21-0674.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Vorläufige Suspendierung des Leiters des Gesundheitsamtes Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.18

Sachverhalt

Bürger beklagen sich darüber, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus das Gesundheitsamt nicht erreicht werden kann und dass verlässliche aktuelle Auskünfte nicht erteilt werden können.

Nach den hier vorliegenden Informationen, ist der Leiter des Gesundheitsamtes Harburg derzeit überraschend von seinen Dienstgeschäften entbunden worden. Die Vertretung wird offenbar von einer nur teilzeitbeschäftigten Amtsärztin wahrgenommen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Trifft es zu, dass der Leiter des Gesundheitsamtes Harburg derzeit von seinen Amtsgeschäften entbunden ist?

2. Seit wann ist dieses der Fall?

3.Trifft es ferner zu, dass die Suspendierung für die gesamte Dauer des Monats April und bis zum Ende des Monats Mai erfolgt ist?

4. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt sich zu dieser Maßnahme veranlasst gesehen?

5. Welche ausschließlich fachlichen Gründe haben zwingend dazu geführt, die Freistellung vorzunehmen?

6. Wer hat im Bezirksamt die entsprechende Anweisung getroffen und wer ist im Vorwege dazu fachlich gehört worden?

7. Ist die Freistellung mit Einverständnis des Leiters des Gesundheitsamtes erfolgt?

8. Hat das Bezirksamt die Maßnahme mit der Fachbehörde im Einzelnen hinsichtlich Inhalt und Dauer abgestimmt?

9. Ist eine Abstimmung mit der Bezirksaufsicht erfolgt?

10. Ist im Hinblick darauf, dass im Bezirk die mit Gesundheitsfragen zum Corona-Virus befassten Stellen, wie Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr und freie Träger, darüber berichten, dass bisher die Zusammenarbeit außerordentlich gut und teilweise auch unkonventionell erfolgreich erfolgt ist, mit den vorgenannten Trägern vor Anordnung der Maßnahme gesprochen worden, um deren Auswirkungen und Vor- und Nachteile einschätzen zu können?

11. Trifft es zu, dass derzeit die Leitungsaufgaben von einer nur teilzeitbeschäftigten Amtsärztin wahrgenommen werden?

12. Wie ist sichergestellt, dass jederzeit fachliche Auskünfte durch das Gesundheitsamt erteilt werden und fachliche Entscheidungen, die unaufschiebbar sind, getroffen werden können?

13. Wie ist derzeit der jeweilige Entscheidungsweg im Bezirksamt festgelegt?

14. Wie werden derzeit die außerordentlich wichtigen Kontakte zu Dienststellen im niedersächsischen Umland und anliegenden Landkreisen wahrgenommen?

15. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt bisher davon Abstand genommen, zumindest die Fraktionsvorsitzenden der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen zu konsultieren oder zumindest zu informieren?

16. Sieht die Bezirksamtsleitung in Zeiten hoher Arbeitsbelastung durch die Corona-Problematik und erheblicher Personalengpässe, die auch durch Anwerbung von Hilfskräften behoben werden sollen, die Möglichkeit, die getroffene Maßnahme nochmals zu überdenken, insbesondere wenn dieses von der großen Mehrheit der Bezirksversammlung gewünscht wird?

Hamburg, am 07.04.2020

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger

Michael Schaefer

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 08.04.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0674) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die behauptete Beschwerdelage über die Erreichbarkeit oder die Auskunftsfähigkeit des Gesundheitsamtes ist dem Bezirksamt Harburg nicht bekannt. Auskünfte werden derzeit im Übrigen durch verschiedene Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg telefonisch, über das Internet oder schriftlich erteilt.

Personalangelegenheiten unterliegen grundsätzlich nicht dem Fragerecht der Bezirksversammlungen. Die Anfrage wird beantwortet, soweit sie sich auf die Funktionsfähigkeit des Gesundheitsamtes und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen bezieht.

Die vom Fragesteller geäußerte Vermutung einer Suspendierung ist unzutreffend.

Der Leiter des Gesundheitsamts im Bezirksamt Harburg hatte eine Abwesenheit im April und Mai bereits seit einigen Monaten geplant und seine Dienstvorgesetzten darüber informiert. Konkret hat er sich mit seinen Dienstvorgesetzten in der 14. KW darüber abgestimmt.

Seit dem 3. April 2020 werden Mehrarbeitsstunden durch Freizeitausgleich ausgeglichen und im Anschluss Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2019 eingesetzt.

Die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden ist wie die Inanspruchnahme von Urlaubsansprüchen aus dem vergangenen Jahr aus Gründen der Personalfürsorge bei allen Beschäftigten des Bezirksamtes geboten. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die durch das Corona-Virus bedingte besondere Lage noch über einen längeren Zeitraum anhalten dürfte. Das macht es umso mehr erforderlich, personelle Ressourcen auch von Leitungskräften zu schonen und Erholungszeiten zu berücksichtigen.

Eine Abwesenheitsvertretung ist geregelt.

