Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.06.2021 hier: Langenbeckshöh - Neuordnung des ruhenden Verkehrs
Letzte Beratung: 09.08.2021 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.3.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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