Protokoll
Sitzung des Kerngebietsausschusses vom 19.10.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Der Vorsitzende, Herr Schmidt-Tobler, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Des Weiteren weist der Vorsitzende auf die Hygieneempfehlungen sowie die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Die Tonaufzeichnung werde nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht.

 

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

 

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift (Niederschrift vom 10.08.2020)

Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung am 10.08.2020 wird einstimmig genehmigt.

 

Ö 3

Bürgerfragestunde

Der Vorsitzende, Herr Schmidt-Tobler, merkt an, dass ein Bürger zum TOP „Vorstellung des Projekts Waterloostraße“ anwesend sei und regt an, Fragen des Bürgers unter dem entsprechenden TOP zuzulassen.

 

Ö 4

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

Es liegen keine Mitteilungen vor.

 

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

 

Der Vertreter der Verwaltung, Herr Gierenz, merkt an, dass seitens der Vertreterin des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine Anmerkung als Vorgriff auf die Drucksache 21-1281ckenschluss Osterstraße/ Epp. Weg sicherer machen“ unter TOP 8.1 erfolge.

Die Vertreterin des LSBG, Frau Troschke,hrt aus, dass der Eppendorfer Weg in den Planungen zur Veloroute 13 enthalten sei. Sie merkt an, dass das Projekt bereits länger bekannt sei und verweist auf die Deckelung der Kosten durch den BVM vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme nicht im großen Maß finanzierbar sei. Seitens des LSBG sei nunmehr ein Antrag auf Förderung durch den Bund eingereicht worden. Sie führt weiterhin aus, dass es zwar positive Signale gebe, aber noch keine Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln getroffen sei. Hinsichtlich der erbetenen Angaben zur Zeitschiene erklärt Frau Troschke, dass mit einer Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel Anfang des kommenden Jahres gerechnet werde, daran anschließend erfolge der Planungsbeginn. Es werde von einem Planungszeitraum von zwei Jahren ausgegangen, in dem die Öffentlichkeit involviert werde. Der Baubeginn selbst werde frühestens in 2023 erfolgen und die Bauphase in mehreren Abschnitten über zwei Jahre andauern.

Abschließend beantwortet Frau Troschke Nachfragen der Ausschussmitglieder zu den von ihr dargestellten Ausführungen.

 

Ö 6

Vorstellung des Projekts Waterloostraße (Referent: Vertreter der Behörde Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer)

ste: Frau Troschke (Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)) und Herr Kurth (SHP Ingenieure).

 

Frau Troschke verweist nach Kurzvorstellung des Referententeams auf die bereits erfolgte Präsentation des Bauvorhabens im Rahmen der 1. Verschickung und gibt einen Überblick zum aktuellen Sachstand des Planungsprozesses.

Der weitere Referent, Herr Kurth, erläutert anhand der Präsentation das Untersuchungsgebiet, den Bestandslageplan sowie die in der Mängelanalyse erkannten Probleme im Bestand. Darüber hinaus stellt er für die Waterloostraße die Planungsziele sowie die in der Vorplanung erarbeiteten Lösungsansätze anhand von zwei unterschiedlichen Varianten vor. Er merkt an, dass sich in der Anliegerbeteiligung mehrheitlich für die Variante Nr. 1 entschieden wurde. Weiterhin führt der Architekt aus, dass nach erfolgter Präsentation der Planungen in einer früheren Sitzung des Kerngebietsausschusses, der erfolgten Informationsveranstaltung und dem ersten Versand nun die Schlussverschickung erfolgen könne. Er erläutert anhand der Präsentation die Ergebnisse der Planungen für die nördliche und die südliche Seite der Waterloostraße sowie die zukünftige Stellplatzbilanz. Hinsichtlich des Planungsprozesses merkt Herr Kurth an, dass nach erfolgter Schlussverschickung und der weiteren Prozessabläufe und Ausführungsplanungen die Straßenbaumaßnahmen ab Mitte 2021 erfolgen könnten.

