21-0674

Anfrage CDU betr. vorläufige Suspendierung des Leiters des Gesundheitsamtes Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Bürger beklagen sich darüber, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus das Gesundheitsamt nicht erreicht werden kann und dass verlässliche aktuelle Auskünfte nicht erteilt werden können.

 

Nach den hier vorliegenden Informationen, ist der Leiter des Gesundheitsamtes Harburg derzeit überraschend von seinen Dienstgeschäften entbunden worden. Die Vertretung wird offenbar von einer nur teilzeitbeschäftigten Amtsärztin wahrgenommen. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1. Trifft es zu, dass der Leiter des Gesundheitsamtes Harburg derzeit von seinen Amtsgeschäften entbunden ist?

 

2. Seit wann ist dieses der Fall?

 

3.Trifft es ferner zu, dass die Suspendierung für die gesamte Dauer des Monats April und bis zum Ende des Monats Mai erfolgt ist?

 

4. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt sich zu dieser Maßnahme veranlasst gesehen?

 

5. Welche ausschließlich fachlichen Gründe haben zwingend dazu geführt, die Freistellung vorzunehmen?

 

6. Wer hat im Bezirksamt die entsprechende Anweisung getroffen und wer ist im Vorwege dazu fachlich gehört worden?

 

7. Ist die Freistellung mit Einverständnis des Leiters des Gesundheitsamtes erfolgt?

 

8. Hat das Bezirksamt die Maßnahme mit der Fachbehörde im Einzelnen hinsichtlich Inhalt und Dauer abgestimmt?

 

9. Ist eine Abstimmung mit der Bezirksaufsicht erfolgt?

 

10. Ist im Hinblick darauf, dass im Bezirk die mit Gesundheitsfragen zum Corona-Virus befassten Stellen, wie Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr und freie Träger, darüber berichten, dass bisher die Zusammenarbeit außerordentlich gut und teilweise auch unkonventionell erfolgreich erfolgt ist, mit den vorgenannten Trägern vor Anordnung der Maßnahme gesprochen worden, um deren Auswirkungen und Vor- und Nachteile einschätzen zu können?

 

11. Trifft es zu, dass derzeit die Leitungsaufgaben von einer nur teilzeitbeschäftigten Amtsärztin wahrgenommen werden?

 

12. Wie ist sichergestellt, dass jederzeit fachliche Auskünfte durch das Gesundheitsamt erteilt werden und  fachliche Entscheidungen, die unaufschiebbar sind, getroffen werden können?

 

13. Wie ist derzeit der jeweilige Entscheidungsweg im Bezirksamt festgelegt?

 

14. Wie werden derzeit die außerordentlich wichtigen Kontakte zu Dienststellen im niedersächsischen Umland und anliegenden Landkreisen wahrgenommen?

 

15. Aus welchem Grund hat das Bezirksamt bisher davon Abstand genommen, zumindest die Fraktionsvorsitzenden der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen zu konsultieren oder zumindest zu informieren?

 

16. Sieht die Bezirksamtsleitung in Zeiten hoher Arbeitsbelastung durch die Corona-Problematik und erheblicher Personalengpässe, die auch durch Anwerbung von Hilfskräften behoben werden sollen, die Möglichkeit, die getroffene Maßnahme nochmals zu überdenken, insbesondere wenn dieses von der großen Mehrheit der Bezirksversammlung gewünscht wird?

 

 

 

 

Hamburg, am 07.04.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                    Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                                Dr. Antje Jaeger

                                                                                  Michael Schaefer