Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 25.05.2021

Ö 1

Öffentliche Anhörung zum Umsteuerungsvorhaben Spielhaus Kurt-Adams-Platz

Die zur Anhörung gestellten Fragen finden sich im Anhang 1 der Niederschrift.

In der Anlage 2 findet sich eine schriftliche Stellungnahme des Fördervereins des Spielhauses am Kurt-Adams-Platz.

 

Zu Frage 1

 

Die Vertreterin vom Spielhaus Kiebitz in Neuallermöhe-West stellt ihre Einrichtung vor. Die Zielgruppe des Spielhauses sind Kinder zwischen 0 und 14 Jahren sowie ihre Familien. Das Spielhaus wird am Vormittag von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern besucht. Am Nachmittag richtet sich das Angebot an Kinder zwischen 5 und 14 Jahren. Zu den Angeboten zählen u. a. Bewegungsbaustellen, Basteln, Kochen und die Unterstützung beim Homeschooling.

 

Sie stellt Spielhäuser als verlässliche und niedrigschwellige Orte vor, in denen sich Kinder ausprobieren und die sie mitgestalten können. Spielhäuser schaffen einen Ort der Begegnung - unabhängig vom Elternhaus, dem persönlichen Umfeld oder dem finanziellen Background. Eltern und Kinder finden hier Ansprechpartner, um über ihren Alltag und ihre Probleme zu sprechen. Spielhäuser sind im Stadtteil gut vernetzt, können sich an Bedarfe flexibel anpassen und fungieren als Brücke zu weiteren sozialen Projekten.

 

In Abgrenzung zum Ganztag in Schule und Kita sowie Sportvereinen, müssen Kinder in Spielhäusern keine Leistung erbringen. Sie können das Angebot kostenfrei und ohne Anlass nutzen. Ihrer Erfahrung nach sei die räumliche Nähe ein wichtiger Faktor bei Spielhäusern, da sie Kindern einen selbständigen Besuch ermöglicht. Einer aktuellen Auswertung zufolge kommen rund 85 Prozent der Kinder im Spielhaus Kiebitz aus einem Radius von ca. 300 Metern.

 

Die Vertreterin des Vereins der Hamburger Spielhäuser ergänzt, dass Spielhäuser Kinder oftmals sehr lang begleiten: Von den Eltern-Kind-Gruppen als Säugling oder Kleinkind, über den Vormittagsbereich im Alter von 3 bis 6 Jahren, als Schulkinder in der offenen Arbeit, später vielleicht nochmals als Schülerpraktikant und anschließend als Eltern mit eigenen Kindern.

 

Spielhäuser seien mit ihrem weiten Spektrum, den gewachsenen Beziehungen und der Sozialraumkenntnis eine wichtige Stadtteilinstitution, die durch andere Einrichtungen schwer zu ersetzen sind. Sie plädiert dafür, diese bestehenden Ressourcen nicht zu vergeuden und ggf. weitere Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen. Aus ihrer Sicht brauchen Kinder diese selbst wählbaren Angebote.

 

Frau Przybylski vom Mobilo (Mobiles Kinderprojekt Lohbrügge) zitiert die Düsseldorfer Erklärung der AWO. Demnach ist die offene Kinder- und Jungendarbeit ein wichtiges Feld, in dem Kinder Selbstbestimmung und Selbstpositionierung erlernen, erproben und erleben können. Die OKJA ist als außerschulischer Lernort Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur und schafft Beteiligungsmöglichkeiten im Sozialraum. Das Prinzip liege in der Freiwilligkeit, der Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Förderung von Bildungsprozessen, insbesondere des informellen und non-formalen Lernens.

 

Gerade in Hamburg liege der Fokus der Jugendarbeit auf Kita und Schule. Hier biete die offene Arbeit wichtige und erhaltenswerte Räume. Das Alleinstellungsmerkmal der Spielhäuser sei der Fokus auf die Zielgruppe der Kita- und Grundschulkinder. Damit schaffen die Häuser einen wichtigen sozialräumlichen Ort der Begegnung, was aus ihrer Sicht keine andere Einrichtung in diesem Ausmaß leisten könne.