Abschließend beantworten die Referenten Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Die während des Vortrages verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ö 7

Vorstellung Wasserrettung Alte Rabenstraße (Referent: Vertreter der Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft, Vertreter der Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße Vertreter der Feuerwehr Hamburg)

 

ste: Herren Marloh und Müller (Vertreter der rgerinitiative Alte Wache Rabenstraße), ein Vertreter der DLRG, Herr Dr. Schwarz (Feuerwehr Hamburg) sowie ein interessierter Bürger

 

Herr Marloh stellt einleitend Herrn Müller und sich für die Bürgerinitiative Alte Wache Rabenstraße vor. Des Weiteren erläutern die Referenten anhand einer Präsentation, dass das geplante Wasserrettungszentrum Alte Rabenstraße aus Sicht der Bürgerinitiative unnötig und überteuert sei, insbesondere hinsichtlich der veranschlagten Honorarkosten. Darüber hinaus referieren sie über die, nach Meinung der Bürgerinitiative, rechtswidrige Baugenehmigung. Sie begründen die Rechtswidrigkeit mit Verstößen gegen die Aenalsterverordnung, die Verletzung des Rechtsgrundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung sowie weiterer Vorgaben.

Darüber hinaus unterbreiten die Referenten Vorschläge für eine effektivere Wasserrettung auf der Alster.

Abschließend appellieren die Herren für die Einrichtung eines „runden Tisches“ zur Optimierung von Abläufen und Teilung von Ressourcen. Des Weiteren bieten sie an, dass die Bürgerinitiative sich bei Erhalt des Flurstückes 2336 in der jetzigen Form verpflichten würde, mit eigenen Architekten mindestens zwei Entwürfe und die Planung für ein behindertengerechtes WC am Standort zu liefern sowie 100% der Kosten für Entwurf, Planung und Realisierung zu tragen. Hierfür könne ein Vertrag mit dem Bezirk abgeschlossen werden.

 

Herr Dr. Schwarz von der Feuerwehr Hamburg stellt sich vor und gibt einen kurzen Überblick über den Aufgabenbereich der Feuerwehr, insbesondere im Bereich der Alster.

Er erklärt, dass das Projekt „Wasserrettungszentrum Alster“ der DLRG seitens der Feuerwehr Hamburg fachlich unterstützt wurde und auch zukünftig werde. Weiter gibt er einen kurzen Überblick über die Einsatzhäufigkeit der Feuerwehr im Bereich der Alster.

 

Der Vertreter der DLRG stellt sich vor und gibt einen Überblick über den Wasserrettungsdienst der DLRG Hamburg und dessen Kernaufgaben. Er merkt an, dass das Projekt „Wasserrettungszentrum Alster“ ein Anliegen der DLRG sowie der Berufsfeuerwehr (BF) und der freiwilligen Feuerwehr (FF) sei. Weiter gibt er einen Überblick über die Einsatzgebiete auf der Alster und den angrenzenden Gebieten. Er schildert den IstZustand der Wasserrettung auf der Alster wie z.B. Unterstützung bei Großveranstaltungen, ehrenamtliche Regattaabsicherungen. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass an der Alster keine Slipanlage für Verstärkungskräfte wie Einsatztaucher und dergleichen, zur Verfügung stehe. Ebenso gebe es dort für die BF, FF und DLRG keine feste Einrichtung für die Unterbringung von Material, persönlicher Schutzbekleidung, Regenbekleidung, Lademöglichkeiten für Akku- Geräte wie Funk, warmer Verpflegungsaufnahme, Sanitäreinrichtungen und die Möglichkeit Kleidung zu trocknen oder sich aufzuwärmen. Vielmehr sei die DLRG aktuell darauf angewiesen, Räumlichkeiten von anderen Institutionen, wie Segelclubs etc. mit wechselnden Liegeplätzen zu nutzen.

Der Vertreter der DLRGhrt weiter aus, dass in der Vergangenheit seitens der DLRG Versuche unternommen wurden, den Ist-Zustand zu verbessern. So bestünde seit langem der Wunsch in den Sommermonaten einen stationären Wasserrettungsdienst einzurichten, um die Sicherheit der Wassersporttreibenden zu erhöhen. Entsprechende Gespräche mit ansässigen Wassersportvereinen hätten jedoch zu keinem Ergebnis geführt Daher sei das Ziel die Vorhaltung eines stationären Gebäudes für alle Rettungskräfte. Hinsichtlich der Suche nach einem geeigneten Gebäude merkt er an, dass diese mit sehr viel Fingerspritzengefühl erfolgt sei. Er erläutert die Standortwahl bzgl. des geplanten Wasserrettungszentrums auf dem Grundstück des Wasserschutzkommissariats 2 an der Alten Rabenstraße und gibt einen Überblick über die Vorteile des Standortes. So handle es sich um ein stadteigenes Grundstück, es sei Bauen auf bereits versiegelten Flächen zum Schutz des Alstervorlandes möglich, Ver- und Entsorgungsleitungen ebenso wie ausbaufähige Liegeplätze vorhanden

