21-3023.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Deichflächen im Privatbesitz Cranz-Neuenfelde-Francop und Moorburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.11.2023
Sachverhalt

In Drs. 21-2931 wurde seitens der Grüne-Fraktion gefordert, dass die Finanzbehörde die Zuständigkeit für die Pflege des Deiches und des Deichweges auf der gesamten Deichlänge auf den Bezirk Harburg zu übertragen.

Die Eigentümersituation des Deiches im Abschnitt wie oben genannt ist in einigen Bereichen ziemlich heterogen. Eigentümer sind: HPA, Bezirksamt Harburg, Finanzbehörde/Landesimmobilienmanagement und Grundvermögen sowie noch einige private Eigentümer.

Petitum/Beschluss

Wir fordern die Finanzbehörde/LIG auf, mit den letzten verbliebenen privaten Eigentümern Gespräche zu führen und Angebote zu unterbreiten, um die betreffenden Deichflächen anzukaufen und in den Bestand der FHH zu übertragen. Nach Übertragung an die FHH sollen diese Flächen  dann in ihrer Zuständigkeit, wie bereits gefordert, an den Bezirk Harburg übertragen werden, inkl. entsprechender Mittel für Pflege und Instandsetzung.

Über den Sachstand ist im Regionalausschuss Süderelbe zu berichten

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende         13.06.2023

 

 

Die Finanzbehörde/LIG nimmt zum obigen Antrag wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme der Finanzbehörde:

Die Sicht der Bezirksversammlung wird im Kern geteilt. Dies betrifft auch den Gesichtspunkt, dass das Bezirksamt Harburg für die Pflege und Instandsetzung der Deichflächen zuständig ist. Entlang der Hauptdeichlinie befinden sich bereits sämtliche Flächen im Eigentum der FHH. Für den Ausbau benötigte Teilflächen wurden bereits mit dem LSBG abgestimmt; der entsprechende Erwerb wird vorbereitet. Sollten anderweitige Flächen benötigt werden, müsste eine separate Prüfung erfolgen.

Sofern das Bezirksamt Harburg ebenfalls die Auffassung hinsichtlich der Zuständigkeit teilt, muss durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) ein Überweisungsauftrag für die sich noch im Allgemeinen Grundvermögen (AGV) befindlichen Flächen gestellt werden, um die Flächen gegen Werterstattung in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Sofern sich in anderen Deichbereichen noch Flächen im Privateigentum befinden, wäre für den Erwerb ein Grunderwerbsauftrag durch die zuständige Verwaltung zu stellen. Die Mittel zur Pflege und Instandsetzung wären dann entsprechend vom Bezirksamt Harburg zu beantragen.

 

gez. Heimath

f.d.R. Kaidas