-0973). Das entstehende Mikroplastik muss kostenaufwendig entfernt werden und verteilt sich in der Umwelt.

In der Stellungnahme zum jüngsten Antrag (22-0973.01) weist die BUKEA daraufhin, dass sie und SRH eine abgestimmte Vorgehensweise begrüßen würden. Die Initiative müsse aber vom Bezirksamt ausgehen.

Die Finanzbehörde wies darauf hin, dass seit 2023 Verhandlungen zwischen dem LIG und dem Bezirksamt bestehen, alle noch dem LIG zugewiesenen Deichflächen in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes zu übertragen.

Sowohl eine abgestimmte Vorgehensweise, als auch eine zügige Übertragung der dem LIG zugewiesenen Deichflächen, in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes ist geboten, um einen effektiven Umweltschutz zu gewährleisten und unnötige Zusatzkosten für die öffentliche Hand zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt eine abgestimmte Vorgehensweise zwischen den verschiedenen Trägern öffentlicher Flächen zu ermöglichen und damit Kosten einzusparen?

2. Wie lautet der aktuelle Stand bezüglich der Übertragung der restlichen Deichflächen vom LIG in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts und wann ist mit einer Übertragung zu rechnen?

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