 

Zu Frage 2

 

Die Vertreter des Fördervereins des Spielhauses am Kurt-Adams-Platz berichten, dass die offene Kinderfreizeit und die Angebote im Spielhaus KAP stark genutzt werden. Beliebt seien vor allem das freie Spiel sowie die Angebote im Bereich Kreativität, wie das Basteln, Holzwerken, Töpfern, Tanzen und Theater. Die Theatergruppe nimmt seit Jahren erfolgreich an den Bergedorfer Jugendtheatertagen teil. Das Spielhaus arbeitet integrativ und inklusiv.

 

Sie unterstreichen die Bedeutung des Spielhauses vor dem Hintergrund der Pandemie und der dadurch steigenden Zahl depressiver Kinder. Im Umfeld des Spielhauses entsteht aktuell neuer Wohnraum. Zum Einzugsgebiet des Spielhauses zählen das Neubaugebiet am Reinbeker Redder, das Neubaugebiet am Rappoltweg, die Korachstraße und der Max-Eichholzring.

 

Die gegenüber der Bergedorfer Zeitung getätigte Aussage, dass der Stadtteil Lohbrügge-Nord teilweise überaltert sei, entspricht aus ihrer Sicht nicht den Tatsachen und spiegelt sich nicht in der Nutzung des Spielhauses wider.

 

Herr Trute erklärt, dass das Bezirksamt anhand der Bevölkerungsstruktur im Quartier Lohbrügge-Nord und der berichteten niedrigen Nachfrage im offenen Angebot der Einrichtung, zu der Auffassung gekommen sei, dass hier kein Bedarf für die offene Arbeit mit Kindern bis 12 Jahren bestehe. Das Sozialmonitoring im Quartier Lohbrügge-Nord weise zudem einen hohen Stabilitätsfaktor auf und die Betreuungsquoten in der Ganztagesbetreuung der umliegenden Schulen und Kitas seien sehr hoch.

Das Bezirksamt konzentriere sich auf Quartiere, in denen der Sozialmonitoringfaktor weniger stark ausgeprägt sei und ein höherer Bedarf bestehe. Er betont, dass die bestehenden Angebote des Spielhauses nicht eingestellt, sondern umgesteuert werden.

 

Frau Przybylski schließt sich der Einschätzung des Fördervereins des Spielhauses KAP an. Das Spielhaus werde stark genutzt und es bestehe, nicht zuletzt wegen der umfangreichen Neubauprojekte im Umfeld, ein großer Bedarf für dieses. Sie beobachte zusätzlich eine starke Auslastung der umliegenden Spielplätze. Die Sozialstruktur im Sozialraum lege aus ihrer Sicht einen erhöhten Bedarf an offener Arbeit nahe.

 

Sie betont, dass das Spielhaus KAP der einzige stationäre Anlaufpunkt für Kinder in dieser Altersgruppe sei. Die anderen Einrichtungen im Viertel arbeiten mit einer anderen Zielgruppe und sind, wie beispielsweise das Mobilo, mobil und nicht wetterunabhängig ausgerichtet.

Sie berichtet, dass das Spielhaus KAP zudem ein wichtiger Kooperationspartner für die Institutionen der Umgebung, wie beispielsweise der Kita, sei.

 

Zusammenfassend erklärt sie, dass sie in Lohbrügge-Nord einen großen und sogar ausbaufähigen Bedarf für offene Arbeit mit Kindern im Grundschulalter sieht.

 

Herr Baumann vom Clippo Lohbrügge spricht sich für den Erhalt des Spielhauses aus. Er führt aus, dass er keinen direkten Kontakt zum Spielhaus am Kurt-Adams-Platz hatte und insofern keine Aussagen zum konkreten Angebot des Spielhauses machen kann. Er berichtet, dass es aufgrund der vielen Neubauprojekte in Lohbrügge zu einer Nachverdichtung gekommen sei, die wiederum die Nachfrage für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, auch im jungen Alter und in Abgrenzung zu Kita und Grundschule, erhöhe.

