Alternativ-Antrag zu Drs.-Nr. 21-1309: Optimierte Regelung für die Bewohnerparkgebiete E300, E301, E302 und E303 schaffen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
19.10.2020 |
8.5.1 |
21-1375 |
Einstimmig an BV überwiesen |
Bezirksversammlung (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
29.10.2020 |
9.12.1 |
21-1375 |
An Ausschuss zurücküberwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
02.11.2020 |
4.6.1 |
21-1375 |
Der Antrag wird bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig angenommen |
Zum 21. September 2020 wurden im Kerngebiet von Eimsbüttel vier neue Bewohnerparkgebiete (E300, E301, E302, E303) eingerichtet. Damit einhergehend wurde in den betroffenen Gebieten eine allgemeine Parkscheinpflicht durch den Landesbetrieb Verkehr eingeführt. Bewohnerinnen und Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Entrichtung einer Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.[1] Diese Planungen begrüßen wir ausdrücklich und erachten diese als äußerst sinnvoll.
Im Bewohnerparkgebiet E300 befindet sich allerdings auch das Polizeikommissariat (PK) 17. Das PK 17 stellt den dort stationierten Polizistinnen und Polizisten ausreichend Stellplätzen zur Verfügung. Des Weiteren ist an dem PK 17 zusätzlich die Landesbereitschaftspolizei 10 Vollzugsunterstützung und Sicherungsaufgaben (LBP 10/VS) stationiert. Die Landesbereitschaftspolizei übernimmt unter anderem gesellschaftlich wichtige Aufgaben wie beispielsweise den Objektschutz der Synagoge Hohe Weide, des Generalkonsulats der USA oder des Türkischen Konsulats sowie die Verkehrsflussoptimierung im Bezirk Eimsbüttel. Da die Landesbereitschaftspolizei im Schichtbetrieb über 24 Stunden verteilt eingesetzt wird, ist das Personal zum Teil auf die Anreise durch eigene PKW angewiesen. Dem Personal stehen allerdings keine Parkplätze explizit am Standort der Wache zur Verfügung, sodass diese in den umliegenden Straßen täglich nach freiem Parkraum suchen müssen. Eine optimierte Regelung für das Personal der LBP 10 / VS während der Dienstzeiten könnte hier Abhilfe schaffen. Gleichzeitig sollte auch geprüft werden, ob die Parkplätze für das PK 17 sowie für die Feuer- und Rettungswache Rotherbaum (F13) unter den neuen Rahmenbedingungen des Bewohnerparkens ebenso ausreichend sind.
Durch die Einrichtung der vier Bewohnerparkgebiete, sind auch das in Eimsbüttel ansässige Gewerbe und Handwerk in Ihrem bisherigen Agieren betroffen. Für uns trägt das lokale Handwerk und Gewerbe zu einer lebenswerten Stadt bei, weshalb eine bestmögliche Unterstützung bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigung erzielt werden soll.
Durch die Einrichtung der vier Bewohnerparkgebiete kam es zu einer Parkdruckverschiebung in die angrenzenden Straßen. Schon vorher war der Parkraum rund um die Gustav-Falke-Straße so hoch, weswegen am 03.02.2020 der Antrag mit der Drucksache 21-0723 verabschiedet wurde. In der Drucksache 21-0918 vom 15.04.2020 wurde bereits mitgeteilt, dass folgende Straßen im zukünftigen Untersuchungsumgriff für zukünftiges Bewohnerparken beinhaltetet sind: Kieler Straße, Stresemannstraße, Altonaer Straße, Beim Schlump, Grindelberg, Isebekkanal, Osterstraße sowie Doormannsweg. Doch eine Kennzeichenerhebung kann auf Grund der aktuellen Situation nicht stattfinden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen,
Über die Ergebnisse soll der Kerngebietsausschuss informiert werden.
keine