Bewohnerparken in Rotherbaum: Parkmöglichkeiten für das Handwerk
Letzte Beratung: 02.11.2020 Kerngebietsausschuss Ö 4.7
Zum 21. September 2020 hat der Hamburger Landesbetrieb Verkehr im Stadtteil Rotherbaum eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Damit einher geht die flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums. Die durch einen Großteil der Anwohnerinnen und Anwohner begrüßte Regelung lässt eine deutliche Erleichterung des bislang hohen Parkdrucks in den Quartieren rund um die Universität erwarten.
Weniger einfach gestaltet sich die Situation für viele Handwerks- und Gewerbebetriebe. So wurde durch das Eimsbütteler Handwerk dargelegt, dass die Betriebe im bisherigen Prozess kaum eingebunden waren. Zwar können diese unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Halt- und Parkvorschriften erhalten. Dies jedoch nur unter besonderen Umständen, die individuell geprüft werden müssen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen,
Gabor Gottlieb, Moritz Altner, Paulina Rügge und SPD-Fraktion
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