 

Er ergänzt seine Vorredner dahingehend, dass das Spielhaus auch Kooperationspartner der Grundschule Max-Eichholz-Ring im Bereich des Ganztages war. Die stellvertretende Schulleiterin habe ihm bestätigt, dass viele Kinder, die nicht im Ganztag angebunden sind, im Spielhaus einen verlässlichen Ort und ein beziehungsstiftendes Angebot finden. Er berichtet, dass viele Kinder das Angebot zu Schulschließungszeiten, in den Ferien und in der Zeit nach 16 Uhr nutzen.

 

Frau Hannemann vom JUZ KAP schließt sich ihren Vorrednern inhaltlich an. Sie ergänzt die Bedeutung der Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen in Lohbrügge, die jeweils auf unterschiedliche Altersgruppen ausgerichtet seien und gemeinsam den Übergang der Kinder in andere, ggf. folgende Projekte begleiten.

 

Zu Frage 4

 

Die Vertreter des Fördervereins des Spielhauses am Kurt-Adams-Platz berichten, dass sie im Februar von der Schließung des Spielhauses aus der Bergedorfer Zeitung erfahren haben. Gespräche mit dem Förderverein habe es nicht gegeben, was die Mitglieder des Vereins verärgere. Dem Verein wurde darüber hinaus der Zugang zum Spielhaus verwehrt.

 

Herr Trute bestätigt dies. Die angestellten Mitarbeiter des Spielhauses wurden über die Umsteuerungsmaßnahmen informiert und in diese eingebunden.

 

Frau Przybylski berichtet, dass sie zunächst in der Februarsitzung des Jugendhilfeausschusses von der Umsteuerung erfuhr. Vom Fachamt aktiv dazu angesprochen, wurde sie in der Woche nach der Februarsitzung.

 

Herr Baumann teilt mit, dass mit ihm nicht persönlich über die Umstrukturierung gesprochen wurde. Er habe ebenfalls in der Februarsitzung über die Umsteuerung und das mögliche Auffangen etwaiger Bedarfe von anderen Einrichtungen, wie das Clippo, erfahren.

 

Auch Frau Hannemann habe über einen in der Februarsitzung anwesenden Kollegen von der Umsteuerung erfahren. Im Anschluss habe es ein Fachgespräch mit Herrn Danelzig im Lohbrügger Verbund gegeben, bei dem das JUZ KAP anwesend war.

 

Zu Frage 14

 

Die Vertreter des Fördervereins haben keine Kenntnis von Investitionen im Spielhaus seit dem Jahr 2018.

 

Zu Frage 15

 

Die Vertreter des Fördervereins bestätigen dies. Das Einsammeln von zweckgebundenen Spenden zähle zu den wichtigsten Aufgaben des Vereins. Die Spenden/ Einnahmen des Fördervereins stammen unter anderem von der Haspa, Radio Hamburg, Privatpersonen sowie der Theatergruppe.

 

Zu den Fragen 6 und 7

 

Die Vertreter des Fördervereins berichten, dass das Spielhaus, aufgrund des längeren Ausfalls der hauptamtlichen Kraft, am Nachmittag ausschließlich von Honorarkräften betreut wurde.

 

Das Spielhaus war in der Zeit von März bis Juni 2020 geschlossen sowie im Anschluss bis Dezember 2020 geöffnet. Mitte Dezember wurde es aufgrund des Lockdowns geschlossen und nicht wieder geöffnet. Die Honorarkräfte wurden nicht über die Schließung informiert.

 

Zu Frage 5

 

Herr Thomsen fragt, ob die in der Februarsitzung vorgestellten Besucherzahlen aus der Corona-Zeit oder der Zeit davor stammen.

 

Herr Trute führt aus, dass sich die Besucherzahlen, sowohl vor- als auch in der Corona-Zeit, im angegebenen Umfang bewegten.

 

Zu Frage 8

 

Herr Trute beziffert die Honorarmittel im Jahr 2019 auf 24.365 €. Davon entfielen 9.353 € auf die drei Angebote: Töpfern, Theater und Holzwerkstatt.

 

Im Jahr 2020 wurden 21.941 € für Honorarmittel ausgegeben. Davon entfallen 10.043 € auf die drei Angebote.

