Verteilungsvorschlag 2021 zur Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" PSP-Element 3-22703010-10000.01
I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen
Das PSP 3-22703010-100001.04 ist Bestandteil der Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" (Fachbehörde: PSP-Element: 1-254.09.02.605.001). Aus dem zur Verfügung gestellten Budget sind die Zuwendungen für die Einrichtungen und Projekte der Familienförderung zu bestreiten. Die nachfolgende Verteilung basiert auf den Ergebnissen der mit den Trägern durchgeführten Antragsannahmegespräche.
Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die §§ 16 - 18 des SGB VIII sowie die Globalrichtlinie "Familienförderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe". Danach sollen die Angebote und Maßnahmen der Familienförderung und -beratung Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei vorbeugende Hilfen mit dem Ziel, Probleme bei der Erziehung von jungen Menschen zu überwinden und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.
II. Verfügbares Finanzvolumen
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung 2021 werden zum Erhalt bestehender Einrichtungen (Artikel 67 Absatz 1 Nr.1a HV) Kosten bis zur Höhe der für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Ansatzes gewährt. Die Bewilligung erfolgt hierbei zu 100% des Ansatzes 2020 mit einem Widerrufsvorbehalt von 25%.
Dem Bezirksamt stehen auf Grundlage des Ansatzes 2020 in der Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" folgende Mittel zur Verfügung:
PSP 3-22703010-100001.04 (Förderung der Erziehung in der Familie) 425.000 €
III. Antragsvolumen
Das Antragsvolumen beträgt 555.550 €
IV. Zur Verteilung
Die dem Bezirksamt vorliegenden Einzelanträge wurden formal und inhaltlich geprüft und in einem Antragsannahmegespräch konkretisiert. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung sowie kurze Projektbeschreibungen sind den folgenden Anlagen zu entnehmen.
V. Verteilung
Der Verteilungsvorschlag beläuft sich auf 425.000 €
Weiteres:
Die Träger machten in den Antragannahmegesprächen darauf aufmerksam, dass es unterjährig bei den beantragten Projekten zu Einschränkungen des Angebotes kommen könnte, sofern kein Ausgleich der Mittel stattfindet. Dieses betrifft insbesondere die zusätzlichen Mittelbedarfe durch die Tarifumstellung.
VI. Beschlussantrag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.