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Eingabe: Stübeheide kurzfristig als Fahrradstraße einrichten

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 09.08.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.2.2

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürgereingabe:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Stübeheide stellt den Schulweg vieler Schüler des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (Struckholt 27) und der Albert-Schweitzer-Schule (Schluchtweg 1) dar. Die Straße wird von den Kindern sowohl zu Fuß, aber auch zu größeren Teilen mit dem Fahrrad benutzt. Jeden Morgen, Mittag und Nachmittag ist sie eine zentrale Wegeverbindung für die Rad fahrenden Schüler sowie zur Arbeit fahrenden Radfahrer und wird dementsprechend stark benutzt.

Doch leider gibt es hier einige schwerwiegende Probleme. Es ist Alltag, dass die Rad fahrenden Kinder von Autos bedrängt, angehupt und zu eng überholt werden (ein legales Überholen ist nicht möglich).

Die Stübeheide ist trotz Tempo 30 nicht gut und sicher mit dem Rad zu befahren und viele weichen auf den Gehweg aus.

Schon mehrmals wurde die Einrichtung der Stübeheide als Fahrradstraße gefordert. Bisher war dies aufgrund rechtlicher Voraussetzungen nicht rechtssicher möglich.

Mit der am 25.06.2021 verabschiedeten Änderung der VwV-StVO gibt es nun neue Möglichkeiten.

Gemäß der Änderung kommt

„die Anordnung einer Fahrradstraße […] auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden

hohen Fahrradverkehrsdichte oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für

den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt nicht voraus,

dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.“

Diese neuen Voraussetzungen lassen sich problemlos auf die Stübeheide (auf jeden Fall im Bereich ‚Wellingsbütteler Landstraße‘ – ‚Kreisverkehr Schluchtweg‘) anwenden. Autofahrer können problemlos die Straße ‚Schluchtweg‘ benutzen um zur ‚Wellingsbütteler Landstraße‘ bzw. ins Wohngebiet zu fahren.

 

So bitte ich Sie, auf dem Abschnitt ‚Wellingsbütteler Landstraße‘ – ‚Kreisverkehr Schluchtweg‘ kurzfristig eine Fahrradstraße + „Anlieger frei“ einzurichten.

 

Einen Vorschlag, wie dies günstig ohne Umbauten und nur mit Markierungen und Schildern funktioniert finden Sie in meiner vorherigen Eingabe (bzw. auf Seite 2 dieses Dokuments).

Für den Abschnitt ‚Schluchtweg‘ – ‚Borstels Ende‘ könnte ich mir eine Fahrradstraße + „Anlieger frei“ zwischen ‚Schluchtweg‘ – ‚Kornweg‘ und ‚Tornberg‘ – ‚Borstels Ende‘ vorstellen. Hierfür könnten Planungen – auch als Alternativverbindung zur Wellingsbütteler Landstraße – angestrebt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Planübersicht

 

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