21-1423

Bewohnerparken in Rotherbaum: Parkmöglichkeiten für das Handwerk

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion)

24.09.2020

12.1

21-1309

An Ausschuss überwiesen

Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)

19.10.2020

8.6

21-1309

Einstimmig an BV überwiesen

Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion)

29.10.2020

9.12

21-1309

An Ausschuss zurücküberwiesen

Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)

02.11.2020

4.6

21-1309

Gegen die Stimmen der GRÜNE-, CDU- und FDP-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der SPD-Fraktion wird der Antrag abgelehnt

 

Zum 21. September 2020 hat der Hamburger Landesbetrieb Verkehr im Stadtteil Rotherbaum eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Damit einher geht die flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums. Die durch einen Großteil der Anwohnerinnen und Anwohner begrüßte Regelung lässt eine deutliche Erleichterung des bislang hohen Parkdrucks in den Quartieren rund um die Universität erwarten.

Weniger einfach gestaltet sich die Situation für viele Handwerks- und Gewerbebetriebe. So wurde durch das Eimsbütteler Handwerk dargelegt, dass die Betriebe im bisherigen Prozess kaum eingebunden waren. Zwar können diese unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Halt- und Parkvorschriften erhalten. Dies jedoch nur unter besonderen Umständen, die individuell geprüft werden müssen.

 

Das ursprüngliche Petitum lautete:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen,

 

  1. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in den vier Bewohnerparkzonen in Rotherbaum Parkmöglichkeiten für dort tätige Handwerks- und Gewerbe auszuweisen,
  2. Genehmigungsanträge seitens des Landesbetriebs Verkehr möglichst großzügig und zeitnah zu bewilligen.“

 

Anhänge

keine