Saal der Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 08.01.2019 Hauptausschuss Ö 4.1
Die Bezirksversammlung hat dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-2712 in ihrer Sitzung am 17.11.2016 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der PIRATEN-Gruppe und bei Enthaltung von vier Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - zugestimmt.
2018 wird das Bezirksamt in die Kaiser-Wilhelm-Straße ziehen. Bislang werden die Räumlichkeiten an den Bedarf der Bezirksverwaltung angepasst und modernisiert. Auch die Bezirksversammlung wird ihre neue Heimat für mehrere Jahrzehnte im 11. Stock finden. Die Ausstattung steht noch nicht endgültig fest, doch wurde deutlich, dass viele technischen Geräte wie die Ausrüstung mit Mikrophonen und Lautsprechern nicht gewährleistet wird.
Der Saal der Bezirksversammlung soll ein repräsentativer, freundlicher und heller Raum werden, in dem sich gerne getroffen, diskutiert und auch empfangen wird. Die notwendige hanseatische Zurückhaltung hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in den letzten Jahrzehnten stets gelebt sie wird diese Haltung auch zukünftig einnehmen.
Der LIG hat eine Grundausstattung in Aussicht gestellt. Nach erster Einschätzung entspricht dies nicht den Anforderungen an einen modernen Tagungs- oder Sitzungssaal. Daher haben sich die Fraktionen entschlossen, notwendige Ergänzungen aus Sondermitteln zu bezahlen. Bislang liegt der Bezirksversammlung noch kein Ausstattungskatalog vor, daher können noch keine konkreten Vorschläge und Maßnahmen benannt werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
1.Die Bezirksversammlung stellt bis zu 200.000 Euro für die Ausstattung des neuen Saals der Bezirksversammlung aus dem PSP-Element: 2-20501050-00001.02 (Förderfonds investiv) zur Verfügung.
2.Über den Einsatz der Mittel im Einzelnen entscheidet der Hauptausschuss der Bezirksversammlung.
3.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für eine detaillierte und nachvollziehbare Aufstellung der geplanten Ausstattung inkl. der Kosten einzusetzen.
4.Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung dem Hauptausschuss Vorschläge für unterschiedliche Varianten vorzustellen.
Die Bezirksversammlung hat mit dem o.g. Beschluss für die Ausstattung des neuen Sitzungssaales der Bezirksversammlung bis zu 200.000,- € aus dem Förderfonds investiv zur Verfügung gestellt.
Nach Abschluss der Maßnahme steht jetzt fest, dass Kosten in Höhe von insgesamt 99.728,84 € entstanden sind, die sich wie folgt aufschlüsseln:
Möbel:47.904,64 €
Tischlerarbeiten:33.493,74 €
Medientechnik:18.330,46 €
Kosten insgesamt:99.728,84 €
Von diesen Kosten sind lediglich 41.731,51 € als investive Kosten zu bewerten. Bei den verbleibenden Kosten in Höhe von 57.997,33 € handelt es sich um nicht investive Ausstattungsgegenstände, die aus konsumtiven Mitteln zu finanzieren sind. Es wird gebeten, diese Mittel aus dem Förderfonds konsumtiv zur Verfügung zu stellen.
Die nicht in Anspruch genommenen Mittel in Höhe von 158.268,49 € aus Förderfonds investiv, werden zum Förderfonds investiv zurückgeführt und stehen für weitere Beschlüsse zur Verfügung.
Der Hauptausschuss wird gebeten, der Finanzierung der nicht investiven Ausstattungsgegenstände in Höhe von 57.997,33 € aus dem Förderfonds konsumtiv anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG zuzustimmen.
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