22-0834.02

Jede Kippe zählt - für eine saubere und gesunde Umwelt

Stellungnahme

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.10

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Bergedorf empfiehlt im ersten Punkt ihres Beschlusses vom 28.05.26 (Drs. 22-0834 und 22-0834.01), sich bei der zuständigen Behörde für die Aufstellung von Müllbehältnissen inklusive der Entsorgungsmöglichkeit für Zigarettenkippen in unmittelbarer Nähe zu den Sitzbänken

  • am Deich gegenüber der Kate in Altengamme sowie direkt vor der Kate;
  • am Deich Anleger Zollenspieker Fährhaus

einzusetzen. Die unter Ziffer 2 bis 4 aufgeführten Anträge wurden abgelehnt.

Entsprechend nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zum o.g. Beschluss unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem beschlossenen Punkt 1 wie folgt Stellung:

Als öffentliches Unternehmen ist die SRH bei der Verwendung der seitens der Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Haushaltsermächtigungen immer auch dem Wirtschaftlichkeitsprinzip nach der Landeshaushaltsordnung verpflichtet. Dies gilt auch beim Betrieb zusätzlicher Abfallbehältnisse im öffentlichen Raum, die zum Teil aus Erstattungsmitteln (Steuern) finanziert werden.

Der Aufwand für Anschaffung und Betrieb von Papierkörben ist in Relation zu dem dadurch erzielten Nutzen zu setzen. Die Erfahrung der SRH zeigt, dass die Anpassung der Müllentsorgungskapazität nicht automatisch auch das Littering im Umfeld minimiert oder zu einer Verbesserung der Sauberkeitssituation vor Ort führt. Sollte sich nach Aufstellung und Betrieb zusätzlicherPapierkörbe zeigen, dass im Umfeld keine positive Veränderung eintritt, das Behältervolumen kaum genutzt wird oder durch Fehlnutzungen die Betreibbarkeit nicht sinnvoll möglich ist, hat die SRH letztlich darauf zu reagieren und Behältnisse umzustellen oder wieder einzuziehen.

Zu Bedenken gilt es, dass die SRH nur auf öffentlich gewidmeten Wegeflächen sowie in öffentlich gewidmeten Grün- und Erholungsanlagen für den Papierkorbdienst zuständig ist.

Nach Kenntnis der BUKEA sind die genannten Flächen nicht der Öffentlichkeit gewidmet.

Im Übrigen ist bezüglich des Standortes „am Deich gegenüber der Kate in Altengamme sowie direkt vor der Kate“ die vorliegende Standortbeschreibung für eine fachliche und rechtliche Bewertung nicht ausreichend konkret. Für eine belastbare Prüfung und abschließende Bewertung bedarf es einer präzisen Standortangabe.

Ungeachtet dessen ist nach derzeitiger Einschätzung davon auszugehen, dass die Situation am genannten Deich grundsätzlich mit den Gegebenheiten am Anleger Zollenspieker Fährhaus vergleichbar ist. Sofern sich die geplanten Standorte auf oder im unmittelbaren Bereich von Deichanlagen befinden, gelten aus Sicht der SRH identische fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Um einen Papierkorb an oder auf Deichen aufstellen zu lassen, bedarf es einer deichrechtlichen Genehmigung 9 der Verordnung über öffentliche Hochwasserschutzanlagen (Deichordnung - DeichO) des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Diese wird nur erteilt, wenn die Sicherheit der Hochwasserschutzanlage nicht beeinträchtigt wird und ein berechtigtes Interesse die Nutzung erfordert. In der Vergangenheit wurde die Stellung von Papierkörben (auch ohne Verankerung) vom LSBG abgelehnt bzw. es mussten Papierkörbe wieder abgebaut werden, weil die Grasnarbe unter dem Behälter beschädigt und dadurch die Sicherheit der Hochwasserschutzanlage gefährdet werden könnte.

Ausschließen kann die SRH mögliche Schädigungen von Deichanlagen durch die Installation von Papierkörben nicht.

Insoweit bedarf es für die Aufstellung von Papierkörben auf genannten Flächen zunächst einer eindeutigen Klärung der Zuständigkeiten durch das Bezirksamt Bergedorf insbesondere mittels Widmungsverfügung sowie der Einholung der erforderlichen deichrechtlichen Genehmigungen. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Aufstellung von Müllbehältnissen an den genannten Standorten nicht befürwortet werden.

Dieses vorausgeschickt, kann der Prüfempfehlung aus vorgenannten Gründen derzeit nicht gefolgt werden.

Petitum/Beschluss

---

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.08.2026
Ö 10.10
Anhänge

---

Lokalisation Beta
Altengamme

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.