22-0171

Erhöhung der Rahmenzuweisung um Mittel für 1,0 Stelle Soz.Päd

Stellungnahme

Letzte Beratung: 17.12.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) mit der Drucksache 21-2011.02 zur Kenntnis genommen. Er hält eine Erhöhung der Mittel nach wie vor für notwendig und aus sozialpädagogischer Sicht für geboten.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt daher einstimmig folgendes Petitum:

 

1. Die Sozialbehörde wird aufgefordert ihre Sichtweise zu begründen, da diese derzeit nicht aus der Stellungnahme der Behörde hervorgeht.

 

2. Zudem fordert der Jugendhilfeausschuss die Parteien auf, sich gegenüber ihren Vertreter:innen in der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einzusetzen, die nötige Mittelerhöhung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sicherzustellen.

 

Petitum/Beschluss:

Die Bezirksversammlung schließt sich der Beschlussfassung des Jugendhilfe-ausschusses an.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Im vorläufigen Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 ist eine erneute Steigerung der Rahmenzuweisung für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit um insgesamt knapp 3 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2024 vorgesehen. Dies entspricht im Vergleich zu 2024 einer erneuten deutlichen Eckdatenerhöhung um zehn Prozent. Gemäß Haushaltsplan-Entwurf sind für 2025 für den Bezirk Bergedorf in der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit 3.069 Tsd. Euro vorgesehen, was einer Steigerung gegenüber dem aktuellen Haushaltsansatz 2024 von 279 Tsd. Euro entspricht. Die Mittel für den Bezirk Bergedorf sollen in 2026 weiter erhöht werden auf 3.162 Tsd. Euro. Dies steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2025/2026.

 

Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus den Rahmenzuweisungen r die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) mit der Drucksache 21-2011.02 zur Kenntnis genommen. Er hält eine Erhöhung der Mittel nach wie vor für notwendig und aus sozialpädagogischer Sicht für geboten.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt daher einstimmig folgendes Petitum:

 

1. Die Sozialbehörde wird aufgefordert ihre Sichtweise zu begründen, da diese derzeit nicht aus der Stellungnahme der Behörde hervorgeht.

 

2. Zudem fordert der Jugendhilfeausschuss die Parteien auf, sich gegenüber ihren Vertreter:innen in der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einzusetzen, die nötige Mittelerhöhung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sicherzustellen.

 

Die Bezirksversammlung schließt sich der Beschlussfassung des Jugendhilfe-ausschusses an.

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Im vorläufigen Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 ist eine erneute Steigerung der Rahmenzuweisung für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit um insgesamt knapp 3 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2024 vorgesehen. Dies entspricht im Vergleich zu 2024 einer erneuten deutlichen Eckdatenerhöhung um zehn Prozent. Gemäß Haushaltsplan-Entwurf sind für 2025 für den Bezirk Bergedorf in der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit 3.069 Tsd. Euro vorgesehen, was einer Steigerung gegenüber dem aktuellen Haushaltsansatz 2024 von 279 Tsd. Euro entspricht. Die Mittel für den Bezirk Bergedorf sollen in 2026 weiter erhöht werden auf 3.162 Tsd. Euro. Dies steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2025/2026.

 

Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus den Rahmenzuweisungen r die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.12.2024
Ö 6.1
Anhänge

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