23-1431

Livestreaming und Mediathek für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (Antrag der Volt-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.02.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.1

Sachverhalt

Hamburg-Mitte hat zwischen 2021 und 2022 Erfahrungen mit Livestreaming gesammelt. Die zentrale Erkenntnis: Der Aufwand für das damalige Einwilligungsverfahren war hoch. Pro Sitzung fielen rund 2.000 Euro für externe Dienstleister an, die Vorbereitung, Durchführung und Abbau in etwa 16 Personenstunden abwickelten. Das Bezirksamt stellt in seiner Antwort auf eine Große Anfrage der Volt-Fraktion (Drucksache 23-1247) fest: „Automatisierte Verfahren sind nicht möglich, da die Kamera jederzeit ausgestellt werden muss, wenn ein Wortbeitrag einer Person gegeben wird, die ihre Einwilligung zur Übertragung nicht gegeben hat."

Die bezirkliche Datenschutzbeauftragte hat bereits 2020 eine Lösung empfohlen (Anlage 1):Um künftig auf ‚aufwendige Einwilligungserklärungen zu verzichten, empfehle ich die Schaffung einer bereichsspezifischen, gesetzlichen Regelung im Bezirksverwaltungsgesetz, die die Aufzeichnung ganzer Sitzungen der Bezirksversammlungen sowie deren Übertragung ins Internet ausdrücklich regelt und erlaubt." Bislang wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt. Zwar hat auch Hamburg-Nord 2024 einen Livestream-Beschluss gefasst, doch der Rechtsrahmen im BezVG bleibt unverändert ohne gesetzliche Grundlage ist weiterhin ein Einwilligungsverfahren erforderlich.

Dabei zeigt ein Blick auf die Hamburgische Bürgerschaft, dass es anders geht: Sie überträgt ihre Sitzungen ohne Einzeleinwilligung mit Livestream, Mediathek und Untertitelung. Auch die Bürgerschaft ist ein Teilzeitgremium ihre Abgeordneten üben das Mandat neben ihrem Beruf aus. Das Argument, Kommunalpolitiker seien „nicht presseerfahren", überzeugt nicht: Wer für ein öffentliches Amt kandidiert, akzeptiert Medienöffentlichkeit. Es ist nicht ersichtlich, warum für direkt gewählte Mandatstragende in Bezirken ein anderer Maßstab gelten sollte.

In den Niederlanden praktizieren viele Gemeinden kommunales Livestreaming ohne Einzeleinwilligung Datenschutzkonform, mit Mediathek und Untertitelung. Städte wie Amsterdam, Den Haag und Leiden nutzen dieses Modell seit Jahren. Die Informatiebeveiligingsdienst (IBD), das Datenschutz-Kompetenzzentrum der niederländischen Kommunen, stellt klar, dass das Ziel eine zugängliche, niedrigschwellige und transparente Lokalpolitik sei und es nicht notwendig sei, vorher explizit die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Die Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO sieht den Zugang als eine Aufgabe im öffentlichen Interesse, konkretisiert durch das gesetzliche Öffentlichkeitsprinzip.

Wer ein öffentliches Mandat übernimmt, tritt in öffentlicher Funktion auf Transparenz ist Teil des Amtes. Protokolle zeigen nur Ergebnisse, nicht die dahinterstehenden Debatten. Wer verstehen will, warum die Bezirksversammlung entscheidet, muss abends im Saal sitzen, was für viele der über 310.000 Bürger:innen in Mitte nicht möglich ist, allein aufgrund der räumlichen Ausdehnung unseres Bezirks. Während Corona gab es bereits zeitweise Livestreams, allerdings ohne große Bewerbung und nur als Notlösung. Die damals geringen Zuschauerzahlen taugen daher nicht als Gegenargument, sondern unterstreichen vielmehr, wie wichtig eine dauerhafte und aktiv beworbene Mediathek wäre. Mit einem eigenen Umsetzungskonzept und einer Empfehlung zur BezVG-Änderung, kann Hamburg-Mitte Vorreiter werden. Ein gemeinsamer Beschluss aller demokratischen Parteien wäre ein starkes Signal.

Sachverhalt (Einfache Sprache)

Worum geht es?

Die Bezirksversammlung ist das Parlament für Hamburg-Mitte. Über 310.000 Menschen leben hier. Die Sitzungen sind öffentlich, aber man muss abends in den Saal kommen. Das können die meisten Menschen nicht.

Die Sitzungen sollen im Internet übertragen werden. Die Videos sollen auch später abrufbar sein.

Was ist das Problem?

Hamburg-Mitte hat das 2021 und 2022 versucht. Aber es war sehr aufwendig. Jede Person musste vorher zustimmen. Wenn jemand nicht zustimmte, musste die Kamera aus. Jede Sitzung kostete etwa 2.000 Euro.

Was sagen die Experten?

