21-4544.1

Anwohner*innenparken mit Parkraumbewirtschaftung in drei weiteren Stadtteilen in Hamburg-Mitte einführen

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4544 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.

 

Auf St. Pauli wurde gerade vom LBV (Landesbetrieb Verkehr) das Anwohner*innenparken mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Auch die Bewohner*innen in St. Georg, im Karolinenviertel, in Wilhelmsburg-Mitte und im Reiherstiegviertel sind tagtäglich mit einer frustrierenden und chaotischen Parkplatzsituation konfrontiert. In allen diesen eng bebauten Quartieren versuchen täglich Autofahrer*innen von auswärts mit unterschiedlichen Anliegen, einen Parkplatz zu finden.

 

Deshalb wird in vielen Straßen „wild“ in der zweiten Reihe, schräg oder auf Fuß- und Radwegen geparkt. Dadurch ergeben sich immer wieder Probleme im Verkehrsfluss. Fußgänger*innen, Radfahrende und Rollstuhlfahrer*innen können ihre Wege nur eingeschränkt nutzen, Busse haben Schwierigkeiten durchzukommen. Zudem werden Nutzer*innen der legalen Parkplätze regelmäßig vollständig zugeparkt.

 

Um die Parkplatzsituation in diesen vier Bereichen zu entspannen, wird daher die Einrichtung von Anwohner*innenparkzonen mit einhergehenden Kontrollen durch den Landesbetrieb Verkehr als sinnvoll erachtet. Dies würde dazu führen, dass Besucher*innen von auswärts verstärkt mit der Bahn und dem ÖPNV, mit Fahrrad, Taxi, Carsharing o.ä. anreisen – durch weniger parkplatzsuchende PKW könnte auch die Lärm- und Luftbelastung der Bewohner*innen in den betroffenen Quartieren sinken.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. Sich beim Landesbetrieb Verkehr für die Überprüfung von „Anwohner*innenparken“ in St. Georg, im Karolinenviertel und in Wilhelmsburg-Mitte/Reiherstiegviertel einzusetzen.
    Zeitnah in den entsprechenden Regionalausschüssen Ergebnisse und Konzepte zum „Anwohner*innenparken“ vorstellen zu lassen.

 

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 29.10.2018 (eingegangen am 12.11.2018) wie folgt Stellung:

 

Zunächst ist anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So sollten nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

 

In diesem Rahmen bereitet der LBV aktuell die möglichen Erweiterungen des Bewohnerparkens rund um den Flughafen (u.a. Fuhlsbüttel), in Billstedt und in der Sternschanze, sowie dem Karolinenviertel vor. Zuvor wurde am 03.09.2018 das Bewohnerparken auf St. Pauli, bzw. in Teilen von Altona-Altstadt eingehrt. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft bzw. eingeordnet. Die Auswahl von Gebieten zur Überprüfung dabei anhand von Strukturdaten als auch weiteren Faktoren, z.B. Beschwerdelage. Diese Daten lassen Überprüfungsbedarfe in vielen Teilen der Stadt erkennen. Es ist daher erforderlich, diese Prüfungen sukzessive vorzunehmen und daraus folgende Ergebnisse dann entsprechend umzusetzen, um die erforderliche Tiefe und Qualität der Prüfungen in den einzelnen Gebieten gewährleisten zu können und bei einer Umsetzung von Bewohnerparken die notwendigen Überwachungskapazitäten bereit zu stellen. Vorrang haben allerdings Gebiete, in denen die Parksituation als kritisch eingestuft wurde. Die von Ihnen aufgeführten Stadtteile oder Gebiete wurden als dringend untersuchungswürdig eingestuft.

 

  • St. Georg: Hier wurden in erster Linie starke Nachfrageüberlagerungen zwischen Bewohnern und Pendlern sowie im geringeren Maße auch Kunden und Touristen identifiziert. In Vergleich zu anderen Stadtteilen geht dies jedoch mit weniger Beschwerden von Bewohnern einher, sodass andere Gebiet vorerst dringlicher erscheinen. Ressourcenbedingt und im Vergleich zu kritischeren Bereichen und mit Hinblick auf Verdrängungseffekte von neu eingeführten Bewohnerparkgebieten ist vorerst keine zeitnahe Untersuchung vorgesehen.

 

  • Karolinenviertel: U.a. aufgrund der Verdrängungseffekte durch die neuen Bewohnerparkgebiete auf St. Pauli und in Altona-Altstadt wird dieses Gebiet derzeit untersucht. Das Kernstück der Untersuchung, eine anonymisierte Kennzeichenerhebung durch ein Ingenieurbüro, wurde September bereits durchgeführt. Dadurch können Aussagen über Nutzergruppen, durchschnittliche Parkdauern und Parkraum-Auslastung getroffen werden. Eine abschließende Bewertung steht voraussichtlich im 1. Quartal 2019 zur Verfügung. Die Ergebnisse dann dem entsprechenden Ausschuss vorgestellt.

 

  • Wilhelmsburg-Mitte/Reiherstiegviertel: Insbesondere rund um die Wittestraße und die Straße Vogelhüttenstraße sind ebenfalls Nachfrageüberlagerungen zwischen Bewohnern, Pendlern und Kunden etc. ersichtlich. Andere Bereiche Hamburgs, z.B. Billstedt oder Eimsbüttel, scheinen jedoch kritischer belastet zu sein. Aus diesen Gründen kann analog zu St. Georg keine zeitnahe Untersuchung durchgeführt werden.

 

Die Ergebnisse der jeweiligen Untersuchung sollen, im Sinne einer Bürgerinformation, anlassbezogenen in den jeweiligen Ausschüssen vorgestellt werden. Zeitnah ist dies für ein mögliches Bewohnerparken in Billstedt-Zentrum geboten. Der LBV würde hier eine Referenten-Einladung des entsprechenden Regionalausschusses begrüßen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.