20-2144

Livestreaming von öffentlichen Sitzungen der Bezirksversammlung

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Die Hamburgische Bürgerschaft lässt seit dem Jahr 2004 ihre Sitzungen live im Internet übertragen. Seither haben auch einige Bezirksversammlungen die Bezirksverwaltungen ersucht, Konzepte für eine Liveübertragung der eigenen Sitzungen zu erstellen und die Kosten dafür zu ermitteln oder bereits Livestreams ermöglicht. Dabei haben beispielsweise die Bezirke Altona und Hamburg-Nord ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, die aber nicht zu einer regelmäßigen Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlungen geführt haben.

 

Um zu einer fundierten Einschätzung zu gelangen, inwieweit eine Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlung Eimsbüttel möglich und sinnvoll wäre, sollten die in den genannten Bezirken gesammelten Erfahrungen gebündelt werden. Insbesondere gilt es, sich Klarheit über alle praktischen, finanziellen und rechtlichen Aspekte zu verschaffen. So muss beispielsweise geklärt werden, ob datenschutzrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen wären. Auch die Frage der Kosten – sowohl einmalig für die Einrichtung der Anlage als aber auch die regelmäßigen Betriebskosten ­– und der Personalbedarf müssten ermittelt und bei der Planung berücksichtigt werden.

 

Anhänge

keine