 

Die Betriebskosten des Spielhauses, inklusive der Instandhaltungskosten beliefen sich im Jahr 2019 auf 26.500 €. Im Jahr 2020 waren es 25.364 €.

 

Zu Frage 10

 

Frau Przybylski führt aus, dass das Mobilo die einzige Einrichtung sei, bei der sich die Zielgruppe mit dem Spielhaus KAP weitgehend decke. Insbesondere die einmal wöchentlich angebotene Spielaktion an der Korachstraße könnte als Kompensation in Frage kommen.

 

Unter den gegebenen Bedingungen, mit der aktuellen finanziellen und personellen Ausstattung, könne das Mobilo jedoch keine zusätzlichen Angebote machen, um die Bedarfe des Spielhauses aufzufangen. Bestehende Angebote und Aktionen des Mobilo in anderen Teilen Lohbrügges dafür einzuschränken, sieht sie kritisch.

 

Mit einer Stärkung der Ressourcen, wäre dies jedoch denkbar. Um mehr Angebote oder auch Parallelangebote aufstellen zu können, müsste konkret die Jahreszuwendung für Personal- und Sachkosten erhöht werden.

 

Sie fügt hinzu, dass das Mobilo mit seinen ausschließlich mobilen Angeboten in keiner Weise ein stationäres Angebot ersetzen könne. Die Angebote des Mobilo sind komplett wetter- und jahreszeitenabhängig.

 

Herr Baumann erklärt, dass das Clippo Lohbrügge aus der Schließung des Spielhauses entstehende Bedarfe, nicht abfangen könne. Das liege an der unterschiedlichen Zielgruppe (Jugendliche, keine Elternarbeit), der aus seiner Sicht nicht gegebenen räumlichen Nähe sowie der eingeschränkten finanziellen Ausstattung. Der IN VIA Hamburg e.V. unterhält in Lohbrügge mit nur zwei hauptamtlichen Stellen zwei Einrichtungen. Eine zur Kompensation notwendige Erweiterung des Angebots des Clippos würde eine Ausweitung der Ressourcen erfordern.

 

Frau Hannemann erklärt, dass sich das JUZ KAP an 12 bis 25-Jährige richte und sich somit nicht als Kompensation für das Spielhaus eigne. Das JUZ KAP organisiert jedoch zweimal wöchentlich ein offenes Fußballtraining, das von einer Honorarkraft durchgeführt wird. Dieses wäre im Sinne einer Teilkompensation zwar eingeschränkt ausbaufähig, ersetze jedoch kein stationäres Haus.

 

Zu Frage 16

 

a) Herr Trute führt aus, dass die Daten jährlich vom Statistikamt Nord zur Verfügung gestellt werden und belastbar seien. Die Daten des Statistikamtes sind allgemeingültig und werden für alle Planungen der Stadt Hamburg herangezogen.

 

b) Die Anzahl der für das Spielhaus relevanten Zielgruppe der 6 bis 10-Jährigen betrug im Jahr 2018 in Lohbrügge-Nord 406. Gemäß der vorgegebenen Zielerreichungsquote von 8 Prozent (Globalrichtlinie), ergäbe dies eine Zielerreichungszahl von 32 Kindern. Unter Berücksichtigung der kleineren statistischen Referenzgruppe wurde dieses Ziel auf 40 Kinder erweitert.

 

c) Kitakinder bzw. Kinder in der Gruppe der 3 bis 6-Jährigen sind nicht in der Zahl enthalten. Die Anzahl dieser Gruppe beträgt in Lohbrügge-Nord 225. Mit einer Kita-Betreuungsquote von 66 Prozent und gemäß o. g. Zielerreichungszahl, wären zusätzlich 6 Kinder zur Kernzielgruppe der Einrichtung zuzurechnen.

 

d) Herr Trute berichtet, dass man davon ausgehe, dass neue Bedarfe entstehen. Diesen müsse man jedoch nicht zwangsläufig mit dem Angebot eines Spielhauses begegnen. Es sei vielmehr notwendig, die Bedarfe zu erheben und ein dazu passendes Angebot im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu erarbeiten.

