Zukunft des Kurt-Adam-Platzes
Antrag des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Stefan Thomsen
Im Petitum der Drucksache 21-0891 werden Zielvorgaben für den Bereich der Jugendhilfeplanung zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß SGB VIII § 71 Abs. 2 – Ziffer 2 – gehört Jugendhilfeplanung zu den originären Aufgaben des Jugendhilfeausschuss.
Zu dem in der Drucksache angesprochenen Sachverhalt hat der JHA auf seiner Sitzung am 26.03.2021 gemäß Drucksache 21-0750.03 die Durchführung einer Anhörung beschlossen und am 25.05.2021 durchgeführt. Eine abschließende Stellungnahme des JHA soll nach der Anhörung auf der Junisitzung des JHA erfolgen.
Als zuständiger Fachausschuss der Bezirksversammlung und als besonderer Ausschuss gemäß SGB VIII §§ 70 und 71 darf der Jugendhilfeausschuss erwarten, dass die Bezirksversammlung seine Meinungsbildung in die weitere Beschlussfassung einbezieht.
Ich verweise auf SGB VIII § 71 Abs. 3 – zweiter Satz „Er (der JHA) soll vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung eines Leiters des Jugendamtes gehört werden und….“
Der Jugendhilfeausschuss Bergedorf empfiehlt der BV Bergedorf die genannte Drucksache nicht zum Zeitpunkt der Bezirksversammlung am 27.5.2021 und nicht vor der abschließenden Stellungnahme des Jugendhilfeausschuss zu dem genannten Komplex zu beschließen.
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