Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel. Die Presse wird gebeten, sich rechtzeitig vorher schriftl. im Ausschussdienst anzumelden. BürgerInnen-Fragen bitte an ausschussdienst@hamburg-nord.hamburg.de vom 09.08.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird bestätigt.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Zwei Mitglieder des Fördervereines Nikodemuskirche Ohlsdorf e.V. tragen ihr Anliegen vor. Sie möchten, dass aus der Kirche eine Nachbarschaftskirche entsteht, die nicht nur für Gottesdienste, sondern auch für ehrenamtlich Aktive, Spielenachmittage, Treffpunkt für Senioren und somit auch zu einem Kulturzentrum innerhalb des Stadtteiles Ohlsdorf wird. Die Kirche befindet sich in einem guten baulichen Zustand, so dass nicht viel Geld für ihren Erhalt notwendig ist. Das vom Förderverein erarbeitete Konzept sieht u.a. die Vererbpachtung des Pastorates und eines Teiles des Kirchengrundstückes vor, um mit den erzielten Geldern die Kirche dauerhaft zu erhalten. Der Kirchengemeinderat hat dieses Konzept mit der Begründung, der Nichtfinanzierbarkeit des Kirchenerhaltes abgelehnt. Der Kirchengemeinderat hat im Oktober 2020 beschlossen, die Kirche aufzugeben.

Der Förderverein möchte eine Diskussion im Stadtteil erreichen, an der alle Akteure beteiligt sind und bittet die Mitglieder des Ausschusses bei der Einrichtung eines Runden Tisches und eines Moratoriums um Unterstützung.

 

Herr Messaoudi erklärt, dass für eine Einschätzung der Situation valide Zahlen notwendig seien und erkundigt sich, ob finanzielle Unterstützung von Dritter Seite in Aussicht stünden. Er betont, für die Fraktion DIE LINKE die Trennung zwischen Staat und Kirche. Die Idee mehr Aktivitäten im Stadtteil in neuenumen anzubieten findet er gut, da dort wenige Möglichkeiten des gemeinsamen Treffens vorhanden sind.

 

Frau Hofmann stellt fest, dass es sich bei dem Anliegen um eine innerkirchliche Angelegenheit handelt, will das Thema aber noch einmal in die Fraktion mitnehmen, hat jedoch Zweifel, ob es sich um ein Thema für die Politik handelt.

 

Frau Lütjens erklärt, dass die CDU-Fraktion gerne unterstützen würde, sich jedoch hinsichtlich des Eigentumsrechtes unklar ist. Sie stellt fest, dass die Diakonie Eigentümerin ist und ihre Pläne für die Kirche darstellen muss. Wie Frau Hofmann zweifelt sie ebenfalls an den Möglichkeiten der Politik hier zu helfen und bittet das Bezirksamt zu prüfen, welche Möglichkeiten der Unterstützung möglich sind.

 

Herr Landbeck weist auf die geschilderte innerkirchliche Konfliktlage hin. Zwischenzeitlich hat ein Kunstsammler vom Zentrum für Hamburger Kunst sein Interesse für die Räumlichkeiten bekundet, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese keine Kirche mehr darstellten. Er erklärt, dass das Bezirksamt, wenn die Kirche als Betreiber dort keine Kirche mehr haben möchte, hier keinen Handlungsrahmen habe. Er regt an, dass die vom Zentrum für Hamburger Kunst erarbeiteten Ideen im nächsten Regionalausschuss vorgestellt werden könnten. Hierzunnte der Kirchenkreis bzw. die Kirchengemeinde eingeladen werden.

 

Frau Schenkewitz unterstützt den Vorschlag von Herrn Landbeck und erkundigt sich, ob bei internen Problemen ein Obmann als Schlichter eingesetzt werden kann. Die Frage wird von den rdervereinsmitgliedern verneint.

 

Frau Schenkewitz erkundigt sich, welche Unterstützung sich der Förderverein vom Regionalausschuss erhofft.

 

Die Fördervereinsmitglieder bitten den Ausschuss, sich mit dem Kirchenkreis und dem Kirchengemeinderat in Verbindung zu setzten und einen Runden Tisch zu initiieren.

 

Herr Landbeck ergänzt, dass in dem in der vergangenen Woche stattgefundenen Gespräch der Kirchenkreis gebeten wurde, mit dem Förderverein ins Gespräch zu kommen und die Modalitäten der Machbarkeiten zu klären.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung am 07.06.2021

Frau Lütjens weist darauf hin, dass es auf der Seite 11, Mitte nicht „…im Bereich des ASG“, sondern der ASS (Albert-Schweizer-Schule) heißen muss.

 

Die Niederschrift wird mit der Änderung genehmigt.

 

Ö 4

Präsentationen

Ö 4.1

Präsentation durch P+R: Erweiterung des städtischen Parkleitsystems

Herr Krampe, P+R Betriebsgesellschaft erläutert die Aufgaben der Gesellschaft und stellt anhand der Präsentation das Vorhaben der Einbindung von P+R-Anlagen in das Parkleitsystem der FHH vor. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Personen, die aus dem Umland nach Hamburg kommen und möglichst an der Stadtgrenze in den ÖPNV umsteigen können. Der nach Hamburg einströmende Individualverkehr soll verringert und die CO2 Bilanz verbessert werden. Im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Saubere Luft“ wurden rund 50 % der Kosten vom Bund übernommen. Herr Krampe geht davon aus, dass das System bis zum Ende des Jahres voll einsatzfähig sein wird.

 

Frau Dr. Sellenschlo stellt fest, dass die Streckenführung zum P+R Kiwittsmoor über die Tangstedter Landstraße über den Stockflethweg in den Kiwittsmoor führt und weist darauf hin, dass die Straßen sehr eng und mit Tempo 30 ausgeschildert sind. Sie macht deutlich, dass der Kiwittsmoor partiell umgeplant und verengt wird und daher mit dieser Wegeführung nicht einverstanden ist.

