Antwort: Livestreaming der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte - Technische Infrastruktur, Nutzung und Umsetzungsplanung (Anfrage der Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 19.02.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.1
Fragestellerin und Fragesteller: Jacob Schoo, Sarah Veigel, Nico Carstens
Livestreaming öffentlicher Gremiensitzungen hat sich in vielen Kommunen als wirksames Instrument zur Stärkung von Transparenz und Bürgerbeteiligung bewährt. Die Landeshauptstadt Dresden überträgt seit 2013 Stadtratssitzungen per Livestream und stellt die Aufzeichnungen der letzten zwölf Monate online zur Verfügung. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord hat im Dezember 2024 beschlossen, künftig ihre Sitzungen per Video-Livestream zu übertragen.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte überträgt ihre Sitzungen bislang nicht live ins Internet. Nach Kenntnis der Fragesteller:innen ist im Sitzungssaal bereits technische Ausrüstung vorhanden, die eine audiovisuelle Aufzeichnung prinzipiell ermöglichen würde. Dies wirft Fragen zur Nutzung dieser Infrastruktur, zu möglichen Hinderungsgründen und zur künftigen Umsetzung digitaler Übertragungsformate auf.
Eine fundierte Bestandsaufnahme ist notwendig, um zu verstehen, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereits geschaffen wurden, wo gegebenenfalls noch Lücken bestehen und wie der Bezirk künftig mit dem Thema Livestreaming umgehen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1.1. Welche technische Ausstattung (Kameras, Mikrofone, Aufzeichnungsgeräte, Streaming-Hardware, Netzwerktechnik) steht im Sitzungssaal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Verfügung? (Bitte Auflistung mit Anschaffungsjahr, technischen Spezifikationen und aktuellem Funktionsstatus)
Es stehen zwei Beamer, zwei Leinwände, vier Fernseher, eine Kamera und Mikrofone (Redepult, Tisch- und Handmikrofone) zur Verfügung. Es gibt eine Aufzeichnungsmöglichkeit und Induktionsschleifen für höreingeschränkte Personen. Die gesamte Ausstattung wurde anlässlich des Umzuges des Bezirksamtes im Jahr 2018 angeschafft. Informationen über die technischen Spezifikationen liegen nicht vor. Bis auf ein Handmikrofon sind alle Geräte funktionstüchtig.
1.2. Zu welchem Zweck wurden die vorhandenen Kameras und audiovisuellen Geräte ursprünglich angeschafft? Wie werden sie aktuell genutzt?
Das Bezirksamt wollte einen technisch modernen, für viele Gelegenheiten nutzbaren Sitzungssaal herrichten. Daher wurde ein Rundum-Paket in Auftrag gegeben. Die einzelnen Komponenten wurden nicht aus einem bestimmten Zweck angeschafft, sondern waren Bestandteil des Paktes. Die Mikrofone, Beamer, Leinwände und Bildschirme sind aufgrund der Größe des Sitzungssaals und für eine besseren Austausch als zwingend erforderlich erachtet worden. Zusätzlich war die Bezirksversammlung darauf bedacht, Zubehör für höreingeschränkte Personen bereitzustellen. Diese Bestandteile sind bei Veranstaltungen regelhaft im Einsatz.
1.3. Ist die vorhandene Ausstattung für Livestreaming geeignet oder welche zusätzlichen Komponenten wären erforderlich? Mit welchen Kosten wäre jeweils zu rechnen?
Es sind in jedem Fall zusätzliche Komponenten, wie beispielsweise Laptop, Kamera und Tontechnik erforderlich. Zu den Kosten siehe Antwort auf die Frage 3.1.
1.4. Ist die Internetanbindung im Sitzungssaal ausreichend für stabile Video-Livestreams? (Bitte Angabe der verfügbaren Upload-Geschwindigkeit und ggf. erforderlicher Upgrades)
Erfahrungsgemäß sollte in den Abendstunden eine Verbindung von mindestens 100 Mbit/s ins Internet bestehen, was für ein Streaming ausreichend ist.
2.1. Wie hoch waren die Anschaffungskosten für die vorhandene audiovisuelle Technik und aus welchen Mitteln wurden diese finanziert? (Bitte Aufschlüsselung nach Investitionsjahr und Haushaltstitel)
Ein Teil der Kosten für die Medientechnik belief sich auf 18.330,46 €. Dieser wurde von der Bezirksversammlung bereitgestellt. Die Bezahlung erfolgte im Jahr 2018 aus dem PSP-Element 2-20501030-00002.05 „Sitzungssaal BV“. Siehe auch 21-2712.1 Saal der Bezirksversammlung
2.2. Wie wird bei künftigen Investitionen in Sitzungstechnik die Eignung für Livestreaming von Anfang an spezifiziert und berücksichtigt?
Damit hat sich das Bezirksamt bislang nicht befasst.
3.1. Welche Erfahrungen wurden während der COVID-19-Pandemie mit digitalen Formaten gemacht, welche Kosten fielen an, welche technischen Lösungen wurden genutzt und warum wurden diese Formate nicht fortgeführt? (Bitte chronologische Darstellung von Prüfaufträgen, Konzepten, Beschlüssen oder Ablehnungen)
Das Bezirksamt beschränkt sich bei der Auflistung auf die wichtigsten Aufträge/Punkte, die es während der Corona-Pandemie abzuarbeiten galt.
digitales Format Live-Stream:
Nach der Corona-Zeit wurde der Livestream evaluiert. Die Anzahl der Zuschauenden war trotz Werbung im Internet und in den sozialen Medien äußerst gering. Dem gegenüber stehen die hohen Kosten, die von der Bezirksversammlung selbst zu tragen waren. Daher hatte sich die Bezirksversammlung dazu entschieden, die Live-Übertragung der Sitzungen nicht weiter zu verfolgen.
digitales Format „hybride / digitale Sitzungen“
Hybride und digitale Sitzungen sind weiterhin vorgesehen.
