Nutzung Haus 37 Asklepios Klinik Nord Ochsenzoll
In Zusammenhang mit der zukünftigen Nutzung des Hauses 37 durch die Asklepios Klinik Nord Ochsen-zoll wird der Bestandsschutz dieses Gebäudes kritisch hinterfragt (siehe u.a. Beratungen im RegA FO-LAG am 08.02. und 15.03.2021 zu der Drucksachen-Nr. 21-1976).
Das Bezirksamt hat hierzu stets die Position vertreten, dass dies Gebäude Bestandsschutz genieße und im Rahmen dessen durch die Klinik beabsichtigte bauliche Maßnahmen Gegenstand eines notwendigen Bauantragsverfahrens sein müssen.
Zugleich sieht sich das Bezirksamt in der Verpflichtung, die hier maßgeblichen rechtlichen Fragestellun-gen unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen von Klinik und Nachbarschaft sorgfältig zu prüfen und entsprechend abzuwägen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt die Sach- und Rechtslage nochmals überprüft und sich hier-zu auch in einen Austausch mit der Fachbehörde begeben.
Im Ergebnis dieser nochmaligen Betrachtung kommt das Bezirksamt jedoch unverändert zu der Einschät-zung, dass das Haus weiterhin Bestandsschutz genießt und der reine Leerstand des Gebäudes seit 2016 nicht zu einem Wegfall des Bestandsschutzes führen dürfte.
Hinweise seitens Asklepios aus der Vergangenheit - bspw. in Zusammenhang mit dem damaligen Be-bauungsplanverfahren Langenhorn 22 -, die als Verzichtserklärung aufgefasst werden könnten, sind nach Einschätzung des Bezirksamtes demgegenüber rechtlich belastbar nicht zu belegen oder nachweisbar.
Ebenso dürfte nach Auffassung des Bezirksamtes die Nutzung des Gebäudes durch den Freundeskreis Ochsenzoll keine Nutzungsänderung darstellen und den Bestandsschutz insoweit nicht entfallen lassen, da sie der Unterbringung psychiatrischer Patientinnen und Patienten diente.
Im Einzelnen wird auf die ausführliche Bewertung in der Anlage verwiesen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz