Bericht zur Sonderregelung zur Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses in der Novembersitzung über die Mittelverteilung der Drucksachen 21-0580, 21-0581, 21-0600 und 21-0601
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 über den Antrag des Vorsitzenden, der Drucksache 21-0608, in Form einer Tischvorlage beraten.
Um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit, der Familienförderung und der Projekte der sozialräumlichen Angebots Entwicklung im Bezirk Bergedorf im Jahr 2021 zu gewährleisten, erscheint es notwendig, die für das Jahr 2021 zur Verfügung und zur Verteilung stehenden Mittel rechtzeitig zu beschließen.
Aus diesem Grund sind dem Jugendhilfeausschuss zur Sitzung am 27.10.2020 die Entwürfe der entsprechenden Verteilungsvorschläge bereits zur Beratung übersandt worden, eine Beschlussfassung ist für die Novembersitzung vorgesehen.
Angesichts der Dynamik der Pandemie soll durch den Beschluss des Antrags, für den Fall Vorsorge getroffen werden, dass, sofern auf Grund von Verordnungen,Erlassen oder gesetzlichen Bestimmungen die Novembersitzung des Jugendhilfeausschusses nicht im Rahmen und mit der vom AG SGB VIII Hamburg vorgesehenen Anzahl und Zusammensetzung der TeilnehmerInnen stattfinden kann, dennoch verbindliche Beschlüsse herbeigeführt werden können, um zu gewährleisten, dass die Träger und Einrichtungen zeitnah vor dem Jahresbeginn einen Zuwendungsbescheid erhalten können.
Der Jugendhilfeausschuss hat für den vorstehend beschriebenen Fall einhellig beschlossen, dass die Novembersitzung des Ausschusses ausnahmsweise mit verringerter Anzahl, das bedeutet im Wesentlichen nur mit den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, durchgeführt werden kann.
Die Sitzung sollte darüber hinaus wegen der nicht vermeidbaren Notwendigkeit auch online durchgeführt werden können. In diesem Fall soll die Tagesordnung sich auf die Beschlussfassung der Verteilungsvorschläge beschränken und nur bei zwingender Notwendigkeit erweitert werden.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Jugendhilfeausschusses an.
Keine.