Kosten:
3.2. Welche konkreten Gründe stehen einer Live-Übertragung aktuell entgegen? (Bitte Differenzierung nach technischen, organisatorischen, rechtlichen und personellen Faktoren)
Siehe Antwort zu 3.1.
3.3. Wurde eine datenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt? Falls ja: Welche konkreten Auflagen wurden festgestellt (z. B. Einwilligungserfordernis, technische Beschränkung auf Rednerpult, Unterbrechungspflicht)? Liegen datenschutzrechtliche Stellungnahmen vor und können diese der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden?
Ja, es gab eine umfangreiche datenschutzrechtliche Prüfung.
Hinweise und Vorgaben der bezirklichen Datenschutzbeauftragten und der Bezirksaufsicht sind als Anlagen beigefügt.
3.4. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit einer Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), um Livestreaming ohne aufwendige Einzeleinwilligungen zu ermöglichen? Falls ja: Wurden entsprechende Initiativen ergriffen oder sind diese geplant?
Teilfrage 1: Damit hat sich das Bezirksamt nicht befasst.
Teilfrage 2: Nein.
Im Übrigen siehe Hinweis der bezirklichen Datenschutzbeauftragten unter TOP 3.3.
3.5. Welche personellen Ressourcen wären für den Betrieb erforderlich (Kamerabedienung, technische Betreuung, Nachbearbeitung, Verwaltung von Einwilligungserklärungen)? Wurden Alternativen geprüft (automatisierte Systeme, externe Dienstleister, bezirksübergreifende Kooperationen)?
Die Erfahrung während der Corona-Zeit hat gezeigt, dass zwei Personen für die Vorbereitung und Bedienung während einer Ausschusssitzung und Abbau notwendig sind. Dies kann bis zu acht Stunden pro Person und Einsatz/Sitzung in Anspruch nehmen.
Um den Informationsaustausch mit der Politik und diesbezügliche Verwaltungstätigkeiten kümmert sich die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung.
Es wurden sämtliche Varianten für das Abhalten eines Livestreams geprüft. Automatisierte Verfahren sind nicht möglich, da die Kamera jederzeit ausgestellt werden muss, wenn ein Wortbeitrag einer Person gegeben wird, die ihre Einwilligung zur Übertragung nicht gegeben hat.
Externe Dienstleister wurden aufgrund der Professionalität, des Equipments und des Know-Hows des Personals bereits in Anspruch genommen.
Die Bezirksämter haben während der Corona-Zeit miteinander sehr eng kooperiert. Zum einen gab es einen wiederkehrenden Wissensaustausch. Zum anderen wurde per Ausschreibung ein Rahmenvertrag mit einer Firma geschlossen, die für alle Bezirke den Livestream durchführt.
4.1. Wurden Bürger*innen oder zivilgesellschaftliche Organisationen nach ihrem Interesse an Livestreaming-Angeboten befragt? Falls ja: Mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
Nein. Es gab bislang keinen Auftrag der Bezirksversammlung.
4.2. Wurde geprüft oder diskutiert, ob künftig auch digitale Wortmeldungen in der öffentlichen Fragestunde ermöglicht werden sollen? Falls ja: Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen wären dafür zu schaffen? Falls nein: Warum nicht?
Im Rahmen der Einführung der digitalen und hybriden Sitzungsvariante wurde darüber diskutiert. Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass bei Sitzungen, bei denen Bürgerinnen und Bürger digital dazugeschaltet werden, professionelle, externe Dienstleister eingesetzt werden sollten.
Im Übrigen gibt es die Möglichkeit der digitalen Fragestunde: Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einreichen, wenn es ihnen nicht möglich ist, zur Sitzung zu kommen.
5.1. Welche alternativen Formate werden aktuell genutzt oder sind geplant, um Bürger*innen niedrigschwelligen Zugang zur Arbeit der Bezirksversammlung zu ermöglichen? (z. B. zeitnahe Veröffentlichung von Aufzeichnungen, erweiterte Protokolle, digitale Zusammenfassungen)
Das Bezirksamt stellt sämtliche Sitzungsunterlagen im Internet / Bürgerinformationssystem zur Verfügung. Protokolle werden nach Beschlussfassung des Gremiums veröffentlicht. Für Fragen und Eingaben steht der Kontakt zur Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zur Verfügung, um einzelfall- und personenbezogen zu beraten.
5.2. Bestehen vertragliche oder organisatorische Verpflichtungen zur Nutzung des Portals hamburg.de für die Veröffentlichung von Livestreams? Falls ja: Welche konkreten Anforderungen stellt dies an die technische Lösung und wurden diese bei der Planung berücksichtigt?
Das Thema der vertraglichen Verpflichtungen liegt im Verantwortungsbereich der Aufsichtsbehörde Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, das Thema der organisatorischen Verpflichtungen liegt bei der Senatskanzlei.
5.3. Gibt es einen bezirksübergreifenden Austausch oder ein gemeinsames Konzept zum Livestreaming? Falls ja: Welche Bezirke sind beteiligt und welche Rolle spielt Hamburg-Mitte? Falls nein: Warum nicht?
Zu Corona-Zeiten haben sich die Bezirksämter regelmäßig ausgetauscht. Da mittlerweile viele Bezirksversammlungen den Livestream nicht mehr anbieten, wird ein regelmäßiger Austausch zumindest zu diesem Thema nicht weiter betrieben.
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