Antwort Anfrage CDU betr. Abordnung des Leiters des Gesundheitsamtes Harburg zur Innenbehörde
Letzte Beratung: 13.04.2021 Hauptausschuss Ö 1.8
Im vergangenen Jahr ist der damalige Leiter des Gesundheitsamtes Harburg in Zusammenhang mit Differenzen im Bezirksamt zunächst in eine Tätigkeit bei der Polizei gewechselt. Es handelte sich insoweit um eine Abordnung für zunächst sechs Monate mit der Folge, dass die Stelle beim Bezirksamt verblieben ist und wegen der theoretischen Möglichkeit der Rückkehr nicht neu besetzt werden konnte. Auch die finanziellen Belastungen verblieben offenbar beim Bezirksamt.
Zwischenzeitlich ist die Zeit der Abordnung abgelaufen. Nach vorliegenden Informationen ist die Angelegenheit jedoch auch weiterhin nicht endgültig geklärt.
Wir fragen die Bezirksverwaltung
1. Trifft es zu, dass der damalige Leiter des Gesundheitsamtes Harburg auch weiterhin im Bereich Polizei bei der Innenbehörde tätig ist?
2. Ist die Zeit der Abordnung, die ursprünglich sechs Monate dauern sollte, zwischenzeitlich abgelaufen?
3. Ist die Zeit der Abordnung, da noch keine endgültige Klärung erfolgt ist, zwischen Innenbehörde und Bezirksamt einvernehmlich verlängert worden?
4. Hat dieses dazu geführt, dass die Stelle des Gesundheitsamtsleiters im Bezirksamt noch nicht neu besetzt werden konnte?
5. Ist eine Übertragung der Stelle an die Innenbehörde vorgesehen?
6. Wann soll diese ggf. erfolgen?
7. Sind die Vergütungszahlungen an den abgeordneten ehemaligen Leiter des Gesundheitsamtes bisher weiterhin über das Bezirksamt Harburg abgerechnet worden und erfolgt?
8. Welche Kosten sind dem Bezirksamt Harburg insoweit bisher entstanden?
9. Wann soll die evtl. finanzielle Belastung des Bezirksamtes durch diesen Vorgang endgültig beendet werden?
Hamburg, am 22.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
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