Veloroute 4 - Fuhlsbütteler Damm hier.: Außerplanmäßige Fällung von zwei Bäumen
Letzte Beratung: 09.08.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.4.1
Mit der o.g. Maßnahme hat sich der Ausschuss in den Sitzungen am 01.06.2018 (1. Planverschickung) und 26.11.2019 (Schlussverschickung) befasst.
Aufgrund der im Rahmen der Planung durchgeführten baumgutachterlichen Untersuchung in Verbindung mit punktuellen Aufgrabungen wurde in Aussicht gestellt, im Fuhlsbütteler Damm die Nebenflächen zwar teilweise mit Sonderbauweisen aber ohne weiteren Baumverlust durchführen zu können. Eine abschließende Beurteilung für alle Bäume kann allerdings erst im Rahmen der Baumaßnahme bei vollständiger Freilegung der Wurzeln erfolgen.
Leider wurden nach Entfernung der alten Gehwegplatten bei den Linden Nr. 5 und 71 aus dem Jahr 1979 sehr oberflächennahe, statisch relevante Wurzeln vorgefunden. Durch die Zwangshöhenpunkte der Privatgrundstücke, Nebenflächen und privater Überfahrten ist hier in der Gestaltung der Höhen kaum Spielraum, da sowohl die Barrierefreiheit (maximale Quer- und Längsneigungen) als auch die Entwässerung gesichert und auf öffentlichem Grund stattfinden muss. Zudem erstrecken sich die Wurzeln über die gesamte Breite von Geh- und Radweg. Dadurch ist eine Überhöhung, als auch ein Verschwenk von Geh- und Radweg hier keine Option. Das beauftragte Baumgutachten hat zudem die Trennung der Wurzeln aufgrund der statischen Bedeutung als nicht vertretbar eingeschätzt.
Da unbefestigte Abschnitte im Bereich der genannten Bäume sowohl dem Fußverkehr als auch den steigenden Radverkehrszahlen,dem Velorouten-Standard nicht gerecht werden und auch durch die zukünftige Belastung der Wurzeln dem Baumschutz nicht genügen würde, müssen die beiden Linden aufgrund des Baufortschrittes leider kurzfristig gefällt werden. Die zu fällenden Bäume werden durch Linden 1:1 im Baufeld auf dem alten Standort ersetzt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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