Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.06.2022 Neuregelung des ruhenden Verkehrs Tarpenring 21
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Schreiben der Polizei
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