21-0600

Verteilungsvorschlag 2021 zur Förderung der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE, Ortsprodukt 1-227.03.01.001.020, Maßnahme 3-22703010-100002.01)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 24.11.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 4.3

Sachverhalt

 

 

  1. Grundsätzliche Erläuterungen

 

Der Haushaltsentwurf für 2021 sieht Mittel für die sozialräumliche Angebotsentwicklung (SAE) als Rahmenzuweisung vor. Wegen des inhaltlichen Bezuges zur Zweckzuweisung für Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) bildet die gemeinsam geltende Globalrichtlinie GR J 1/17 den fachlichen Rahmen für SAE.

 

Im Jahr 2020 standen 318.000 € in der Rahmenzuweisung SAE zur Verfügung. Der Haushalt 2021/2022 wird nicht rechtzeitig in 2020 beschlossen werden. In diesem Zusammenhang hat die Finanzbehörde darauf hingewiesen, dass Kosten nur bis zur Höhe von 75% der im Haushaltsplan 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Ansätze geleistet werden dürfen. Für Zuwendungen zum Erhalt bestehender Einrichtungen ist daher vorgesehen, Zuwendungsbescheide bis zur Höhe der im Haushaltsplan 2019/2020 für das Haushaltsjahr 2020 veranschlagten Ermächtigungen zuzulassen, diese jedoch in Höhe von 25% unter den Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung der Bürgerschaft zu stellen.

 

 

  1. Verfahren

 

Die vorliegenden Einzelanträge wurden auf Inhalt und Plausibilität hin überprüft. Die Ergebnisse werden in dem jeweiligen Zuwendungsvorgang dokumentiert.

 

Der nachfolgende Verteilungsvorschlag basiert auf der bedarfsorientierten Priorisierung der laufenden Angebote durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe sowie den Ergebnissen der durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

 

  1. Verfügbares Finanzvolumen

 

Zum Zeitpunkt der Antragsannahmegespräche wurde von einem Haushaltsansatz für den Bezirk Bergedorf im Jahr 2021 in Höhe von 318.000,00 € ausgegangen.

 

Das Projekt StraSo-Ergänzung in Höhe von 25.000 € wird zukünftig nicht mehr aus SAJF-Mitteln finanziert, sondern in die Rahmenzuweisung SAE überführt werden. Damit senkt sich der für das Fachamt Jugend- und Familienhilfe zu verplanende Ansatz in SAE für die unten aufgeführten Projekte im Jahr 2021 von 318.000 € auf 293.000 € ab.

Im Projekt MoBeLan kommt es aufgrund dieser Verschiebung zu einer Absenkung der Zuwendungssumme um 25.000 € auf 33.330 €. Das dadurch entstehende Finanzierungsdefizit in SAE wird im Ergänzungsprojekt MoBeLan über SAJF-Mittel ausgeglichen werden.

 

 

  1. Verteilungsvorschlag

 

Die gestellten Zuwendungsanträge überstiegen mit einer Summe von 348.785 den Haushaltsansatz um 30.785 €. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung wie in den Vorjahren dazu entschieden, eine fachliche Priorisierung durch das Fachamt Jugend- und Familienhilfe vorzunehmen. Die fachliche Priorisierung wurde erneut entlang folgender Kriterien vorgenommen:

  • Bedarf in Hinblick auf fachliche Ausrichtung
  • Bedarf in Hinblick auf sozialräumliche Ausrichtung
  • Bedarf in Hinblick auf „Systemrelevanz“: Einsteuerung durch andere SAJF-Angebote oder Netzwerkpartner und ASD.
     

Der Verteilungsvorschlag bezieht sich auf eine Gesamtsumme in Höhe von 293.000 €

 

Pr.

Knz.

Projekt und Träger

Zuwendungs-summe 2020

Antragssumme
2021

Zuwendungssumme 2021

1

StabiLoh Familienberatung am KAP

Ev. Luth. Auferstehungsgemeinde

80.000 €

80.000 €

80.000 €

2

F aktiv Bergedorf-West und Boberg

Pestalozzi-Stiftung

113.700 €

138.835 €

113.700 €

3

Schnittstellenprojekt NA

IB Hamburg

66.000 €

66.000 €

66.000 €

4

MoBeLan

Haus Warwisch

58.300 €

63.950 €

33.300 €

 

Gesamtsumme

318.000 €

348.785,85 €

293.000 €

 


 

V. Kommentar

 

Der vorliegende Verteilungsvorschlag trägt dem Bedarf an spezifischen Angebotsformen im Bezirk, im Rahmen der fachlichen Priorisierung durch das Bezirksamt Rechnung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss wird

  1. zur unter III. vorgeschlagenen Verschiebung der Mittel von SAJF in SAE und
  2. zum unter IV. ausgewiesenen Verteilungsvorschlag für das Jahr 2021

um Zustimmung gebeten.

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.11.2020
Ö 4.3
Anhänge

 

Keine.

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