21-1436.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Bitte um Unterstützung Gesundheitsamt Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.9

Sachverhalt

Nach aktuell vorliegenden Informationen kann das Gesundheitsamt Harburg augenblicklich die vorrangigen Aufgaben nicht in ausreichender Weise bewältigen.

Insoweit hat das Bezirksamt sich mit einer Bitte um Unterstützung an die anderen Hamburger Bezirke gewandt. Es hat darum gebeten, möglichst für die Unterstützung in Harburg Ärzte bereitzustellen.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Welchen genauen Inhalt hat die an die anderen Bezirke gerichtete Bitte des Bezirksamts Harburg um Unterstützung bei der Bewältigung ärztlicher Aufgaben im Gesundheitsamt?

2. Welche konkreten ärztlichen Aufgaben können derzeit im Gesundheitsamt Harburg nicht oder nicht ausreichend oder in angemessener Zeit erledigt werden?

3. Wie viele ärztliche Mitarbeiter stehen dem Gesundheitsamt Harburg derzeit zur Verfügung?

4. Wie stellt sich derzeit die aktuelle Personalsituation im Gesundheitsamt Harburg dar?

5. Wie viele feste Mitarbeiter des Bezirksamtes sind im Gesundheitsamt tätig?

6. Welche berufliche Qualifikation haben die entsprechenden Mitarbeiter?

7. Wie viele Mitarbeiter werden derzeit im Gesundheitsamt Harburg unterstützend durch andere Abteilungen tätig?

8. Wie viele externe Mitarbeiter sind im Gesundheitsamt tätig?

9. Aus welchen Bereichen kommen diese Mitarbeiter?

10. Welche Tätigkeitsdauer ist insoweit sichergestellt?

11. Sind unter diesen externen Mitarbeitern solche mit ärztlicher Qualifikation, wenn ja, in welchem Umfang?

12. Hatte die Bitte des Bezirksamtes durch Bereitstellung ärztlicher Fachkräfte an die anderen Bezirke bereits Erfolg, wenn ja, in welchem Umfang?

Hamburg, am 21.05.2021

Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer

Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

Dr. Antje Jaeger

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

3. Juni 2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1436) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Da die Bezirksversammlung gemäß § 19 Abs. 3 keine Entscheidungsbefugnis in Personal- und Organisationsangelegenheiten hat, werden die Fragen ggf. ausschließlich im Hinblick auf eine Information bezüglich der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamts beantwortet.

Die Darstellung, dass das Gesundheitsamt Harburg „augenblicklich die vorrangigen Aufgaben nicht in ausreichender Weise bewältigen“ könne, trifft nicht zu.

Im April hatte das Bezirksamt angesichts der zu diesem Zeitpunkt noch höheren Inzidenzwerte und einer absehbaren Knappheit des ärztlichen Personals vorsorglich für den Mai und Juni um Unterstützung gebeten. Für das Pandemiemanagement steht aufgrund von Nachbesetzungen bei befristet eingestellten Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Hilfskräften genügend Personal zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es ein langjährig praktiziertes Verfahren der temporären Unterstützung zwischen den Gesundheitsämtern bei Vakanzen aufgrund von Fluktuation und/oder verzögerten Nachbesetzungsverfahren.

Derzeit (Stichtag 1.6.2021) bestehen ärztliche Vakanzen im Sozialpsychiatrischen Dienst und im Schulärztlichen Dienst. Die Funktionsfähigkeit ist durch organisatorische Maßnahmen – unter anderen wie die oben genannten – jederzeit sichergestellt.

1. Welchen genauen Inhalt hat die an die anderen Bezirke gerichtete Bitte des Bezirksamts Harburg um Unterstützung bei der Bewältigung ärztlicher Aufgaben im Gesundheitsamt?

Eine erneute Akquise zur befristeten Einstellung von ärztlichem Personal für das Pandemiemanagement erfolgte im April 2021 über eine FHH-weite zentrale Ausschreibung, bei der die Bewerberinnen und Bewerber um Angabe von Präferenzen für bis zu drei Bezirksämter gebeten wurden. Die Verortung der Bewerberinnen und Bewerber in den Bezirken erfolgte in Absprache zwischen den zuständigen Dienststellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

2. Welche konkreten ärztlichen Aufgaben können derzeit im Gesundheitsamt Harburg nicht oder nicht ausreichend oder in angemessener Zeit erledigt werden?

Siehe Vorbemerkung.

3. Wie viele ärztliche Mitarbeiter stehen dem Gesundheitsamt Harburg derzeit zur Verfügung?

17 MitarbeiterInnen (12,33 VZÄ).

4. Wie stellt sich derzeit die aktuelle Personalsituation im Gesundheitsamt Harburg dar?

Siehe Vorbemerkung.

5. Wie viele feste Mitarbeiter des Bezirksamtes sind im Gesundheitsamt tätig?

4 MitarbeiterInnen (3,07 VZÄ) aus anderen Bereichen des Bezirksamtes unterstützen das Gesundheitsamt.

6. Welche berufliche Qualifikation haben die entsprechenden Mitarbeiter?

Verwaltungspersonal.

7. Wie viele Mitarbeiter werden derzeit im Gesundheitsamt Harburg unterstützend durch andere Abteilungen tätig?

12 MitarbeiterInnen (10,79 VZÄ) des Gesundheitsamtes arbeiten derzeit in der Corona-Kontaktnachverfolgung.

8. Wie viele externe Mitarbeiter sind im Gesundheitsamt tätig?

79 MitarbeiterInnen (67,7 VZÄ).

9. Aus welchen Bereichen kommen diese Mitarbeiter?

Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Verwaltungspersonal, Hilftskräfte

10. Welche Tätigkeitsdauer ist insoweit sichergestellt?

Bis 31.12.2021.

11. Sind unter diesen externen Mitarbeitern solche mit ärztlicher Qualifikation, wenn ja, in welchem Umfang?

8 Mitarbeiter (5,76 VZÄ).

12. Hatte die Bitte des Bezirksamtes durch Bereitstellung ärztlicher Fachkräfte an die anderen Bezirke bereits Erfolg, wenn ja, in welchem Umfang?

Für die Zeit vom 27.5.-4.6.2021 unterstützt ein ärztlicher Kollege der Bundeswehr im Harburger Gesundheitsamt. Im Sozialpsychiatrischen Dienst erfolgt eine auf aktuelle Bedarfe abgestimmte Unterstützung. Für den Schulärztlichen Dienst sind die Planungen nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Fredenhagen

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