Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (beschlossene Fassung)
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.4
und Beschluss:
1. Livestream in der Bezirksversammlung und im Hauptausschuss
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0922 „Digitalisierung der Sitzungen aus dem Saal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte“ einstimmig beschlossen. Laut Beschlusspunkt sowie der Empfehlung der bezirklichen Datenschutzbeauftragten soll die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung angepasst werden.
§ 8 Sitzungsverlauf
(1) Das vorsitzende Mitglied eröffnet und schließt die Sitzung, es überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung.
Der öffentliche Teil der Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses wird mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung der Mitglieder der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses im Internet live (ohne Aufzeichnung) übertragen. Bei Nichterteilung der Einwilligung eines Mitglieds der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses wird die Übertragung während dessen Redebeitrages unterbrochen. Wird die Öffentlichkeit gem. § 14 Absatz 2 BezVG ausgeschlossen, so wird auch die Übertragung unterbrochen.
Sonstige Audio- und Videoaufzeichnungen und -übertragungen müssen beim Präsidium angemeldet werden. Die Anwesenden im Sitzungsraum müssen aktiv ihre Zustimmung geben.
=> Die Bezirksversammlung beschließt die Änderung des § 8 Absatz 1 GO BV einstimmig.
2. Nutzung des Bürgerinformationssystems auf www.hamburg.de
Dem Bezirksamt ist zusätzlich aufgefallen, dass in Bezug auf die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen versäumt wurde, § 12 Absatz 5 GO BV entsprechend des Wortlauts in § 6 Absatz 4 GO BV anzupassen. Hintergrund ist das Angebot des Bürgerinformationssystems im Internet, auf das Medien und Interessierte stets hingewiesen werden. Durch die fortlaufende Aktualisierung der Internetseite hat sich die Politik seinerzeit dazu entschieden, auf die doch eher starren Aushänge zu verzichten.
Von der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung der nachfolgende, erweiterte Änderungsvorschlag eingebracht:
§ 12 Allgemeines
(5) Die Ausschüsse werden durch ihre vorsitzenden Mitglieder nach Bedarf einberufen, in der Regel zumindest einmal pro Monat. Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen sind fünf Arbeitstage vorher den lokalen Medien und an den Anschlagtafeln des Bezirksamtes sowie anderer Dienstgebäude der Bezirksverwaltung öffentlich bekannt zu machen. Das vorsitzende Mitglied kann Ausschusssitzungen nur aus wichtigen Gründen und nach Absprache mit den Fachsprechern ausfallen lassen.
An den Anschlagtafeln des Bezirksamtes sowie anderer geeigneter Dienstgebäude der Bezirksverwaltung sollen die geplanten Sitzungstermine der Bezirksversammlung sowie ihrer Ausschüsse für das jeweils laufende und ggf. das folgende Kalenderjahr kurzfristig nach Aufstellung des Sitzungskalenders bekannt gemacht werden.
=> Die Bezirksversammlung beschließt die Änderung des § 12 Absatz 5 GO BV mehrheitlich - gegen einige Stimmen der GRÜNE-Fraktion - in der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Version.
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