 

Zu Frage 17

 

a) Herr Trute berichtet, dass die Kinder aus der Kooperation mit der Grundschule Max-Eichholz-Ring stammen.

 

b) Herr Trute führt aus, dass solche Angebote als reine Kooperationsangebote mit Kitas oder Grundschulen grundsätzlich Sinn machen. Für die wenigen bestehenden Kooperationen des Spielhauses KAP ergebe dies aus Sicht des Bezirksamtes jedoch keinen Sinn.

 

Er bestätigt, dass die geringen Besucherzahlen als Ergebnis der strukturellen Veränderungen und des Ganztags zu sehen seien. Die Grundschule im Sozialraum Lohbrügge-Nord hat eine Betreuungsquote von 91 Prozent.

 

c) Die Theater- und die Töpfergruppe werden in das Spielhaus Lohbrügger Landstraße übergesiedelt. Die Holzwerksatt wird ihr Angebot im Pink Haus fortführen.

 

Zu Frage 18

 

Herr Trute bestätigt, dass die Gespräche mit den Trägern und den Honorarkräften nach der Februarsitzung des Jugendhilfeausschusses geführt wurden. Dies entspricht den gängigen Kommunikationsregeln, nach denen der Ausschuss als erster Ansprechpartner zu informieren sei. Mit den beiden Mitarbeitern wurde weit im Voraus des Ausschusses über die Maßnahme gesprochen.

 

Zu den Fragen 12 und 19

 

Herr Trute führt aus, dass es kurz- bis mittelfristig keine Veränderung geben werde, da die Planungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werden. Man sei bereits dabei, die Bedarfe aufzunehmen und werde rechtzeitig neue Möglichkeiten für die Lagerkapazitäten und das Büro des Mobilo finden.

 

Zu Frage 20

 

Herr Trute berichtet, dass für eine Sanierung der jetzigen Einrichtung keine Mittel vorhanden seien. Bei einem Weiterbetrieb beliefen sich die potentiellen Sanierungskosten auf rund 400.000 €. Bei Nicht-Sanierung würden die Betriebskosten entsprechend steigen.

 

Zu Frage 21

 

Herr Trute führt aus, dass man bei einem Weiterbrieb des Spielhauses KAP, das Spielhaus in Neuallermöhe schließen müsste. Die dort frei werdende Stelle, könnte man aufgrund des strukturellen Personalkostendefizites des Bezirksamtes, nicht nachbesetzen.

 

 

Diskussion:

 

Frau Petersen-Griem fragt, ob man im Falle des Weiterbetriebs wirklich das Spielhaus Neuallermöhe schließen würde.

 

Herr Dornquast führt aus, dass das Bezirksamt in diesem Fall natürlich die Nachbesetzung der Stelle beantragen würde. Herr Trute ergänzt, dass man im Falle des Weiterbetriebs, weder die Stelle in Neuallermöhe nachbesetzen, noch die Stelle im JugendClub im Quartier besetzen könne. Die Stelle in Neuallermöhe müsste dann zur Refinanzierung des Defizites herangezogen werden.

 

Herr Dornquast resümiert, dass man im Bezirk aktuell vier Spielhäuser habe, jedoch nur drei betreiben könne. Im Umkehrschluss müsste dann eines der anderen Häuser geschlossen werden. Das Bezirksamt sei davon überzeugt, dass in den anderen drei Sozialräumen eine Schließung nicht denkbar ist.

 

Herr Böckenholt fragt, ob mit der Verlagerung der Angebote der Theatergruppe und Töpferwerkstatt in das Spielhaus an der Lohbrügger Landstraße und der Holzwerkstatt in das Pink Haus, gewährleistet sei, dass die gleichen Kinder die Angebote weiterhin nutzen können.

 

Herr Trute verweist in diesem Zusammenhang auf die im Februar vorgestellte Entfernungsanalyse, wonach das Spielhaus Lohbrügger Landstraße fußläufig, 12 Minuten vom KAP, entfernt sei. Dies sei zumutbar und entspreche beispielsweise den Entfernungsvorgaben der Kita-Richtlinien. Die Honorarkräfte, die die Angebote durchführen, sind mit der Regelung einverstanden.

