Teilhabe von Öffentlichkeit und aller Mitglieder der Bezirksversammlung an der Bezirksversammlung und an den Ausschüssen
Letzte Beratung: 18.06.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Antrag der BAbg. Krohn, Seiler, Meyer, Winkelbach und AfD-Fraktion
Seit Beginn der Coronakrise ist die Öffentlichkeit leider von allen Sitzungen im Bezirk Bergedorf ausgeschlossen.
Die Bergedorfer Zeitung als Pressevertreter ist zwar beim Hauptausschuss dabei gewesen, kann jedoch natürlich nicht alle Punkte auf der Tagesordnung beleuchten und setzt zudem eigene Schwerpunkte bei der Berichterstattung.
Bereits vor gut 2 Monaten hat "Die Linke" mündlich beim Hauptausschuss einen Vorschlag gemacht die Öffentlichkeit zuzulassen in Form eines Live-Streams. Seitdem ist jedoch in unserer Wahrnehmung nichts Konkretes passiert, um dies zu implementieren.
Nach den neuen Richtlinien könnten sogar gewählte Mitglieder der Bezirksversammlung nicht mehr an Ausschüssen teilnehmen, falls sie nicht stimmberechtigt sind.
Da wir momentan nicht wissen wie lange die Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Hamburg noch Bestand haben, müssen wir jetzt schon eine Möglichkeit finden, die für alle Seiten akzeptabel ist.
Das Konzept wie die Öffentlichkeit und die Mitglieder der Bezirksversammlung an der Bezirkssitzung und an den Ausschüssen teilnehmen können, sollte selbstverständlich immer die für erforderlich gehaltenen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.
Wir beantragen daher die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird aufgefordert schnellstens ein Konzept vorzulegen, wie die
Öffentlichkeit an den Ausschusssitzungen wieder teilnehmen kann.
Ein Live-Stream oder eine Videoübertragung bieten sich hier an.
Vor allem eine Videoübertragung kann kostengünstig eingerichtet werden.
2. Das Bezirksamt wird aufgefordert schnellstens ein Konzept vorzulegen, welches es allen
gewählten Mitgliedern und zugewählten Bürgern der Bezirksversammlung ermöglicht, an
Ausschüssen teilzunehmen, wie vor der Coronakrise.
3. Das Bezirksamt prüft wie die Gästetribüne im Rathaus genutzt werden kann unter
Einhaltung der Hygiene- und Mindestabstandsregel.
4. Das Bezirksamt möge prüfen, inwieweit nicht auch Ausschüsse im Plenarsaal stattfinden
können - für einen Ausschuss sollten die Abstände ausreichen.
5. Das Bezirksamt möge prüfen wie die Bürgerfragen zugelassen werden können.
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