 

Herr Noß erkundigt sich, warum er in Google Maps nur sehr wenige P+R Ptze findet und schlägt vor, hier stärker in Erscheinung zu treten. Die hier vorgestellten P+R Plätze werden in Google Maps nicht angezeigt. Da der Verkehr aus Schleswig-Holstein aus der Innenstadt herausgehalten werde soll, schlägt Herr Noß vor, bereits auf Schleswig-Holsteiner Gebiet auf die Parkmöglichkeiten in den Hamburger Randgebieten hinzuweisen und nicht erst an der Stadtgrenze.

 

Herr Krampe erklärt, dass man mit Google-Maps im Gesprächs sei, jedoch parallel die Parkplätze auf der eigenen Homepage verlinkt und Querverweise zu u.a. HVV.de aufgebaut. Durch die analoge Information möchte man auch diejenigen Autofahrer ansprechen, die nicht mit einem Navi unterwegs sind. Jede Region ist für sein eigenes P+R-System zuständig, man sei jedoch über die Metropolregion mit einzelnen Akteuren im Gespräch.

 

Frau Timmhrt aus, dass die Straßen, die vom Kiwittsmoor abgehen, kleine, nur mit Tempo 30 zu befahrene Straßen seien und möchte wissen, wie die Parkkapazitäten in Garstedt oder Norderstedt Mitte seien und ob P+R im Austausch mit den dort zuständigen Institutionen sei. Weiter möchte sie wissen, wie ausgelastet die P+R-Stellplätze sind, da viele Fahrzeuge mit SE-Kennzeichen im Anwohnerbereich ihre Fahrzeuge abstellen.

 

Die Anzahl der Stellplätze in Schleswig-Holstein sind Herrn Krampe nicht bekannt. Auf das Parken außerhalb der von P+R zur Verfügung gestellten Parkplätze hat die Betriebsgesellschaft keinen Einfluss.

 

Herr Redlich findet die aufgestellten Schilder langweilig und schlägt vor, sie um weitere Informationen zum Verkehrsangebot, z.B. „Im 5 Minuten-Takt sind Sie in 20 Minuten am Jungfernstieg“, zu erweitern.

 

Das vorgestellte Design, so Herr Krampe, sei intern so abgestimmt, um auch eine Überinformation im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden. Zudem sei auf den Schildern nicht ausreichend Platz für weitere Informationen vorhanden. Auf den Schildern sei ein Hinweis auf die nächste U- oder S-Bahn Anbindung vorhanden.

 

Frau Bosse informiert darüber, dass der P+R Ohlsdorf ab 07.30 Uhr überfüllt ist und auch Flughafen-Dauerparker dort stünden. Sie möchte wissen, warum auf eine Parkmöglichkeit hingewiesen wird, die gar nicht zur Verfügung steht und ob gegen die Dauerparker mit Parkzeitbeschränkung vorgegangen wird und ob die Fahrzeuge, die dort keinen Parkplatz finden, in die Stadt weiterfahren müssten. Des Weiteren wundert sie sich über die günstigen Parkgebühren für Langzeitparker.

 

Herr Krampe erklärt, dass der bereits recht innenstadtnahe Standort Ohlsdorf für diejenigen Autofahrer gedacht sei, die an den anderen Standorten nicht fündig geworden sind oder sich dagegen entschieden hätten. Eine konkrete Ausweichempfehlung, wenn der Standort Ohlsdorf bereits vollständig belegt ist, sei nicht vorhanden. Um das Anfahren eines belegten Standortes zu vermeiden, wird sowohl auf den Hinweisschildern als auch auf der Homepage die Anzahl der freien Stellplätze angezeigt. Für den Standort Ohlsdorf, so Herr Krampe weiter, gebe es aktuell keine Überlegungen, die Kapazitäten zu erweitern oder das Tarifmodell zu verändern.

 

Herr Prott verweist auf die gesetzten Ziele der Entlastung des Innenstadtbereiches und der Verbesserung der Hamburger CO 2-Bilanz und fragt, wie sich die CO 2-Bilanz in Hamburg verbessern kann, wenn sich das Projekt an die Pendler aus dem Umland wendet. Das müsste die CO 2-Bilanz des Umlandes verbessern.

 

Frau Schenkewitz macht deutlich, dass die Parkgebühren, die die Stadt Norderstedt erhebt so hoch sind, dass die Motivation der Pendler, bereits in Norderstedt von dem P+R Angebot Gebrauch zu machen, nicht unterstützt wird und sie nach Hamburg weiterfahren. Weiter möchte Frau Schenkewitz wissen, ob ein P+R Wegweiser auch wieder abgebaut werden könne, wenn sich herausstellte, dass es durch einen zu großen Zustrom von Außerhalb zu einer Überlastung eines P+R-Parkplatzes kommen sollte.

 

Herr Krampe erklärt, dass in dem Fall das vorhandene System die PKW-Ströme lenkt, denn die Schilder zeigen die aktuellen freien Parkplätze an. Wenn z.B. die 270 Plätze am Kiwittsmoor belegt sind, würde dieses den Autofahrern rechtzeitig angezeigt werden, so dass sie auf einen anderen P+R-Platz ausweichen können.

 

Frau Hofmann stellt fest, dass 4,00 Euro Tagesgebühr im Verhältnis zu anderen Parkplatzanbietern sehr günstig sei. Sie schlägt vor, dass P+R hier seine Preispolitik überdenkt. Gerade im Hinblick auf die Urlauber, die ihr Fahrzeug für viel weniger Geld dort abstellen können, als am Flughafen, sei der Anreiz groß, ihr Auto auf einem P+R-Parkplatz während der Urlaubszeit abzustellen. Dieses Vorgehen sei kontraproduktiv, da man die Verkehre nicht extra in die Stadt einladen wolle. Frau Hofmann erkundigt sich, ob P+R über ein Werbebudget verfügt, um in Norderstedt für die Parkplätze zu werben.

