21-0918

Bewohner*innenparken mit Parkraumbewirtschaftung in Eimsbüttel Ost Drs. 21-0723, Beschluss der BV vom 27.02.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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30.04.2020
Sachverhalt

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum Beschluss des Hauptausschusses vom 27.02.2020 wie folgt Stellung:

 

Der LBV setzt sich sehr intensiv mit der Thematik Bewohnerparken auseinander und wird demnächst das Bewohnerparken im Karolinenviertel und in der Sternschanze umsetzen. Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen Parkdrucks regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tag max. 50 % der Parkstände für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären zusätzliche Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

 

Die hamburgweite Strukturdatenanalyse hat den Stadtteil Eimsbüttel, inkl. der Gustav-Falke-Straße als untersuchungswürdig identifiziert. Auch im Hinblick auf die Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. verschiedener Organisationen ist die Untersuchung der angesprochenen Bereiche für 2020 vorgesehen. Es gilt dabei zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein bzw. mehrere Bewohnerparkgebiete erfüllt sind, hierbei wird eine belastbare Kennzeichenerhebung im Stadtteil Grundlage sein. Als Untersuchungsumgriff sind alle Straßen innerhalb der Kieler Straße, Stresemannstraße, Altonaer Straße, Beim Schlump, Grindelberg, Isebekkanal, Osterstraße sowie Doormannsweg vorgesehen.

 

Derzeit ist aufgrund der aktuellen Situation nicht abzusehen, wann die Kennzeichenerhebung durchgeführt werden kann. Ziel ist es, die übliche Parksituation zu analysieren - dieser Zustand ist derzeit nicht gegeben.

 

Anhänge

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