Die Datenschutzbeauftragte vom Bezirk hat 2020 einen Vorschlag gemacht. Sie hat gesagt: Das Gesetz muss geändert werden. Dann braucht man keine Einwilligung mehr von jeder Person. Aber dieser Vorschlag wurde bis heute nicht umgesetzt.

Wie machen es andere?

Die Bürgerschaft überträgt ihre Sitzungen ohne Einwilligung. Es gibt Livestream, Mediathek und Untertitel. In den Niederlanden machen das fast alle Städte so.

Warum ist das wichtig?

Wer ein politisches Amt übernimmt, arbeitet für die Öffentlichkeit. Transparenz gehört dazu.

Die Protokolle zeigen nur die Ergebnisse. Sie zeigen nicht die Diskussionen. Wer verstehen will, warum etwas entschieden wurde, muss dabei sein. Das ist für die meisten Menschen nicht möglich. Unser Bezirk ist sehr groß. Viele Menschen wohnen weit weg vom Saal.

hrend Corona gab es schon Livestreams. Aber sie waren nur eine Notlösung. Sie wurden kaum beworben. Deshalb haben wenige Menschen zugeschaut. Das zeigt: Wir brauchen eine dauerhafte Lösung mit guter Werbung.

Ein Livestream und eine Mediathek würden das ändern. Alle Menschen könnten von zu Hause zuschauen. Oder das Video später ansehen.

Was wollen wir?

Hamburg-Mitte soll Vorreiter sein. Wir wollen einen Plan für den Livestream. Und wir wollen, dass das Gesetz geändert wird.

Das wäre gut für alle sieben Bezirke in Hamburg. Das wäre gut für über 1,8 Millionen Menschen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird beauftragt,
    1. bis Mitte 2026 ein Umsetzungskonzept für Livestreaming der öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses vorzulegen, das eine automatisierte Streaming-Lösung mit Sprecher:innenverfolgung vorsieht,
    2. eine Kostenschätzung für Einrichtung und laufenden Betrieb vorzulegen; die Kostenschätzung ist Voraussetzung für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die Bezirksversammlung,
    3. den Regelbetrieb zum 1. Januar 2027 aufzunehmen,
    4. die Aufzeichnungen für mindestens zwölf Monate in einer barrierefreien Mediathek mit automatischer Untertitelung bereitzustellen und die Livestream-Links an geeigneter Stelle auf einer Webseite der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu verankern,
    5. nach Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen einen Vorschlag zur Anpassung von
      § 8 Abs. 1 GO BV vorzulegen,
    6. nach zwei Jahren Betrieb eine Evaluation mit Nutzungszahlen vorzulegen.
  1. Die Hamburgische Bürgerschaft und die Behörde für Finanzen und Bezirke werden gebeten
    1. eine Ergänzung des Bezirksverwaltungsgesetzes zu initiieren, die Livestreaming öffentlicher Sitzungen der Bezirksversammlungen als Ausdruck des demokratischen Öffentlichkeitsprinzips definiert und auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO stützt, sodass eine Einzeleinwilligung nicht mehr erforderlich ist,
    2. sich dabei an der bestehenden Praxis der Hamburgischen Bürgerschaft zu orientieren, die ihre Sitzungen ebenfalls ohne Einzeleinwilligung überträgt,
    3. dabei die Empfehlung der bezirklichen Datenschutzbeauftragten aus dem Jahr 2020 zur Schaffung einer bereichsspezifischen gesetzlichen Regelung im BezVG aufzugreifen,
    4. die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte über den Fortgang der Prüfung zu informieren.

Petitum (Einfache Sprache)

Was soll passieren?

Das Bezirksamt soll die Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses im Internet zeigen. Alle Menschen können dann von zu Hause zuschauen.

Bis Mitte 2026 soll das Bezirksamt einen Plan machen und die Kosten berechnen. Ab Januar 2027 sollen die Sitzungen übertragen werden. Die Kamera folgt automatisch der Person, die spricht.

Die Videos werden 12 Monate gespeichert. Die Mediathek ist barrierefrei. Die Videos haben Untertitel. Das hilft Menschen, die schlecht hören. Man findet sie auf der Webseite der Bezirksversammlung.

Das Bezirksamt soll auch prüfen: Müssen die Regeln der Bezirksversammlung geändert werden?

Nach zwei Jahren prüft das Bezirksamt: Hat das gut funktioniert? Wie viele Menschen haben zugeschaut?

Das Gesetz soll sich ändern

Im Moment braucht man eine Erlaubnis von jeder Person. Das ist sehr aufwendig. Im Gesetz soll stehen: Die Sitzungen dürfen im Internet gezeigt werden. Man braucht keine Erlaubnis mehr.

Die Datenschutzbeauftragte hat das schon 2020 empfohlen. Diese Empfehlung soll jetzt umgesetzt werden.

Die Bürgerschaft und die Behörde für Finanzen und Bezirke sollen das vorbereiten. Sie sollen die Bezirksversammlung informieren, wie es weitergeht.

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