Bewohnerparken Rotherbaum Ausnahmeregelung für die Universität?
15.09.2021
Lfd. Nr. 137 (21)
Große Anfrage gemäß § 24 BezVG der Bezirksversammlung Eimsbüttel – SPD-Fraktion
Bewohnerparken Rotherbaum – Ausnahmeregelung für die Universität?
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
In den Wohngebieten rund um den Uni-Campus Von-Melle-Park/Rothenbaumchaussee/ Bundesstraße wurde im Jahr 2020 eine Bewohnerparkregelung eingeführt.
Da die grün-schwarze Koalition es abgelehnt hat, im Universitätsausschuss die Auswirkungen der Bewohnerparkregelung auf Beschäftigte, Studierende und Gäste der Universität Hamburg zu erörtern, haben die Fraktionen von SPD und FDP das Thema im Rahmen einer Anfrage nach § 27 BezVG aufgegriffen (sh. Drucksache 21-2238).
In ihrer Antwort erklärt die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, dass die Universität Hamburg sich hinsichtlich der Erteilung einer entsprechenden Ausnahmeregelung an das Bezirksamt Eimsbüttel gewandt hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Das Bezirksamt Eimsbüttel befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Universität Hamburg zu allgemeinen baulichen Themenstellungen. Im Zuge dieses persönlichen / mündlichen Austausches gab es im August 2020 begründet aus der Pressemitteilung des LBV zum Bewohnerparken Rotherbaum eine Nachfrage der Universität. Eine konkrete schriftliche Anfrage ist nicht bekannt und konnte nicht ermittelt werden.
Siehe 1.
Der Kontakt zum LBV wurde schriftlich hergestellt.
Das Bezirksamt Eimsbüttel befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Universität Hamburg zu allgemeinen baulichen Themenstellungen, dieses schließt auch die Parksituation mit ein.
ohne
keine
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