 

Um potentielle Kunden mit Werbung zu erreichen, so Herr Krampe, sei ein Budget vorhanden. Zusätzlich stellen die Schilder an den Straßen eine Werbung für die Nutzung der P+R Parkplätze dar.

 

Herr Hogrefe nimmt das Thema Preispolitik auf und appelliert, den Tagessatz ab dem dritten Tag auf 8,00 Euro zu erhöhen.

 

Herr Krampe erklärt, dass das Preismodell für Kunden, die länger als 24 Stunden parken, einheitlich über das gesamte Stadtgebiet ausgerollt wurde. Hier habe man vornehmlich Kunden, die eine mehrtägige Dienstreise antreten, im Fokus.

 

Herr Messaoudi hrt aus, dass es einen erheblichen Parkdruck um den Flughafen herum gibt. Um hier auf Langzeitparker regulierend einzugreifen, sollte die Gebühr entsprechend erhöht oder die Länge der Höchstparkdauer reduziert werden. Er berichtet von einem Park-Anbieter, der die Fahrzeuge am Flughafen in Empfang und für wenig Geld für die Dauer des Urlaubes auf einem P+R-Parkplatz abgestellt habe. Er bittet darum, diese Überlegung, die auch von einigen seiner Vorredner angestellt wurde, mitzunehmen und zu überdenken.

 

Die Vorsitzende schlägt eine Evaluation mit den Schwerpunkten der Parkdauer und der KfZ-Modelle für die Erfassung von u.a. Dienstreisenden vor und erkundigt sich, ob auch an das Errichten von Ladesäulen für E-Fahrzeuge gedacht wurde.

 

Herr Krampe erläutert, dass P+R regelmäßig Evaluationen hinsichtlich der Herkunft der Nutzer und Beobachtung der Nachfrage an den jeweiligen Standorten erstellt. An einzelnen Parkplätzen sind bereits E-Ladesäulen errichtet worden; dieses Angebot soll ausgeweitet werden. Ferner können Nutzer von E-Fahrzeugen auf den P+R-Parkplätzen kostenlos parken.

 

Herr Jaeger merkt zwei Punkte an. In München wird auf den Schildern auch darauf hingewiesen, wann die nächsten U-Bahnen verkehren und regt an, diese Idee für Hamburg mit aufzugreifen. Die Ausführungen von Herrn Noß aufgreifend, erklärt Herr Jaeger, dass es außerhalb Deutschlands üblich sei, dass die Angebote von U-Bahnen und Parkplätzen in Google Maps aufgezeigt werden und schlägt vor, dass P+R diesbezüglich Kontakt zu Google aufnimmt.

 

Herr Krampehrt aus, dass die Zielgruppe Pendler sind, die regelmäßig nach Hamburg fahren und nicht primär Tagesbesucher und Freizeitverkehre. Das U- und S-Bahn-Symbol auf den Schildern zeige die Umsteigemöglichkeiten auf den Schienenverkehr an. P+R möchte sich mit dem Design der Schilder auf die Kerninformation beziehen. Bezüglich der Verknüpfungen im Internet sei man nicht mit Google, aber mit anderen Anbietern in Kontakt, z.B. mit dem HVV Auskunftssystem SWITCH.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Krampe und hofft auf die Vorstellung einer Evaluation im Regionalausschuss.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 4.2

Päsentation durch BRW Ingenieurbüro: Vorstellung der Machbarkeitsstudie Wanderweg Tarpenbek

Frau Rademaker von der BRW Ingenieurpartnerschaft mbH stellt anhand einer Präsentation die Planungen vor und erläutert die 3 Varianten zwischen Suckweg im Süden und Tarpen im Norden.

Es handelt sich um einen Abschnitt von ca. 1 Kilometer, in dem bereits zwei Mäander fertiggestellt sind und ein dritter Mäander noch geplant ist.

Am Tarpenstieg befindet sich eine gemietete Wohnnutzung mit Behelfsheimen.

Geplant ist ein barrierefreier Wanderweg mit einer Breite von 3 Metern und eine ebene Deckschicht aus Glensanda. Eine maximale Rampen-Längsneigung von 6 % ist einzuhalten. Des Weiteren ist ein 10 Meter breiter Randstreifen an der Tarpenbek zu belassen, der für mögliche Renaturierungsmaßnahmen genutzt wird. In den vorhandenen B-Plänen für Langenhorn 63 und 65 sind die Flächen als öffentliche Parkanlage ausgewiesen, innerhalb derer sich die Planung des Wanderweges bewegen wird.

 

Die 1. Variante bewegt sich dicht entlang der Tarpenbek. Um den Weg im oberen Bereich auch am Bach entlang laufen zu lassen, würden die Behelfsheime mehr oder weniger betroffen sein. Ein massiver Eingriff in den nördlichen Baumbestand ist für die Wegeherstellung notwendig, sowie die Errichtung von zwei Rampen. Diese Arbeiten, zu denen ggf. auch Bodenaustauschmaßnahmen gehören, würden zu Gesamtkosten von rund 1.200.000 Euro brutto führen.

 

Sollten die Flächen der Behelfsheime nicht zur Verfügung stehen, wird in dem Bereich die 2. Variante eröffnet. Diese würde von der 1. Variante auf der Höhe der asphaltierten Anliegerstraße Tarpenstieg abbiegen und diese als Zuwegung nutzen. Die Grundwassersanierungsanlage würde von den Maßnahmen nicht betroffen sein und der Eingriff in den Baumbestand würde viel geringer ausfallen. Die 2. Variantere jedoch eine Übergangslösung, da das Ziel ist, einen Weg am Gewässer entlang zu ertüchtigen. Die Gesamtkosten betragen rund 596.000 Euro brutto.