Weiter merkt der Vertreter der DLRG an, dass ein sparsamer und zurückhaltender Flächenverbrauch von nur 100 m² und eine behutsame Einbettung in die Bestandsarchitektur vorlägen. Es bestünde keine Konkurrenz zum Bestandsgebäude, da es sich bei dem Wasserschutzgebäude um einem Profanbau aus den 50er Jahren handele. Darüber hinaus merkt er an, dass sich die neue Fassade an dem Bestandsgebäude (Backstein) orientiere.

Weiter widerspricht der Vertreter der DLRG Aussagen der Vertreter der Bürgerinitiative, die auf deren Homepage hinterlegt waren.

Er weist darauf hin, dass an diesem Standort die Möglichkeit bestünde alle Kräfte der Organisationen, die an der Sicherheitsarchitektur an und auf der Alster beteiligt seien, zu bündeln. Er erläutert nochmals das Sollkonzept zur Verbesserung der Sicherheit auf der Alster, wie Nutzung als Basisstation, Einrichtung eines stationären WRD, Vorhaltung eines Gebäudes für alle Rettungskräfte, die sich im Rahmen der Einsätze dort aufhalten und versorgen können, Einlagerung von Einsatzmaterialien, eine neu zu errichtende Slipanlage und Befahrbarkeit des Geländes für Einsatzfahrzeuge bis 16 Tonnen sowie die Einrichtung von zusätzlichen. Liegeplätzen mit der Möglichkeit Patienten an den landgebundenen Rettungsdienst zu übergeben.

Der Vertreter der DLRG führt zu den Baukosten aus, dass dort eine Slipanlage mit Eingriff in den Baugrund errichtet werden müsse, die u.a. die Einschaltung weiterer Architekten (für Wasserbau) sowie Kosten mit sich gebracht habe. Er stimme aber den Ausführungen der Initiativenvertreter zur genauen Aufschlüsselung der Kosten zu. Des Weiteren weist der Vertreter der DLRG darauf hin, dass das Bauvorhaben bereits 2016 von Vertretern der BF, der FF, der DLRG und den Bürgerschaftsfraktionen der SPD und Grünen vorgestellt worden sei. Der politische Wille der Bürgerschaft sei da gewesen. Abschließend weist der Vertreter der DLRG darauf hin dass sich die Planungsphase seit 2016 stetig verändert habe und schildert das geplante Gebäude anhand von Plänen.

 

Der Vertreter der Initiative, Herr Müller, merkt an, dass er keine Vorbehalte gegen die DLRG habe. Er sei lediglich der Auffassung, dass es an der Alster nicht nötig sei noch mehr Rettungsmöglichkeiten aufzubauen, da diese bereits ausreichend vorhanden seien.

 

Im Anschluss beantworten die Herren Marloh, Müller und Dr. Schwarz sowie der Vertreter der DLRG Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Vertreter der Verwaltung, Herr Gierenz, merkt an, dass es im dortigen Bereich keine Veränderungssperre, wie es in den vorausgegangenen Wortmeldungen teilweise anklang, gebe. Die planungsrechtliche Grundlage für dieses Bauvorhaben sei § 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Standort des geplanten Gebäudes sei eine von wenigen Stellen in Eimsbüttel, bei denen es kein Planungsrecht gebe, und der Teil einer Außengebietsfläche sei. Dieses bedeute, dass dort per se zunächst einmal nicht gebaut werden dürfe. Es gebe aber bestimmte Vorhaben, die gem. § 35 BauGB privilegiert seien. Im vorliegenden Fall sei das Vorhaben privilegiert, das wegen seiner Zweckbestimmung nur an Ort sinnvoll sei; mlich ein Wasserrettungszentrum, das am Wasser liegen müsse. Nach eingehender Prüfung des beantragten Bauvorhabens sei die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstünden.

