Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.06.2022 Rittmerskamp gegenüber 17 - Neuregelung ruhender Verkehr
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz