Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf Livestream für die Bezirksversammlung und den Hauptausschuss (Antrag des Ältestenrates)
Der Hauptausschuss hat am 23.04.2022 den Antrag 22-0922 „Digitalisierung der Sitzungen aus dem Saal der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte“ einstimmig beschlossen. Dieser wird vorerst und bis zu einer anderen Beschlusslage ausgesetzt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
§ 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird wie folgt angepasst:
§ 8 Sitzungsverlauf
(1) Das vorsitzende Mitglied eröffnet und schließt die Sitzung, es überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung und sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung.
Der öffentliche Teil der Sitzungen der Bezirksversammlung und des Hauptausschusses wird bei Bedarf und nach Beschluss des jeweiligen Gremiums mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung der Mitglieder der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses im Internet live (ohne Aufzeichnung) übertragen. Bei Nichterteilung der Einwilligung eines Mitglieds der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses wird die Übertragung während dessen Redebeitrages unterbrochen. Wird die Öffentlichkeit gem. § 14 Absatz 2 BezVG ausgeschlossen, so wird auch die Übertragung unterbrochen.
Sonstige Audio- und Videoaufzeichnungen und -übertragungen müssen beim Präsidium angemeldet werden. Die Anwesenden im Sitzungsraum müssen aktiv ihre Zustimmung geben.