21-0601

Verteilungsvorschlag Restmittel SAE 2020 zur Förderung der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE, Ortsprodukt 1-227.03.01.001.020, Maßnahme 3-22703010-100002.01)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.11.2020
Ö 4.4
27.10.2020
Sachverhalt

 

 

  1. Grundsätzliche Erläuterungen

 

Der Haushaltsentwurf für 2020 sieht Mittel für die sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE) als Rahmenzuweisung vor. Wegen des inhaltlichen Bezuges zur Zweckzuweisung für Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bildet die gemeinsam geltende Globalrichtlinie GR J 1/17 den fachlichen Rahmen für SAE.

 

 

  1. Verfügbares Finanzvolumen

 

Aufgrund der Mittelrückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen, stehen freie Mittel in Höhe von 23.367,62 € zur Verfügung.

In den SAE-Projekten F.Aktiv Bergedorf-West/Boberg und Schnittstellenprojekt Neuallermöhe kam es im Jahr 2019 jeweils unerwartet zu längeren Personalvakanzen.

Im Angebot StabiLoh gab es einen Personalwechsel, der Personalkosteneinsparungen mit sich brachte.

 


 

  1. Verfahren

 

Die Träger konnten Finanzdefizite und Mehrbedarfe in Verlaufs- und Kooperationsgesprächen einbringen.

 

  1. Verteilungsvorschlag

 

Der Verteilungsvorschlag bezieht sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von 23.367,62 €

 

Das Projekt F.Aktiv hat als einziges Mehrbedarf für das Jahr 2020 angezeigt.

Dem Projekt F.Aktiv konnte für das Jahr 2020 deutlich weniger zugewendet werden als gemäß Antragslage und nach fachlicher Prüfung durch JA/NWM-L notwendig gewesen wäre. Das Gesamtdefizit beläuft sich auf 9.900 €.

 

Das Projekt StabiLoh hat ebenfalls einen Mehrbedarf für das Jahr 2020 angezeigt.

Aufgeführt wird ein Personalkostenausgleich in Höhe von 1.080 €.

 

Weitere Mehrbedarfsanzeigen für 2020 liegen nicht vor.

 

Die SAE-Restmittel in Höhe von 12.387,62 € sind für Bewirtschaftungs- und Instandhaltungszwecke vorgesehen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten dem Verteilungsvorschlag der Restmittel für das Jahr 2020 in der unter IV. ausgewiesenen Höhe zuzustimmen.

 

 

 

Anhänge

 

Keine.