21-3638

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.06.2022 Neuregelung des ruhenden Verkehrs Tarpenring 21

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.08.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die

Neuregelung des ruhenden Verkehrs an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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