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Information zur künstlerischen Gestaltung der Fußgängerunterführung Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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09.08.2021
Sachverhalt

 

Die Flächen öffentlicher Bauwerke werden in zunehmendem Maße mit wilden Graffitis verunstaltet. U.a. die Fußgängerunterführung Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße, Bauwerksnummer 629-0 wurde und wird regelmäßig mit diversen wilden Graffitis beschmiert.

 

Illegale Graffitis werden – sofern die Haushaltsmittel (Mittel der BUKEA) bereitstehen – beseitigt, wenn sie schriftlich und nur durch/über die Bürgerinnen und Bürger, die Polizei, die Stadtreinigung Hamburg, Melde-Michel und/oder Saubere Stadt gemeldet werden.

 

Die Beseitigung der kürzlich gemeldeten Graffitis an der Fußgängerunterführung Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße wurde bereits durch die per Rahmenvertrag zuständige Fa. Limpo Gebäudereinigung veranlasst.

 

In der Hoffnung, dass künstlerisch gestaltete Flächen von Schmierereien verschont bleiben, soll als präventive Maßnahme die Fußgängerunterführung Brombeerweg / Hummelsbütteler Landstraße künstlerisch gestaltet werden.

 

Ein Künstler aus Fuhlsbüttel hat ein Angebot abgegeben, die gesamten Bauwerksflächen (Innen- und Außenwände) gemeinsam mit Unterstützung anderen Künstlerkollegen künstlerisch zu gestalten. Den Künstlern soll hier Freiraum und freie Hand gegeben werden, damit sie ihr künstlerisches Können entfalten und unter Beweis stellen können. Bei der Ausgestaltung sind verfassungsfeindliche, gewaltverherrlichende, sexistische oder andere Formen menschenverachtender Inhalte ausgeschlossen.

 

Sowohl Bauwerkseigentümer BVM als auch der LSBG als Bauwerksverwalter sind informiert und haben ihr Einverständnis erklärt.

 

Die BUKEA, als mittelbereitstellende Stelle, hat – vorbehaltlich der haftungsrechtlichen und vergaberechtlichen Fragen – ebenfalls ihr Einverständnis erklärt.

 

Nach Kenntnisnahme des Regionalausschusses wird der Künstler schriftlich beauftragt und die Aktion soll an einem schönen trockenen Wochenende in den Schulsommerferien 2021 durchgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Gestaltungsbeispiele