 

Die 3. Variante übernimmt vorhandene Wege, Gehwege und Straßen und entspricht der derzeitigen Situation. Er beginnt Tarpen und führt über den Tarpenring und anschließend in den Wanderweg, in den aktuell die Umleitung für die Fahrradfahrer führt, bis an die Anschlussstelle an der Tarpenbek. Für diese Wegeführung sind nur geringe Eingriffe, wie die Erstellung von Lichtraumprofilen,  in die Natur notwendig. Der Weg ist auf einer Länge von rund 800 Metern barrierefrei herzustellen und teilweise auf eine Breite von 3 Metern zu erweitern. Ein teilweiser Grunderwerb wäre erforderlich, so dass die Gesamtkosten bei rund 141.000 Euro brutto liegen.

 

Frau Rademakergt noch ergänzende Hinweise an. Auf Kündigungsfristen von Miet- und  Pachtverträgen müsse geachtet und in die Planungs- und Ausführungszeit eingerechnet werden. 

 

 

Frau Timm bedankt sich für die Vorstellung und Planung und möchte wissen, was mit dem bisherigen grünen Weg geschehen würde, sollte die Entscheidung auf die gelbe oder rote Variante fallen. Sie weist darauf hin, dass sich Menschen ihre Wege nehmen und dieses in Planungen entsprechend bedacht werden müsste. Die grüne Variante sieht sie diesbezüglich kritisch. Ob ein grundsätzlicher Verzicht auf die grüne Variante jedoch sinnvoll sei, bezweifelt sie, da auch eine Wegeführung in den Tarpenstieg vorhanden sei. Gegebenenfalls müsste über eine Querverbindung nachgedacht werden. Hinsichtlich der grünen Variante erkundigt sich Frau Timm nach den konkreten notwendigen Grunderwerbskäufen.

 

Frau Rademaker antwortet, dass bei den Flurstücken 11201 und 10923 eine Übertragung in ein anderes Verwaltungsvermögen erfolgen muss.

 

Auf eine weitere Frage von Frau Timm, ob für die gelbe und rote Variante im oberen Bereich Boden dazugekauft werden könnte, erwidert Frau Rademaker, dass bei beiden Varianten Flächen erworben werden müssten, daher seien die Kosten hier auch so hoch. Sie teilt die Auffassung von Frau Timm, dass die grüne Variante von den Bürgerinnen und Bürgern nicht angenommen werden wird, da der Wunsch nach einem Weg am Gewässer besteht. Eine komplette Schließung dieses  Weges sei nicht möglich, da ein Gewässer und Gewässerstreifen unterhalten werden müssen.

 

Frau Schenkewitz vertritt die Meinung, dass die gelbe Variante, die jahrzehntelang genutzt wurde, bleiben sollte. Dass der Mensch sich seine Wege sucht, hat man an den von Bürgerinnen und Bürgern entfernten Durchgangsbeschränkungen gesehen. Den Eigentumserwerb und damit verbunden die Vertreibung der Menschen, die bisher dort ansässig waren, kann sie nicht unterstützen. Frau Schenkewitz weist wie Frau Timm auf die Weiterführung der gelben Variante nach Norderstedt hin.

 

Frau Rademaker erkundigt sich im Ausschuss, welche Wünsche oder Anregungen von dort noch für die Trassenumgestaltung vorliegen würden.

 

Frau Schenkewitznscht sich den Erhalt der alten Bäume am Gewässerrand. Den Abstand von 10 Metern zum Wasser einzuhalten, ist aus ihrer Sicht nicht notwendig. 7-8 Meter Abstand würden ihrer Meinung nach ausreichen. Sie erkundigt sich, ob das Betreten des Weges weiterhin auf eigene Gefahr stattfinden würde.

 

Frau Rademakerhrt aus, dass 10 Meter Gewässerrandstreifen für Renaturierungsmaßnahmen eingeplant sind, dem sich daneben ein 3 Meter breiter Weg anschließt. Durch die neue, ebene und unversiegelte Oberfläche ist ein „normales“ Betreten des Weges wieder möglich.

 

Herr Noß kritisiert, dass neben dem Bach ein 10 Meter breiter Randstreifen entsteht, an den sich dann der 3 Meter breite Fußweg anschließt. so dass die Tarpenbek, die selber tiefer liegt, bei einem Spaziergang nicht mehr zu sehen sei. Er bestätigt die Vermutung von Frau Schenkewitz, dass es nur eine Frage der Zeit sei, wann die ersten Trampelpfade am Gewässerrand entstehen.

 

Frau Rademaker erklärt, dass es sich bei den 10 Metern zunächst um eine Planungsgrundlage handelt, innerhalb derer die Renaturierung stattfinden wird. Auf diese Weise führt der Bach mal dichter und mal weiter am Gehweg entlang. So kann z.B. durch Einarbeitung einer Berme der Weg wieder direkt an der Tarpenbek entlang führen. Innerhalb der 10 Meter werden die Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und anschließend die Wegeführung eingepasst.

 

Frau Dr. Sellenschlo schließt sich ihren Vorrednern an, kritisiert jedoch die Planung für die obere gelbe und rote Streckenführung und die grüne Variante, die von den Bürgern nicht angenommen wird. Sie berichtet über eine eigene Meinungserhebung vor Ort die ergeben hat, dass der obere Bereich unverändert bestehen bleiben soll. Sie schlägt vor, unterhalb der Pferdekoppel den grünen Weg mit der vorhandenen Wegeführung zu verbinden, die behindertengerecht ausgebaut werden sollte. Frau Dr. Sellenschlo spricht sich gegen die rote Variante aus, da die Pächterin der Pferdekoppel therapeutisches Reiten anbietet. Sie schlägt vor, der Pächterin eine Ausgleichsfläche anzubieten.

 

Herr Landbeckhrt aus, dass das angestrebte Ziel die Wiederherstellung der Wegesicherheit sei. Aus diesem Grund favorisiert das Bezirksamt Hamburg-Nord die gelbe Variante, da eine Querverbindung nicht zur Problemlösung beitragen würde.

Herr Messaoudi hofft auf weniger Baumverluste und schlägt als Kompromiss eine Verschmälerung des Weges vor und spricht sich ebenfalls für den Erhalt der im Planungsbereich vorhandenen Wohnformen aus.

