Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, wie Livestreams aus den öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlung Eimsbüttel umgesetzt werden können.
- Die Übertragung soll dabei nicht nur auf eine feste, lediglich auf das Rednerpult ausgerichtete, Kamera beschränkt sein, sondern den Sitzungsverlauf auch durch Aufnahme
- des Präsidiums,
- gegebenenfalls von Zwischenfragern und
- fragestellenden Bürgern (soweit diese einverstanden sind)
wiedergeben.
- Die technische Voraussetzung sollen nur für den Ferdinand-Streb-Saal (Raum 1275), 12. Stock, Grindelberg 66, eingerichtet werden.
- Die Verwaltung sollte hierbei die Livestream-Erfahrungen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und der Hamburgischen Bürgerschaft, aber ggf. auch anderer Parlamente außerhalb Hamburgs berücksichtigen. Grundsätzlich und mittelfristig sollte in den sieben Hamburger Bezirken eine harmonisierte Form erreicht werden.
- Die grundsätzliche Meinung des Datenschutzbeauftragten ist einzuholen.
Bei Einladungen zu Bezirksversammlungen ist darauf hinzuweisen, dass der Sitzungsverlauf in Ton und Bild mitgeschnitten wird.
- Die Aufnahmen sollen den Sitzungsablauf nicht stören.
- Die Aufzeichnungen der Sitzungen in Bild und Ton sind im Archiv bei ALLRIS öffentlich und unmittelbar abrufbar.
- Die Geschäftsordnung ist entsprechend anzupassen.
- Auf Antrag kann die Versammlung mit Mehrheit beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte von der Live-Übertragung und Veröffentlichung im Archiv auszunehmen.
- Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte auf Sitzungen sind grundsätzlich weder in einer Live-Übertragung, noch im Archiv zu veröffentlichen. Die internen Tonaufnahmen der Verwaltung, die nach Genehmigung des Protokolls gelöscht werden, sind hiervon ausgenommen.
- Ausschüsse und Unterausschüsse der Bezirksversammlung Eimsbüttel können bei besonderen Anlässen, z.B. Tagesordnungspunkten mit besonderer öffentlichen Bedeutung, den öffentlichen Teil der Sitzung ebenfalls mit einer Live-Übertragung für die Bürger bereit stellen. Dieses sollte in der davor liegenden Sitzung des jeweiligen Ausschusses/Unterausschusses mit angemeldetem Tagesordnungspunkt beantragt werden. Aus Kostengründen sollte diese Möglichkeit zunächst nur auf den Raum (siehe oben Ziffer 2.) beschränkt bleiben.
Burkhardt Müller-Sönksen (FDP)
Wolfram Heinrich (parteilos)