Bewohnerparken in Rotherbaum: Parkmöglichkeiten für das Handwerk
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion) |
24.09.2020 |
12.1 |
21-1309 |
An Ausschuss überwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
19.10.2020 |
8.6 |
21-1309 |
Einstimmig an BV überwiesen |
Bezirksversammlung (Antrag der SPD-Fraktion) |
29.10.2020 |
9.12 |
21-1309 |
An Ausschuss zurücküberwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) |
02.11.2020 |
4.6 |
21-1309 |
Gegen die Stimmen der GRÜNE-, CDU- und FDP-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der SPD-Fraktion wird der Antrag abgelehnt |
Zum 21. September 2020 hat der Hamburger Landesbetrieb Verkehr im Stadtteil Rotherbaum eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Damit einher geht die flächendeckende Bewirtschaftung des Parkraums. Die durch einen Großteil der Anwohnerinnen und Anwohner begrüßte Regelung lässt eine deutliche Erleichterung des bislang hohen Parkdrucks in den Quartieren rund um die Universität erwarten.
Weniger einfach gestaltet sich die Situation für viele Handwerks- und Gewerbebetriebe. So wurde durch das Eimsbütteler Handwerk dargelegt, dass die Betriebe im bisherigen Prozess kaum eingebunden waren. Zwar können diese unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Halt- und Parkvorschriften erhalten. Dies jedoch nur unter besonderen Umständen, die individuell geprüft werden müssen.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
„Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen,
keine