 

Herr Hogrefe lobt die gelbe, ökologische Variante der Renaturierung rechnet jedoch vor, dass der Meterpreis rund 1.200 Euro betragen würde und erkundigt sich nach dem Grund.

 

Frau Rademaker erklärt, dass fast 300.000 Euro für die Errichtung der Zuwegung und des Bodenaustausches sowie der Entfernung der Grünflächen und Bäume im oberen Areal ausmachen. Zudem sind 286.000,00 Euro als Renaturierungskosten in der Gesamtsumme enthalten. Die Kosten können sich im weiteren Planverfahren verändern, wenn z.B. ein Bodengutachten vorliegt.

 

Auf die Frage von Frau Timm, ob die Kündigung des Pachtvertrages für die Pferdekoppel nicht damit umgangen werden könne, dass nur ein Teilstück gekündigt und für die Umsetzung der Maßnahme genutzt wird, erklärt Frau Rademaker, dass nur rund 100 qm für die gelbe oder rote Variante benötigt würde.

 

Herr Messaoudi erkundigt sich, ob auch für die Behelfsheime eine entsprechende Lösung gefunden werden könne.

 

Frau Rademaker erwidert, dass die Behelfsheime durch die gelbe Variante berührt würden, indem hier die rückwärtigen Gärten von der Maßnahme betroffen wären; ein Haus würde komplett für die Maßnahme weichen müssen. Bei der roten Variante wäre die Wohnbebauung nicht direkt betroffen.

 

Herr Mönkemeyer informiert, dass das Wassergesetz vermutlich dahingehend novelliert wird, dass mindestens 5 Meter Gewässerrandstreifen an der Tarpenbek vorgesehen sind. Er erläutert, dass der Gewässerrandstreifen eine sehr wichtige Funktion als Puffer zwischen dem Gewässer und dem Weg hat, um z.B. eine zu starke und zu schnelle Versandung zu verhindern. Herr Mönkemeyer hrt aus, dass bereits Mäander von 20 Meter Breite gebaut wurden, an denen der Weg dennoch direkt am Gewässer vorbei führe und weist darauf hin, dass man sich aktuell in einer Vorplanungsphase und noch nicht in der Ausführungsphase, die dem Ausschuss noch einmal vorgestellt würde, befände. Des Weiteren informiert Herr Mönkemeyer, dass die benötigten Flächen im Grundbesitz der Stadt verbleiben.

Die Vorsitzende bittet zur Verdeutlichung des Begriffes Renaturierung um eine beispielhafte Darstellung, die zu Protokoll genommen wird.

 

Protokollnotiz:

Allgemeine Informationen zur Renaturierung der Tarpenbek

Die geplanten ökologischen Aufwertungsmaßnahmen dienen der Entwicklung eines naturnahen Zustandes des Gewässers. Ziel ist es, der Tarpenbek durch mehr Fläche, dem Anlegen von Nebenarmen, Auen sowie punktuellen Strukturmaßnahmen Hilfe zur Selbstentwicklung zu geben. Einer besonderen Bedeutung kommen dabei den Gewässerrandstreifen zu. Sie unterstützen die Wasserspeicherung, sichern den Wasserabfluss und mindern die Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Die anliegenden Skizzen sollen die vorgenannten Maßnahmen verdeutlichen.   

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-2434

Sicherer Schulweg zur Grundschule Eberhofweg

Herr Noß stellt den Antrag vor und bittet um Zustimmung.

 

Frau Dr. Sellenschlo stimmt dem Antrag zu und schlägt die Errichtung von intelligenter Beleuchtung vor.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Ö 5.2 - 21-2437

Neue Bänke für Alsterdorf aus dem 100-Bänkeprogramm

Herr Messaoudi bittet, die Fraktion DIE LINKE, namentlich Frau Traversin und ihn selber, mit aufzunehmen.

 

Frau Lütjens merkt an, dass die Bank nicht direkt im Maiglöckchenweg an der Fahrbahn, sondern am Eingangsbereich des Kleingartenvereines aufgestellt werden sollte.

 

Der Antrag wird mit den Ergänzungen einstimmig angenommen.

 

 

Ö 5.3 - 21-2536

CDU Antrag: Gute Beleuchtung für Fußgänger schaffen

Frau Dr. Sellenscho erläutert den Antrag.

 

Herr Landbeck erklärt, dass hier nicht das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig sei, sondern die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1 - 21-2539

Nutzung Haus 37 Asklepios Klinik Nord Ochsenzoll

Herr Prott resümiert, dass dieses Thema im Februar/März ausführlich und lange im Ausschuss diskutiert wurde. Die im Mittelpunkt stehende Frage, ob das Haus 37 Bestandsschutz genießt, wurde vom Bezirksamt Hamburg-Nord ausführlich geprüft und im Ergebnis bestätigt. Die Fraktion Die Grünen findet die rechtlichen Ausführungen des Bezirksamtes überzeugend und schließt sich der Beurteilung an. Das Gutachten des Bezirksamtes, so Herr Prott weiter, ist kompliziert und verwickelt, so dass es insbesondere für Nichtjuristen schwer zu verstehen ist. Im Kern sei die Aussage, dass der bloße Leerstand rechtlich nicht zum Wegfall des Bestandschutzes führe, zumal Asklepios seit dem Auszug der Stiftung des Freundeskreises Ochsenzoll seit längerem eine Weiternutzung anstrebt. Eine rechtlich verbindliche Verzichtserklärung auf das Haus 37 liegt nicht vor und ist auch nie erklärt worden. Ein neuaufgestellter B-Plan lässt den Bestandsschutz von Gebäuden nicht entfallen, auch wenn eine andere Festsetzung im B-Plan erfolgt ist. Auch die Nutzung des Freundeskreises Ochsenzoll stellt keine Aufgabe der Nutzung dar oder lässt sich so interpretieren. Herr Prott stellt klar, dass es sich nicht um eine Ausgleichsfläche, sondern um eine private Grünfläche handelt, die im B-Plan ausgewiesen ist. Daraus folgt insgesamt, dass die Weiternutzung des Gebäudes grundsätzlich rechtlich  glich sei.