Der Leiter des Gesundheitsamtes hat außerdem angeboten, einzelne Amtsgeschäfte trotz grundsätzlicher Abwesenheit wahrzunehmen. Davon würde nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Aus Gründen einer klaren Verantwortungs- und Entscheidungsstruktur während der Abwesenheit hält das Bezirksamt nicht im Dienst befindliche Beschäftigte aber nach Möglichkeit von dienstlichen Aufgaben frei.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Trifft es zu, dass der Leiter des Gesundheitsamtes Harburg derzeit von seinen Amtsgeschäften entbunden ist?

Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Seit wann ist dieses der Fall?

Siehe Vorbemerkung.

3.Trifft es ferner zu, dass die Suspendierung für die gesamte Dauer des Monats April und bis zum Ende des Monats Mai erfolgt ist?

Siehe Vorbemerkung.

4. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt sich zu dieser Maßnahme veranlasst gesehen?

Siehe Vorbemerkung.

5. Welche ausschließlich fachlichen Gründe haben zwingend dazu geführt, die Freistellung vorzunehmen?

Siehe Vorbemerkung.

6. Wer hat im Bezirksamt die entsprechende Anweisung getroffen und wer ist im Vorwege dazu fachlich gehört worden?

Siehe Vorbemerkung.

7. Ist die Freistellung mit Einverständnis des Leiters des Gesundheitsamtes erfolgt?

Ja, die Modalitäten wurden mit ihm ausführlich und einvernehmlich in der 14. KW besprochen.

8. Hat das Bezirksamt die Maßnahme mit der Fachbehörde im Einzelnen hinsichtlich Inhalt und Dauer abgestimmt?

Der Personaleinsatz obliegt allein dem Bezirksamt.

Mit der BGV wurde dennoch bespochen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Urlaub wie geplant angetreten werden kann. Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

9. Ist eine Abstimmung mit der Bezirksaufsicht erfolgt?

Ja.

10. Ist im Hinblick darauf, dass im Bezirk die mit Gesundheitsfragen zum Corona-Virus befassten Stellen, wie Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr und freie Träger, darüber berichten, dass bisher die Zusammenarbeit außerordentlich gut und teilweise auch unkonventionell erfolgreich erfolgt ist, mit den vorgenannten Trägern vor Anordnung der Maßnahme gesprochen worden, um deren Auswirkungen und Vor- und Nachteile einschätzen zu können?

Angesprochen ist hier wohl der Fast Track Hamburg (FTH), den das GA Harburg mit dem DRK im Auftrag der BGV aufgebaut hat. Der FTH ist ein Instrument, der es systemrelevanten Funktionsträgern ermöglicht, schnell getestet zu werden und das Ergebnis in kürzester Zeit zu erhalten. Dieses Instrument des Krisenmanagments ist so aufgebaut, dass es nicht von einzelnen Schlüsselpersonen abhängt sondern auf einer breiten Basis von Fachkräften beruht, damit es stabil funktionsfähig ist. Mit Unterstützung des Gesundheitsamtsleiters ist dieser Zustand erreicht worden.

Das Bezirksamt setzt die gute Zusammenarbeit mit anderen Institutionen auch während der Urlaubsabwesenheit einzelner Beschäftigter fort.

11. Trifft es zu, dass derzeit die Leitungsaufgaben von einer nur teilzeitbeschäftigten Amtsärztin wahrgenommen werden?

Die Stellvertretung für die Fachamtsleitung ist wie in allen Bereichen der Verwaltung verbindlich geregelt. Der ggf. anfallende zeitliche Mehraufwand der Vertretung in dieser Krisensituation wird mit zur Verfügung stehenden personalwirtschaftlichen Instrumenten ausgeglichen.

12. Wie ist sichergestellt, dass jederzeit fachliche Auskünfte durch das Gesundheitsamt erteilt werden und fachliche Entscheidungen, die unaufschiebbar sind, getroffen werden können?

Durch die Stellvertretung und das im Gesundheitsamt zur Verfügung stehende medizinische Fachpersonal.

13. Wie ist derzeit der jeweilige Entscheidungsweg im Bezirksamt festgelegt?

Gemäß den für die Bezirksverwaltung bestehenden Hierarchien im Rahmen der anzuwendenden rechtlichen Normen.

14. Wie werden derzeit die außerordentlich wichtigen Kontakte zu Dienststellen im niedersächsischen Umland und anliegenden Landkreisen wahrgenommen?

Alle Bereiche der Bezirksverwaltung stehen mit den relevanten Dienststellen in den umliegenden Landkreisen im Kontakt. Das trifft auch auf das Leitungspersonal des zuständigen Dezernates und des Fachamtes Gesundheit zu.

15. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt bisher davon Abstand genommen, zumindest die Fraktionsvorsitzenden der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen zu konsultieren oder zumindest zu informieren?

Siehe Vorbemerkung.

16. Sieht die Bezirksamtsleitung in Zeiten hoher Arbeitsbelastung durch die Corona-Problematik und erheblicher Personalengpässe, die auch durch Anwerbung von Hilfskräften behoben werden sollen, die Möglichkeit, die getroffene Maßnahme nochmals zu überdenken, insbesondere wenn dieses von der großen Mehrheit der Bezirksversammlung gewünscht wird?

Siehe Vorbemerkung

Fredenhagen

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