 

Frau Przybylski fragt, ob erwartet werde, dass Grundschulkinder, wie im Falle der Holzwerkstatt, aus Lohbrügge-Nord nach Bergedorf-West fahren. Sie bezweifelt dies. Herr Trute berichtet, dass eine Verlegung der Holzwerkstatt in die Lohbrügger Landstraße leider nicht möglich war und nur diese Lösung gefunden werden konnte.

 

Herr Baumann merkt an, dass die von der Verwaltung erwähnten Bewegungsradien aus seiner Sicht an der Realität vorbeigehen.

 

Herr Sturmhoebel fasst zusammen, dass das strukturelle Stellendefizit des Bezirksamtes nur die Betreibung von drei Spielhäusern ermögliche und deswegen das Spielhaus am KAP wegen eines abgängigen Gebäudes geschlossen wird.

Herr Dornquast verneint dies: Auch das Gebäude des Spielhauses in Bergedorf-West sei dringend sanierungsbedürftig.

 

Eine Vertreterin des Fördervereins des Spielhauses am KAP berichtet, dass ihnen eine Weiterführung der Töpferwerkstatt im Spielhaus Lohbrügger Landstraße nicht angeboten wurde. Sie fordert darüber hinaus, dass die Kinder die Möglichkeit bekommen, ihre gebastelten und getöpferten Werke abzuholen. Sie ergänzt, dass auch die Elternschule im Spielhaus tätig war und zu den Betriebskosten beigetragen habe.

 

Herr Trute teilt mit, dass den Kindern die Gegenstände natürlich zur Verfügung gestellt werden. Er bestätigt, dass die Ausweich-Einrichtungen mit den Honorarkräften, jedoch nicht dem Förderverein, gesprochen haben.

 

Herr Thomsen schlägt vor, nun mit dem öffentlichen Teil der Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu beginnen und den nichtöffentlichen Teil der Anhörung in den nichtöffentlichen Teil der Ausschusssitzung zu verschieben. Das Vorgehen wird einvernehmlich beschlossen.

Ö 2

Öffentliche Fragestunde (Bürgerfragestunde) gem. § 23 GO

Es werden keine Fragen gestellt.

Ö 3

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Thomsen bittet um Ergänzung der Tagesordnung, um einen Änderungsantrag (Drucksache 21-0891.01) als Tagesordnungspunkt 5.

 

Herr Dornquast weist darauf hin, dass laut Geschäftsordnung nur Fraktionen und nicht Herr Thomsen selbst Anträge stellen können. Ein Antrag des Jugendhilfeausschusses könne dann nur in die Sitzung der nächsten Bezirksversammlung eingebracht werden.

 

Herr Thomsen führt aus, dass er über eine andere Rechtsauffassung verfüge.

 

Herr Böckenholt spricht sich dafür aus, den Punkt trotzdem zu beraten.

 

Die Ergänzung der Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.

Ö 4 - 21-0672.02

Einrichtung von Ombudsstellen in der Jugendhilfe gemäß § 27 a Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (Hmb. AG SGB VIII)

Frau Schulze berichtet, dass Stellenausschreibung und Auswahlverfahren abgeschlossen sind. Über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens habe sie noch keine Kenntnis.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5 - 21-0891.01

Zukunft des Kurt-Adam-Platzes

Herr Thomsen bezieht seinen Antrag auf die Drucksache 21-0981, die im Rahmen der Bezirksversammlung am 27.05.2021 beraten werden soll. Er ist der Auffassung, dass der Jungenhilfeausschuss zunächst die Anhörung zur Umsteuerung des Spielhauses am Kurt-Adams-Platz durchführen und diese in seiner Junisitzung beraten solle, bevor der Antrag der Koalition (Drs. 21-0891) in der Bezirksversammlung beschlossen werden kann. Er begründet dies mit § 71 Absatz 3 SGB VIII, wonach der Jugendhilfeausschuss vor Beschlussfassungen anzuhören sei.