Frau Timm erklärt, dass die SPD-Fraktion nicht mit der Stellungnahme des Bezirksamtes übereinstimme, und zwar in politischer Hinsicht, da einige Zusagen durch den ehemaligen Bezirksamtsleiter gegenüber den Anwohnenden getätigt wurden.

Sie betont, dass es sich um eine grüne Ausgleichsfläche für eine andere bebaute Fläche handeln soll. Dass dieses nicht umgesetzt werden soll, findet Frau Timm problematisch. Für sie sei die Stellungnahme des Bezirksamtes ein Schlag ins Gesicht der Anwohnerinnen und Anwohner.

 

Aus Sicht von Herrn Lewin handelt es sich nicht um ein Gutachten, sondern um eine parteiische Stellungnahme. Er vertritt die Auffassung, dass die Person, die unter Fazit geschrieben hat, von Bauleitplanung nicht viel verstünde. Ein B-Plan sei immer eine Plangrundlage, so dass selbstverständlich das bestehende Gebäude abgebildete wird. Eine Prioritätensetzung, ob ein Haus eine „Randerscheinung“ sei oder nicht, sei im Baugesetzbuch nicht zu finden. Vielmehr trifft man eine Festsetzung. In der Aufstellung eines B-Planes gibt es immer Dinge die mitgeregelt werden. Herr Lewin hrt weiter aus, dass er bei vielen Gesprächen mit Asklepios zugegen gewesen sei, in denen die Asklepios Vorstände gesagt hätten, dass das Gebäude nicht mehr gebraucht und daher aufgegeben werden würde. Eine schriftliche Erklärung hierüber wurde nicht erstellt. Die Stellungnahme sei im Ergebnis nicht zu akzeptieren.

 

Herr Messaoudi freut sich darüber, dass Herr Lewin zu derselben Schlussfolgerung wie er gekommen ist. Für ihn sind die ausführlichen Begründungen für den Wegfall des Bestandsschutzes nachvollziehbar. Wohingegen der erste Satz, der gegen einen Wegfall spricht seiner Auffassung nach schon durch die Wortwahl „Absicht“ und „Handeln“ unterschiedlich zu bewerten sei. Er hält es für obskur, dass hier durch die Absichtserklärung zu einer Änderung in der Sicht der Dinge führt. Für Herrn Messaoudi sind im gesamten Text Widersprüche und Inkonsequenzen erkennbar. Er hofft, dass diese Stellungnahme einem Juristen zur Prüfung vorgelegt wird. Er schlägt eine Vertagung vor, um in der Zwischenzeit eine Rechtssicherheit herzustellen. Die Stellungnahme habe für ihn gar keine Aussagekraft.

 

Frau Dr. Sellenschlo erklärt, dass Asklepios für die Therapie im Strafvollzug zuständig sei. Man müsse eine räumliche Erweiterung vornehmen, da der vorhandene Platz für den beständigen Bedarf nicht ausreicht. Die Eintragung in einem Bebauungsplan, dass irgendwann in der Zukunft eine Grünfläche entstehen soll, bedeute keine sofortige Umsetzung.

 

Die Bürgerinhrt aus, dass die 40 Anwohnerinnen und Anwohner von 120 Menschen mit psychiatrischen Einschränkungen umgeben wären, wenn es zu einer klinischen Nutzung kommt. Aus ihrer Sicht habe im Jahr 2004 durch das Wohnen eine Nutzungsänderung stattgefunden. Der Unterschied zur Wideraufnahme einer klinischen Nutzung ist der 24 stündige Betreuungsanteil an 7 Tagen in der Woche. Daher bedürfe ist hierfür eines neuen Bauantrages. Die Bürgerin zeigt ein Dilemma auf. Ausgehend davon, dass es sich bei der Unterbringung psychiatrischer Patientinnen und Patienten nicht um Wohnen, sondern um eine Art klinische Nutzung gehandelt habe, dürfe auch wieder klinisch genutzt werden.

Diese Patientinnen und Patienten sind 2016 eins zu eins in den Neubau umgezogen. Das alte Haus habe eine Grenzbebauung gehabt und die nur mit Ausnahmeregelung irgendwie bauen durften.

Ausgehend von einer klinischen Nutzung wurde die in dem neuen Bebauungsplan in dieses Wohngebiet unrechtmäßigerweise installiert. Ausgehend von der Annahme, dass es sich um Wohnen gehandelt habe und der Bestandsschutz auch für Wohnen gelte, sei die Abstandsregelung zur Forensik nicht eingehalten. Somit sei die Wiederaufnahme auch nicht mehr zum Wohnen nutzbar. Sie bedaure, dass den Anwohnerinnen und Anwohnern, denen gegenüber in der Vergangenheit eine andere Aussage gemacht wurde, nun der Klageweg empfohlen wird.

 

Herr Landbeck stellt klar, dass es sich bei der Vorlage um einen Prüfvermerk handelt. Die aus dem Ausschuss formulierte Kritik wurde zum Anlass für eine erneute hausinterne Prüfung genommen, die auf Basis einer ausdifferenzierten Abwägung von unterschiedlichen Bewertungen vorgenommen worden ist. Es ist nicht beabsichtigt, von dem Ausschuss aufgrund des Prüfvermerkes eine Zustimmung abzuverlangen. Vielmehr sollte es aufgrund der Kernpunkte, die Herr Prott zusammengefasst hat, zu einer politischen Diskussion anregen. Herr Landbeck verdeutlicht, dass entgegen aller geäerten Kritiken das Bezirksamt mit dieser Vorlage die eigene Rechtsauffassung hinterfragt und noch einmal geprüft habe und das vorherige Ergebnis bestätigt habe. Dieses sei in einer rechtlichen Bewertung möglich. Im Zweifel könne es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen. Jedoch sei dieses unabhängig vom Regionalausschuss eine Entscheidung, die aus einem etwaigen Bauantragsverfahren erfolgen könne. Bisher liegt dem Bezirksamt jedoch noch kein Bauantrag vor. Eine politische Notwendigkeit der weiteren Nutzung des Hauses 37 wurde von Frau Dr. Sellenschlo erläutert.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.2