Herr Gierenz verwehrt sich in diesem Zusammenhang sehr deutlich gegen vorgebrachte Vorwürfe und Mutmaßungen, dass seitens der Verwaltung nach „Gutsherrenart“ entschieden worden sei. Er erklärt, dass die Mitarbeitenden der Bauprüfabteilungen ihre Arbeit gut und gewissenhaft ausüben, um für die Stadt und das Gemeinwohl zu arbeiten. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass das Bauvorhaben im KGA-Bau bereits vorgestellt worden sei. Er gehe davon aus, dass diese Vorstellung auch korrekt erfolgt sei und die Beurteilung des Vorhabens nach § 35 BauGB seitens der Verwaltung dargelegt worden sei.

Weiter führt er aus, dass es bei dieser Beurteilung am Ende kein Ermessen gebe, sondern nur die Entscheidung ob es möglich sei oder nicht. Er merkt an, dass ein möglicher Beschluss der politischen Gremien gegen die Genehmigung möglicherweise hätte beanstandet werden müssen, dass der Bauherr einen Rechtsanspruch habe. Der Vertreter der Verwaltung erklärt weiter, dass für den betroffenen Bereich für die bauordnungsrechtliche Gestaltung auch die Außenalsterverordnung gelte. Diese beinhalte bestimmte Gestaltungsvorgaben, Gebäude betreffend. Mit einer Änderungssperre habe sie jedoch nichts zu tun.

Herr Gierenz erklärt, dass die Gestaltung des geplanten Bauvorhabens mit dem Oberbaudirektor, dem Denkmalschutzamt und dem Bezirksamt abgestimmt worden sei. Es gebe tatsächlich eine Abweichung von der geltenden Außenalsterverordnung. Z. B. schreibe sie zum einen helle Putz- oder Steinbauten vor, zum anderen fordere sie, dass alle Bauvorhaben mit den vorhandenen Bauten zusammengehörige Gruppen bilden sollten. Hier sei eine Abweichung von der Verordnung quasi unausweichlich: Wenn der Neubau mit dem benachbarten Bestandgebäude eine Gruppe bilde, dann könne er nicht als „heller“ Bau ausgebildet werden; würde der Neubau dagegen als heller Putz- oder Steinbau ausgehrt, bildete er keine Gruppe mit dem Bestandgebäude, das eine Rotklinkerfassade aufweist.

Der Vorsitzende, Herr Schmidt-Tobler, erteilt den Vertretern des DLRG und der Initiative das Schlusswort.

Der Vertreter der DLRG verweist nochmals auf seine bereits erfolgten Äerungen und merkt an, dass er diesen nichts hinzufügen wolle.

Der Vertreter der Initiative, Herr Marloh, merkt an, dass er für jeden Vorschlag zur Verbesserung der Situation an der Alster offen sei, bekräftigt nochmals die Kritikpunkte der Initiative. Er plädiert dafür, Erhebungen über das Geschehen auf der Alster zu erstellen. Es sei nicht ausreichend die Anzahl der Einsätze und des Equipments aufzuführen.

 

Der Vorsitzende, Herr Schmidt-Tobler, möchte erfahren, ob es seitens einer Fraktion eine Initiative, einen Antrag zu schreiben, oder einen Appell gebe. Dies vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss in dieser Sache geringe Einflussmöglichkeiten habe.

In dem von Herrn Brandt gestellten Antrag zur Geschäftsordnung regt er als wichtige Vorfrage an, dass die Verwaltung beim Rechtsamt Erkundigungen einholen möge, ob ein Fall des § 21 BezVG vorliege. Ggf. existiere eine Senatsentscheidung, auf der dieser Vorgang beruhe. Darüber dürften sich dann die Abgeordneten der Bezirksversammlung nicht hinwegsetzen.

Herr Müller-Sönksenhrt aus, dass der Senat den Bezirken eine Selbstverwaltung gegeben habe, um z.B. über Außenbereiche, § 35 BauGB, entscheiden zu können. Jetzt würde die Frage im Raum stehen, ob der Ausschuss/Bezirksversammlung das Indiz, eine Entscheidung getroffen zu haben, angemessen ausgeführt habe. Der Ausschuss möge sich überlegen, ob zumindest die Bezirksversammlung darüber nachgedacht hat, im November nochmal darüber ein Moratorium herzustellen.