 

Herr Krönker und Frau Petersen-Griem unterstreichen, dass der Antrag (Drs. 21-0891) unterstützend im Sinne des Gesamtprozesses zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots im Sozialraum Lohbrügge-Nord zu verstehen sei. Es sei nicht die Intention, den Gesamtprozess, die Diskussion und Entscheidung des Jugendhilfeausschuss mit diesem Antrag vorzeitig abzuschließen.

 

Aus Sicht von Herrn Böckenholt ist der Antrag der Koalition (Drs. 21-0891) womöglich missverständlich ausgedrückt, da er semantisch von einer Schließung des Spielhauses ausgehe. Wenn der Antrag, wie von der Koalition angesprochen, dem Jugendhilfeausschuss nicht vorgreifen wolle, ist dieser seiner Auffassung nach unsinnig.

 

Herr Gladiator spricht sich für den Änderungsantrag von Herrn Thomsen (Drs. 21-0891.01) aus. Die Bezirksversammlung solle das fachliche Votum des Jugendhilfeausschusses abwarten.

 

Frau Frieß drückt ihre Irritation darüber aus, dass ein die Jugendhilfe betreffender Antrag in die Bezirksversammlung eingebracht werde, ohne den Ausschuss zu konsultieren.

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich mit 9 Stimmen (CDU, Linke, AfD, Vertreter der Träger) bei 5 Enthaltungen (SPD, Grüne, FDP) zu.

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Herr Trute berichtet, dass die Bewerbungsphase für den Bergedorfer Präventionspreis am 01.06.2021 startet. Ende der Bewerbungsfrist ist der 28.02.2022. Die Preisverleihung findet am 15.4.2022 statt. Herr Thomsen bestätigt die Teilnahme von Esther Bejarano als Schirmherrin des Preises.

 

Herr Thomsen erkundigt sich nach dem Sachstand zur Globalrichtlinie für die Offene Kinder- und Jugendarbeit. Herr Trute bestätigt, dass diese in die interne Abstimmung gegangen sei.

 

Herr Trute informiert über die Mittelvergabe für die anstehenden Ferienprogramme im Sommer, Herbst und Winter. Die Drucksache sei noch in der internen Abstimmung, er möchte die Träger dennoch bereits darüber informieren, dass voraussichtlich Mittel für Personal- und Sachkosten beantragt werden können.

 

Herr Trute weist außerdem auf den Gemeinschaftsfonds "Hamburger Spielräume für Kinder, Jugendliche und Familien" für außerschulische Projekte in der Corona-Krise hin, über welchen ebenfalls Ferienprogramme unterstützt werden. Weitere Informationen hierzu finden sich unter: <https://www.buergerstiftung-hamburg.de/projektfoerderung/gemeinschaftsfonds_hamburger_spielraeume>.

 

Herr Trute führt weiterhin aus, dass der „Tag der Familien“ als dezentrales Angebot am 28.08.2021 durchgeführt wird. Weitere Informationen sowie Beteiligungsmöglichkeiten werden den Ausschussmitgliedern zugesandt und finden sich unter: <https://www.hamburg.de/familientag/>.

Ö 7

Mitteilung der AG 78

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 8

Mitteilung der freien Träger

Herr Baumann berichtet, dass im Rahmen der Interessenvertretung `Offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien' ein 15-minütiger Film zum Themenfeld der offenen Arbeit nach der Pandemie entstanden sei. Er bittet den Ausschuss, diesen Film in der Junisitzung vorstellen zu können.

 

Frau Elsner sichert zu, das Thema in die Vorbereitung der nächsten Sitzung aufzunehmen.

 

Frau Achilles informiert darüber, dass die Bergedorfer Trägerlandschaft an einer gemeinsamen Stellungnahme zu den drohenden Kürzungen in der Jugendarbeit arbeite und diese voraussichtlich in der kommenden Woche an die Sozialsenatorin übermitteln werde.

Ö 9

Verschiedenes

Herr Thomsen weist auf die Themen- und Jahresplanung des Jugendhilfeausschusses für die kommenden Sitzungen hin. Er schlägt vor, die Globalrichtlinie für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, wenn möglich in der kommenden Sitzung zu besprechen.

Ö 10

Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Sitzung vom 27.04.2021

Die Niederschrift vom 27.04.2021 wird einstimmig genehmigt.