Sonderregelung zur Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses in der Novembersitzung über die Mittelverteilung der Drucksachen 21-0580, 21-0581, 21-0600 und 21-0601
Letzte Beratung: 27.10.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 5
Antragsteller - Stefan Thomsen, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses
Jugendhilfeausschuss Bergedorf - Sitzung 27.10.2020
Um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der Projekte der sozialräumlichen Angebots Entwicklung im Bezirk Bergedorf im Jahr 2021 zu gewährleisten ist es notwendig, die für das Jahr 2021 zur Verfügung und zur Verteilung stehenden Mittel rechtzeitig zu beschließen.
Aus diesem Grund sind mit der heutigen Sitzung die Entwürfe der entsprechenden Verteilungsvorschläge übersandt worden, eine Beschlussfassung ist für die Novembersitzung vorgesehen.
Angesichts der Dynamik der Pandemie soll mit dem nachfolgenden Petitum Vorsorge getroffen werden, einen verbindlichen Beschluss im November herbeiführen zu können. Das gewährleistet, dass die Träger / Einrichtungen zeitnah vor dem Jahresbeginn einen Zuwendungsbescheid erhalten können.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorsorglich und nur für den Fall, dass auf Grund von Verordnungen/Erlassen/gesetzlichen Bestimmungen die Novembersitzung nicht im Rahmen und mit der vom AG SGB VIII Hamburg vorgesehenen Anzahl und Zusammensetzung der TeilnehmerInnen stattfinden kann
1. die Sitzung ausnahmsweise mit verringerter Anzahl - im Wesentlichen den stimmberechtigten Mitgliedern des JHA durchzuführen.
2. Diese Sitzung kann bei nicht vermeidbarer Notwendigkeit auch online durchgeführt werden.
3. Die Tagesordnung soll sich im Fall des Abs. 1 auf die Beschlussfassung der vorgesehenen Verteilungsvorschläge beschränken und nur bei zwingender Notwendigkeit erweitert werden.
Keine.
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