Frau Warnecke, sprechend für die Fraktion, stuft die Ausführungen von Herrn Gierenz als klar dargelegt ein. Inhaltlich überzeugend sei auch die Darlegung des Vertreters der DLRG. Die Fraktion stehe weiter hinter dem Wasserrettungszentrum und würde keine Initiative einbringen wollen.

Herr Koriath erläutert, dass der Ausschuss sich den baurechtlichen Fragen nicht mehr stellen müsse, da Fakten aufgezeigt wurden deren logische Konsequenz ein Wasserrettungszentrum sein müsse. Der politische Wille der GRÜNE-Fraktion sowohl auf Bezirksebene als auch auf Landesebene sei immer noch gleich geblieben. Man befürworte aufgrund der jetzigen Planungen die schnellstmögliche Umsetzung des  Wasserrettungszentrums.

Herr Kahlert spricht sich nach dem gerade Gehörten dafür aus, dass sich der Bauausschuss noch einmal mit dem Thema beschäftigen möge vor dem Hintergrund der Sorgfaltspflicht gegenüber der Allgemeinheit.

Herr Schmidt-Tobler beendet nach den Wortmeldungen der Fraktionen zum Tagesordnungspunkt die Diskussion.

 

Die im Vortrag der Vertreter der rgerinitiative Alte Wache Rabenstraße verwendeten Präsentationsmaterialien sind dieser Niederschrift an Anlage beigefügt.

Die im Vortrag des Vertreters der DLRG verwendeten Präsentationsmaterialien können dieser Niederschrift aufgrund fehlender Urheberrechtsangaben nicht beigefügt werden.

 

Ö 8

Anträge / Vorlagen der Verwaltung

Der Vorsitzende, Herr Schmidt-Tobler, verweist unter Hinweis auf die Vielzahl der vorliegenden Drucksachen und die bereits fortgeschrittene Sitzungsdauer auf den Beschluss des Hauptausschusses, wonach aufgrund der aktuellen Corona-Situation nach der kommenden Bezirksversammlung keine Ausschüsse mehr stattfinden sollen. Insoweit käme eine Vertagung der vorliegenden Drucksachen in die nächste Sitzung des Ausschusses nicht in Betracht. Er beantragt daher, alle vorliegenden Drucksachen in die kommende Sitzung der Bezirksversammlung zu überweisen und regt hierüber eine enbloc-Abstimmung an.

 

Ö 8.1 - 21-1242

Lückenschluss Osterstraße/ Epp. Weg sicherer machen

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.2 - 21-1180

Umbau des Allende-Platzes: Mehr Freiraum und Platz für Gastronomie

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.2.1 - 21-1277

Allende-Platz nach Umgestaltung im Jahr 2021: Modellprojekt für Kultur und andere Aktivitäten am Wochenende ermöglichen

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.3 - 21-1332

Zusätzliche Fahrradbügel für das Kerngebiet

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.4 - 21-1331

Im Gehölz/Am Weiher: Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr entschärfen

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.5 - 21-1310

Bewohnerparken in Rotherbaum: Verbesserungsvorschlag prüfen

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

Ö 8.5.1 - 21-1375

Alternativ-Antrag zu Drs.-Nr. 21-1310: Optimierte Regelung für die Bewohner-parkgebiete E300, E301, E302 und E303 schaffen

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.6 - 21-1309

Bewohnerparken in Rotherbaum: Parkmöglichkeiten für das Handwerk

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.7 - 21-1367

Abbiegeunfälle am Eimsbütteler Marktplatz verhindern

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 8.8 - 21-1370

LSA Bedarfsampel fußgeh- und radfahrgerecht schalten

Ergebnis: Die Drucksache wird einstimmig in die kommende Bezirksversammlung überwiesen.

 

Ö 9

Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

N 10

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen (nichtöffentlicher Teil)

N 11

Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)

N 12

Anträge / Vorlagen der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil)

N 13

Mitteilungen der/des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)

N 14

Mitteilungen der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil)

N 15

Verschiedenes (nichtöffentlicher Teil)