21-0581

Verteilungsvorschlag zur Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit PSP-Element 3-22703020-100001.14

Mitteilung

Letzte Beratung: 24.11.2020 Jugendhilfeausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

Verteilungsvorschlag 2021

 

Zur Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (PSP-Element 3-22703020-100001.14).

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen

 

Der oben genannten Titel ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit“ (PSP-Element Fachbehörde: 1-254.09.01.605.001).

 

Aus den zugewiesenen Mitteln der Rahmenzuweisung OKJA sind folgende Ausgaben zu bestreiten:

  1. Die Jahresförderung für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit.
  2. Investitionszuschüsse für Einrichtungen in freier Trägerschaft und für Immobilien aus dem Bestand des Bezirkes.
  3. Die Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit, welche nicht durch die unter Punkt 1. genannte Jahresförderung abgedeckt sind.

Die rechtliche Voraussetzung für die Förderung ist im § 11 SGB VIII, beschrieben. Danach soll die Jugendarbeit jungen Menschen entwicklungsfördernde Angebote zur Verfügung stellen, „sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung … anregen“. Diese Grundüberlegungen werden in der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ (GR J 1/16 vom 23.02.2016) weiter konkretisiert.

 

 

II. Verfügbares Finanzvolumen

 

Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung 2021 werden zum Erhalt bestehender Einrichtungen (Artikel 67 Absatz 1 Nr.1a HV) Kosten bis zur Höhe der für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Ansatzes gewährt. Die Bewilligung erfolgt hierbei zu 100% des Ansatzes 2020 mit einem Widerrufsvorbehalt von 25%.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird dem Bezirksamt im Jahr 2021 folgender Mittelansatz zur Verfügung stehen:

 

Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (PSP-Element 3-22703020-100001.14.)

 

1.655.000 €

 

 

 

 

III. Antragsvolumen

 

Das Antragsvolumen für die Titel (PSP-Element 3-22703020-100001.14.) Stand 12.10.2019, beträgt

 

1.797.629 €

 

 

 

 

 

IV. Zur Verteilung

 

Der Verteilungsvorschlag für die Maßnahme beläuft sich, Stand 12.10.2020, auf

 

1.655.000 €

 

Die vorliegenden Einzelanträge werden einer formalen und inhaltlichen Prüfung unterzogen und im Rahmen von Antragsannahmegesprächen auf ihre Plausibilität überprüft. Der nachfolgende Verteilungsvorschlag basiert auf den Ergebnissen der durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

 

V. Kommentar

 

Die Rahmenzuweisung „rderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ wurde für den Doppelhaushalt 2019 und 2020 strukturell um 383.000 € pro Jahr verstärkt. Die Erhöhung gliedert sich wie folgt auf:

 

1.

Stärkung Infrastruktur OKJA

85.000 €

2.

Tarifsteigerungen

33.000 €

3.

JC Gleisdreieck

265.000 €

 

 

 

 

Summe:

383.000 €

 


 

 

Zu 1.

 

Die Summe von 85.000 € wurde aufgeteilt in 68.000 €r die Projekte in freier Trägerschaft und 17.000 r den Betrieb und der Bauunterhaltung der bezirklichen OKJA-Gebäude, welche aus der Rahmenzuweisung zu erbringen sind.

 

Bezirkliche Gebäude in Nutzung durch die OKJA

Kommunal betrieben

Durch freie Träger betrieben

 

 

Haus der Jugend Heckkaten

Clippo Lohbrügge

Jugendclub im Quartier[1]

Clippo Boberg

Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen

Dolle Deerns Neuallermöhe West

Spielhaus Kurt-Adams-Platz

SteinJuz Neuallermöhe Ost

Spielhaus Lohbrügger Landstraße

JuZeNa Neuallermöhe West

Spielhaus Neuallermöhe-Ost

Spielhaus Kiebitz Neuallermöhe West

Jugendbude Lohbrügger Landstraße

Straßensozialarbeit Neuallermöhe

 

Zu 2.

 

Die Mittel für Tarifverstärkung sind zu 100% in die Position „Zuwendungen für freie Träger“ geflossen.

Die kommenden Tariferhöhungen werden von dieser Erhöhung nicht abgedeckt.

 

Aus 1. Und 2. ergibt sich somit eine Erhöhung des Zuwendungsansatzes um 101.000 € der vollumfänglich in die Verteilung für 2019/20 gegangen ist.

 

Zu 3.

 

r den Jugendclub „Gleis 1“, am Mittleren Landweg, wurden für den Doppelhaushalt 2019/ 2020 exklusiv 265.000 € zur Verfügung gestellt, weswegen sich dieses Projekt nicht in der Mittelverteilungsliste befindet. Der Ansatz für den Jugendclub „Gleis 1“ ist abschmelzend veranschlagt. Für das Jahr 2021 wird der Ansatz auf 221.000 Euro reduziert, der Träger passt sein Angebot entsprechend an.

 

 

Weiteres:

 

Das Projekt J02 „rderfonds Bergedorf West“ wurde im Einvernehmen mit dem Träger beendet. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden auf Projekte mit Personalstellen aufgeteilt.

Des Weiteren wurden haushälterische Anpassungen vorgenommen die keine grundsätzlichen Effekte auf die Verteilungsvorschläge haben jedoch zu Vereinheitlichung und besserer Transparenz dienen.

So wurde das Projekt „Jugendbude“, welches ursprünglich aus dem Bereich Transferleistungen gebucht wurde, jedoch fachlich am Jugendclub im Quartier angebunden ist nun entsprechend eigenständig verortet. Ebenso wurde die Abrechnung des Straso/Fußballangebotes korrekt beim Projekt JZ KAP kontiert. Die Straßensozialarbeit Neuallermöhe wird zukünftig anteilig aus SAE anstatt SAJF Mittel in gleicher Höhe finanziert. 

 

 

Die Träger machten in den Antragannahmegesprächen darauf aufmerksam, dass es unterjährig bei den beantragten Projekten zu Einschränkungen des Angebotes kommen könnte, sofern kein Ausgleich der Mittel stattfindet. 2020 können teilweise höheren Personalkosten über hohe Mittelrückflüsse ausgeglichen werden. Für 2021 werden diese Rückflüsse voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen.

 

 

 

Übersicht über den Titel Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Ansatz

1.655.000 €

Einsteuerung RZ SAE für J27, Straso Neuallermöhe

25.000 €

 

 

Gesamt

1.680.000 €

 

 

Verteilungsvorschlag 2020, Stand 12.10.2020

1.655.000 €

Verwendung SAE für J27, Straso Neuallermöhe

25.000 €

 

 

 

 

Saldo

0 €

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.11.2020
Ö 4.2
Anhänge

 

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