Aktueller Stand zum Livestreaming-Vorhaben in der Bezirksversammlung Nord: Was konkret wurde seit dem Beschluss im Dezember 2024 umgesetzt? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der AfD-Fraktion
In der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 brachte die AfD-Fraktion das Thema Livestreaming der Bezirksversammlung ein. Der Inhalt wurde anschließend von den Fraktionen Die Linke und Volt im Wesentlichen übernommen, in gleichlautender Form als Antrag eingebracht und mehrheitlich beschlossen.
Obwohl am 12.12.2024 die Einführung des Livestreamings zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen wurde, ist das Thema seitdem aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwunden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
1. In welchem konkreten Umsetzungsstatus befindet sich das Livestreaming aktuell und welche Zeitplanung verfolgt das Bezirksamt, einschließlich Zielterminen für Pilot und Start?
2. Welches Dezernat oder Fachamt ist zuständig und welche Stelle ist federführend?
3. Welche Schritte wurden seit der Beschlussfassung unternommen, um die Live-Übertragung zum frühestmöglichen Termin einzurichten, und welche nächsten Schritte sind zu welchem Zeitpunkt (Bitte um Angabe von Jahr und Monat) vorgesehen?
4. Wie wird das Thema Livestreaming in der Planung und Ausstattung des neuen Bezirksamts berücksichtigt?
5. Wie viele Angebote zur Umsetzung des Livestreamingvorhabens wurden bislang eingeholt?
- Wie hoch sind diese, jeweils mit Anbieter, Leistungsumfang, Laufzeit und Betrag je Angebot?
6. In welchem Vergabestand befindet sich das Vorhaben und gibt es bereits einen favorisierten Anbieter beziehungsweise eine beabsichtigte Vergabeentscheidung? Falls ja, an wen und nach welchen Kriterien ist diese erfolgt?
7. Welche technischen, rechtlichen oder finanziellen Hürden bestehen aus Sicht der Bezirksamtsleitung derzeit noch?
8. Wurde das Thema zwischenzeitlich mit der Senatskanzlei oder anderen Stellen abgestimmt und wenn ja wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.