21-2011.02

Erhöhung der Rahmenzuweisung um Mittel für 1,0 Stelle Soz.Päd

Stellungnahme

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 9.2
Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Thomsen

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.02.2024 wurde die Drucksache 21-2011 beraten und einstimmig folgendes Petitum beschlossen:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung appelliert an die politisch Verantwortlichen in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie gemäß § 27 BezVG an den Senat und die zuständigen Fachbehörden, die Rahmenzuweisung um Mittel für 1,0 Stelle Soz.Päd. zu erhöhen.

 

Die Bezirksversammlung hat sich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses in Ihrer Sitzung am 29.02.2024 angeschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde hat unter Beachtung der Wahrung einer guten Haushaltsführung auf der Grundlage einer bedarfsorientierten Angebotslandschaft eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe im Blick. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht und umfänglich durch zusätzliche Mittel zur sozialräumlichen Integration von geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien (SIN) ergänzt wurden.

Die Verantwortung für die Planung der Angebote obliegt den Bezirksämtern auf der Basis der entsprechenden Globalrichtlinie der zuständigen Fachbehörde (Globalrichtlinie GR J1/2021 vom 21.12.2021

(https://www.hamburg.de/contentblob/117510/79e9c186b0981e98be6abd648790ff20/data/globalrichtlinie-2016-1-kinder-und-jugendarbeit.pdf). Dabei sind die verfügbaren Haushaltsmittel zu beachten.

 

In 2023 ist im Haushaltsplan eine strukturelle Erhöhung der konsumtiven Rahmenzuweisungen für die regionalen Angebote in den Bereichen OKJA/JSA, Familienförderung und Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SAJF) um insgesamt drei Millionen Euro sowie eine jährliche Steigerung um 1,5 Prozent vorgesehen. Damit sind die drei Rahmenzuweisungen im Vergleich zu 2022 um gut zehn Prozent auf insgesamt über 40 Millionen Euro erhöht worden.

 

Soweit sich unterjährig Mehrbedarfserfordernisse ergeben (zum Beispiel durch steigende Energiekosten, flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe), werden diese durch die Bezirksämter an die zuständige Fachbehörde gemeldet. Die Fachbehörde steuert für alle Bezirke gleichermaßen, inwieweit die Mehrbedarfe begründet sind und im Haushaltsvollzug Berücksichtigung finden können.

 

Darüber hinaus melden die Bezirksämter im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung. Bei der Anmeldung der Bedarfe für den Doppelhaushalt 2025/2026 wurden u.a. die Tarifkostensteigerungen berücksichtigt. Der Aufstellungsprozess zum Doppelhaushalt 2025/2026 ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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