Eingaben

Ö 6.2.1 - 21-2287

Konflikt an Markttagen am Schmuggelstieg Stellungnahme des Bezirksamtes

Frau Dr. Sellenschlo berichtet, dass ihr gegenüber Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern der Martha Stiftung am Ochsenzoll geäert wurden, hinsichtlich des Überquerens des Schmuggelstieges während des stattgefundenen Flohmarktes. Sonntags sei aufgrund mangelnder Alternativen die Inanspruchnahme des Norderstedter Nahversorgers, nämlich eines Bäckers, notwendig. Um den Flohmarkt zu überqueren, wurde Eintritt verlangt. Sie bittet um erläuternde Hinweise, da von der Sperrung eine öffentliche Straße betroffen gewesen sei.

 

Herr Landbeck verspricht, sich der Sachlage anzunehmen und entsprechend dem Wunsch von Frau Lütjens, das Ergebnis zu Protokoll zu geben.

 

Protokollnotiz:

Die Prüfung der Sachlage dauert noch an. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen zu Protokoll gegeben.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.2.2 - 21-2527

Eingabe: Stübeheide kurzfristig als Fahrradstraße einrichten

Frau Hofmann bedankt sich für die Eingabe. Sie hält den Vorschlag für eine gute Idee und informiert, dass die Fraktion Die Grünen sich bereits in einer Abstimmungsphase für eine  Antragstellung befindet. Ob eine, wie hier gewünscht, kurzfristige Lösung gefunden werden kann, vermag sie nicht zuzusagen.

 

Frau Lütjens teilt die Auffassung von Frau Hofmann nicht und erinnert an die Sitzung vom 07.06., als Herr Fiedler, sich auf die ablehnende Begründung der Polizei beziehend, den Sachverhalt vorgetragen habe. Sie führt aus, den Einzelhandel in Klein Borstel unterstützen und nicht mit einer Fahrradstraße schädigen zu wollen und appelliert, dass der Einzelhandel auch mit dem PKW erreichbar sein muss.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.2.3 - 21-2533

Eingabe: Fahrradfahrer in den Grünanlagen

Frau Hofmann bedankt sich für die Eingabe dieses sinnvollen Vorschlages und bittet das Bezirksamt, sich dem Anliegen anzunehmen.

 

Frau Dr. Sellenschlo schließt sich der Aussage ihrer Vorrednerin an.

 

Protokollnotiz:

Eine Ausschilderung der betroffenen Grünanlagen „Duisburger Str.-Tarpen“, „Essener Str.“ und „renhof“ wird durch den Fachbereich geprüft.

hrend jedoch bereits ein Verbot von E-Rollern in öffentlichen Grünanlagen besteht (Elektro-Tretroller in Hamburg - hamburg.de), wäre durch die zuständige Fachbehörde zudem zu prüfen, inwieweit auch E-Bikes von diesem Verbot erfasst werden können oder sollen.“

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.3

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den Regionalbereich Langenhorn-Fuhlsbüttel-Alsterdorf-Groß Borstel

Ö 6.3.1 - 21-2496

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.06.2021 hier: Langenbeckshöh - Neuordnung des ruhenden Verkehrs

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

Ö 6.3.2 - 21-2522

StVO AO, Tückobsmoor 3 hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.06.2021, Einrichten eines absoluten Halteverbots zw. Hausnr.3 und dortigem Parkstreifen

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

Ö 6.3.3 - 21-2523

StVO AO, Walter-Schmedemann-Straße 1a hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 30.06.2021 Einrichten einer Grenzmarkierung

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

Ö 6.3.4 - 21-2559

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 02.08.2021 hier: Foorthkamp / Tarfenbööm, Hamburg-Langenhorn Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen

Frau Schenkewitz erkundigt sich nach dem Grund für diese Maßnahme.

 

Protokollnotiz:

Im Zuge einer Umleitungsstrecke, die u.a. durch die Straße Foorthkamp verlief, fiel auf, dass das Verkehrszeichen, welches die Höhenbegrenzung (3,90 Meter) für die Unterführung (U-Bahnhof Langenhorn Nord) anzeigen sollte, fehlte. Aus diesem Grunde erfolgte die Anordnung. Sie hat nichts mit dem Neubau des E-Werkes zu tun.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

 

Ö 6.3.5 - 21-2570

StVO AO: Friedhofsweg hier: Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 13.07.2021 Neuordnung der VZ 315-66 bis VZ 315-68 StVO

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.4

Informationen zu Baumfällungen

Ö 6.4.1 - 21-2495

Veloroute 4 - Fuhlsbütteler Damm hier.: Außerplanmäßige Fällung von zwei Bäumen

Frau Lütjens äert ihren Unmut darüber und stellt die Frage, wie viele Bäume denn noch gefällt werden sollen, bis die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

 

Die Vorsitzende stimmt dem zu und kritisiert die Dauer der Arbeiten.

 

Es wird von beiden Damen darum gebeten, das Datum der endgültigen Fertigstellung zu Protokoll zu geben.

 

Protokollnotiz:

Die Baumaßnahme Fuhlsbütteler Damm wird am 31.08.2021 fertiggestellt. Aufgrund von nicht abgeschlossenen Arbeiten zweier Leitungsträger gibt es allerdings noch 3 kleinere Flächen auf Parkständen und ein Stück Gehweg welche noch nicht endgültig hergestellt werden konnten bzw. als Lagerfläche dienen müssen. Diese Flächen wird die Bauausführende Firma voraussichtlich erst im Oktober/November endgültig herstellen können. Die Flächen sind bis dahin eingezäunt, aber alle Geh- und Radwege und die Fahrbahn sind uneingeschränkt nutzbar.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.5 - 21-2470

Erschließung Bebauungsplan Groß Borstel 25 - Erschließung Neubaugebiet hier: Änderung zur Schlussverschickung vom 03.11.2015

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.6 - 21-2493

Information zur künstlerischen Gestaltung der Fußgängerunterführung Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße

Frau Lütjenslt das Vorhaben für eine gute Idee, wenngleich es dort immer noch recht dunkel sei. Sie weist auf die Planung hin, die für die Schulsommerferien 2021 vorgesehen sind, die jedoch bereits vorbei seien und erkundigt sich nach den konkreten Planungen, die als Antwort zu Protokoll genommen werden sollen.

