Verteilungsvorschlag zur Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit PSP-Element 3-22703020-100001.14
Verteilungsvorschlag 2021
Zur Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (PSP-Element 3-22703020-100001.14).
I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen
Der oben genannten Titel ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ (PSP-Element Fachbehörde: 1-254.09.01.605.001).
Aus den zugewiesenen Mitteln der Rahmenzuweisung OKJA sind folgende Ausgaben zu bestreiten:
Die rechtliche Voraussetzung für die Förderung ist im § 11 SGB VIII, beschrieben. Danach soll die Jugendarbeit jungen Menschen entwicklungsfördernde Angebote zur Verfügung stellen, „sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung … anregen“. Diese Grundüberlegungen werden in der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ (GR J 1/16 vom 23.02.2016) weiter konkretisiert.
II. Verfügbares Finanzvolumen
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung 2021 werden zum Erhalt bestehender Einrichtungen (Artikel 67 Absatz 1 Nr.1a HV) Kosten bis zur Höhe der für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Ansatzes gewährt. Die Bewilligung erfolgt hierbei zu 100% des Ansatzes 2020 mit einem Widerrufsvorbehalt von 25%.
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird dem Bezirksamt im Jahr 2021 folgender Mittelansatz zur Verfügung stehen:
Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (PSP-Element 3-22703020-100001.14.) |
1.655.000 € |
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III. Antragsvolumen
Das Antragsvolumen für die Titel (PSP-Element 3-22703020-100001.14.) Stand 12.10.2019, beträgt |
1.797.629 €
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IV. Zur Verteilung
Der Verteilungsvorschlag für die Maßnahme beläuft sich, Stand 12.10.2020, auf |
1.655.000 € |
Die vorliegenden Einzelanträge werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen und im Rahmen von Antragsannahmegesprächen auf ihre Plausibilität überprüft. Der nachfolgende Verteilungsvorschlag basiert auf den Ergebnissen der durchgeführten Antragsannahmegespräche.
V. Kommentar
Die Rahmenzuweisung „Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ wurde für den Doppelhaushalt 2019 und 2020 strukturell um 383.000 € pro Jahr verstärkt. Die Erhöhung gliedert sich wie folgt auf:
1. |
Stärkung Infrastruktur OKJA |
85.000 € |
2. |
Tarifsteigerungen |
33.000 € |
3. |
JC Gleisdreieck |
265.000 € |
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Summe: |
383.000 € |
Zu 1.
Die Summe von 85.000 € wurde aufgeteilt in 68.000 € für die Projekte in freier Trägerschaft und 17.000 € für den Betrieb und der Bauunterhaltung der bezirklichen OKJA-Gebäude, welche aus der Rahmenzuweisung zu erbringen sind.
Bezirkliche Gebäude in Nutzung durch die OKJA | |
Kommunal betrieben |
Durch freie Träger betrieben |
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Haus der Jugend Heckkaten |
Clippo Lohbrügge |
Jugendclub im Quartier[1] |
Clippo Boberg |
Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen |
Dolle Deerns Neuallermöhe West |
Spielhaus Kurt-Adams-Platz |
SteinJuz Neuallermöhe Ost |
Spielhaus Lohbrügger Landstraße |
JuZeNa Neuallermöhe West |
Spielhaus Neuallermöhe-Ost |
Spielhaus Kiebitz Neuallermöhe West |
Jugendbude Lohbrügger Landstraße |
Straßensozialarbeit Neuallermöhe |
Zu 2.
Die Mittel für Tarifverstärkung sind zu 100% in die Position „Zuwendungen für freie Träger“ geflossen.
Die kommenden Tariferhöhungen werden von dieser Erhöhung nicht abgedeckt.
Aus 1. Und 2. ergibt sich somit eine Erhöhung des Zuwendungsansatzes um 101.000 € der vollumfänglich in die Verteilung für 2019/20 gegangen ist.
Zu 3.
Für den Jugendclub „Gleis 1“, am Mittleren Landweg, wurden für den Doppelhaushalt 2019/ 2020 exklusiv 265.000 € zur Verfügung gestellt, weswegen sich dieses Projekt nicht in der Mittelverteilungsliste befindet. Der Ansatz für den Jugendclub „Gleis 1“ ist abschmelzend veranschlagt. Für das Jahr 2021 wird der Ansatz auf 221.000 Euro reduziert, der Träger passt sein Angebot entsprechend an.
Weiteres:
Das Projekt J02 „Förderfonds Bergedorf – West“ wurde im Einvernehmen mit dem Träger beendet. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden auf Projekte mit Personalstellen aufgeteilt.
Des Weiteren wurden haushälterische Anpassungen vorgenommen die keine grundsätzlichen Effekte auf die Verteilungsvorschläge haben jedoch zu Vereinheitlichung und besserer Transparenz dienen.
So wurde das Projekt „Jugendbude“, welches ursprünglich aus dem Bereich Transferleistungen gebucht wurde, jedoch fachlich am Jugendclub im Quartier angebunden ist nun entsprechend eigenständig verortet. Ebenso wurde die Abrechnung des Straso/Fußballangebotes korrekt beim Projekt JZ KAP kontiert. Die Straßensozialarbeit Neuallermöhe wird zukünftig anteilig aus SAE anstatt SAJF Mittel in gleicher Höhe finanziert.
Die Träger machten in den Antragannahmegesprächen darauf aufmerksam, dass es unterjährig bei den beantragten Projekten zu Einschränkungen des Angebotes kommen könnte, sofern kein Ausgleich der Mittel stattfindet. 2020 können teilweise höheren Personalkosten über hohe Mittelrückflüsse ausgeglichen werden. Für 2021 werden diese Rückflüsse voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen.
Übersicht über den Titel Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit | |
Ansatz |
1.655.000 € |
Einsteuerung RZ SAE für J27, Straso Neuallermöhe |
25.000 € |
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Gesamt |
1.680.000 € |
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Verteilungsvorschlag 2020, Stand 12.10.2020 |
1.655.000 € |
Verwendung SAE für J27, Straso Neuallermöhe |
25.000 € |
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Saldo |
0 € |
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.