 

Protokollnotiz:

Die Durchführung der Maßnahme ließ sich aufgrund der Verfügbarkeiten der Akteure schlussendlich nicht in den Sommerferien realisieren. Die aktuelle Terminplanung sieht folgendes vor:

24./25.08.2021 Vorarbeiten - Beseitigung Wildwuchs und wilder Graffitis

27.08.2021 Aufstellung der erforderlichen Absperrungen

28./29.08.2021 sowie 04./05.09.2021 künstlerische Gestaltung

spätestens 10.09.2021 Entfernung aller Absperrelemente.

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 6.7 - 21-2521

Private Wohnerschließung Kiwittsmoor 6-26 gemäß B-Plan Langenhorn 80 1. Planverschickung

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 7.1 - 21-2401

Einrichtung von Pkw-Stellplätzen für Schwerbehinderte am S-Bahnhof Kornweg und im Ortskern des „Einkaufsdorfes Klein Borstel“ Stellungnahme der Polizei Hamburg

Herr Hogrefe und Frau Lütjens sprechen sich lobend zu dem Ergebnis aus.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.2 - 21-2429

Neue Bänke für Fuhlsbüttel und Ohlsdorf aus dem 100-Bänkeprogramm Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.3 - 21-2482

Neue Sitzbänke für Klein Borstel Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Herr Landbeck informiert darüber, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord zu gegebener Zeit eine Mitteilungsdrucksache zu dem Thema „100-Bänke Programm“ einbringen wird, in der die Auflistung der Standorte, Prüfungserklärungen und der gesamte Ablauf dargestellt wird. Diese Auflistung wird in den KUM (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität) gesteuert.

 

Das Gremium bittet darum, dass diese Mitteilungsdrucksache nachrichtlich auch an die Mitglieder der Regionalausschüsse geleitet wird.

 

 

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 7.4 - 21-2403

Sitzungstermine 2022

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

Ö 8

Verschiedenes

Frau Lütjens hat festgestellt, dass die Drucksache 21-2548, die für den 16.08.2021 auf der Tagesordnung des RegA EWi steht, in den RegA FOLAG gehöre, da im Übersichtsplan unter 5., die Hebebrandstraße beidseitig beschrieben wird. Sie bittet um Vorstellung des Teiles, der den RegA FOLAG betrifft.

 

Des Weiteren habe sie eine Drs. in Allris entdeckt, 21-2535, die sich mit einer Stellungnahme zur Rathenaustraße befasse. Mehr sei nicht zu erkennen. Sie bittet hier um Aufklärung.

 

 

Protokollnotiz:

Die Drucksache ist noch nicht frei gegeben, da sie sich noch in der Bearbeitung befindet.

 

Ferner habe sich die Eigentümergemeinschaft Essener Straße hinsichtlich Urlaubsparkern an sie gewandt. Fahrzeuge würden zerkratzt und Einfahrten zugeparkt werden. Frau Lütjens erkundigt sich bei PK 34, ob dort diese Lage vorliegen würde und was ggf. dagegen unternommen werden könne.

 

Protokollnotiz:

Im Jahr 2018 kam es in der Essener Straße zu einem Anstieg an Kfz-Taten. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 gingen die angezeigten Taten aber deutlich runter. Es gibt derzeit keine Auffälligkeiten in diesem Deliktsfeld in der Essener Straße.

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Frau Dr. Sellenschlo liest den Brief einer Seniorin bezüglich der seniorengerechten Bänken vor. Auf einen Vorschlag habe sie keine Antwort erhalten. Ihre Kritik macht sie fest, an drei Bänken am Hang eines Autokreisels Moorkamp, Ohkamp, Flughafenstraße. Auch die dort aufgestellten Fahrradständer sieht sie kritisch. Weitere Kritikpunkte hinsichtlich der Aufstellungsflächen für die Bänke werden benannt. Die Schreiberin schlägt vor, dass die Planer in Begleitung von Senioren gemeinsam passende Bankflächen aussuchen würden.

 

Herr Stahrnscht, die Fotos zu Protokoll zu nehmen.

 

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Die Vorsitzende informiert über den Sachstand bezüglich des Themas Straßenumbenennung. Sie habe mit der Präsidialabteilung der Kulturbehörde Rücksprache gehalten. Am 19.09.2021 findet ein Symposium um 19 Uhr zum Thema Straßenumbenennung statt, an der die Ausschussmitglieder gerne digital teilnehmen können. Die Kulturbehörde befasse sich weiterhin mit dieser Thematik und bittet um Geduld. Die Vorsitzende weist auf eine weitere Veranstaltung im August 2021 hinsichtlich des Bismarck-Denkmales hin. Auch hier gehe es um die Bewertung des kolonialen Erbes. Die lange Zeitspanne des Prüfens erklärt sie damit, dass die Kulturbehörde ein korrektes und unanfechtbares Ergebnis präsentieren möchte.

 

Protokollnotiz:

Das Staatsarchiv Hamburg lädt am 16. und 17. September 2021 zu einem Symposium zum Thema „Umgang mit kolonialen Straßennamen in Hamburg“ ein. Eine Anmeldung bis zum 15. September 2021 ist erforderlich unter: verkehrsflaechenbenennung@bkm.hamburg.de.

 

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Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis.

 

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Frau Lütjens bedankt sich für die bisherige Arbeit der Vorsitzenden, Frau Karin Ros.