Drucksache 22-0678.03

Projekt Umgestaltung Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg und Abschnitte der Chrysanderstraße hier: Vorstellung des Konzeptentwurfes - Beantwortung Prüfaufträge

Mitteilung

Letzte Beratung: 04.11.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Im Rahmen des städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahrens zur Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt wurden neben den Grundstücken des ehemaligen Karstadt am Sachsentor und des Parkhauses an der Bergedorfer Schloßstraße auch der umliegende öffentliche Raum betrachtet. Die Auslobung zum Wettbewerb wurde am 01.06.2022 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (21-1397). Ziel war es, innovative Lösungsvorschläge für die Gestaltung der Grundstücke und des angrenzenden Freiraums zu erhalten, um das Gesamtensemble der Bergedorfer Altstadt aufzuwerten. Das Ergebnis wurde am 07.12.2022 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt (21-1397.01). Die Freiraumbetrachtung war Teil des Wettbewerbs, jedoch ohne Auftragsversprechen.

Anschließend bereitete das Bezirksamt eine eigenständige Auftragsvergabe für eine integrierte Verkehrs- und Freiraumplanung vor. Über den Stand des Projekts Umgestaltung Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg, Abschnitte der Chrysanderstraße und angrenzender Flächen wurde der Stadtentwicklungsausschuss am 10.01.2024 informiert (21-1955). Im Frühjahr 2025 erfolgten Verkehrserhebungen, deren Ergebnisse im September 2025 vorgestellt wurden (21-1955.01).

Auf Basis dieser Erkenntnisse und unter Berücksichtigung vielfältiger Anforderungen erfolgte eine Anpassung der Straßenquerschnitte. Die erarbeiteten Gestaltungsideen verfolgen eine integrative Lösung zur Verbesserung von Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Funktionalität. Der Konzeptentwurf wurde am 18.03.2026 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt (22-0678), die Beschlussfassung jedoch auf den 01.07.2026 vertagt und dort beschlossen.

Am 20.05.2026 wurde der Projektstand im Stadtteilbeirat des RISE-Gebiets Zentrum Bergedorf überwiegend positiv aufgenommen; Rückfragen betrafen Baustellenkoordination und Parken, Anpassungsvorschläge wurden nicht eingebracht.

Am 28.05.2026 gab der WSB – Wirtschaft und Stadtmarketing für die Region Bergedorf e.V. eine Stellungnahme ab. Die Abstimmung mit der Polizei (PK43) erfolgte bereits im Frühjahr 2026 positiv.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wurde das Projekt am 17. Juli 2026 beim „Moratorium Parken“ eingebracht. Das Projekt befindet sich derzeit in der Prüfung, die finale Entscheidung steht noch aus.

Im Rahmen der Beratung zur Beschlussfassung wurden in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Juli 2026 Prüfaufträge definiert (22-0678.01). Im Folgenden werden entsprechende Beantwortungen vorgenommen (im Rahmen der Ausschusssitzung erfolgt eine Erläuterung anhand von Plänen):

  1. Erhaltung der Fußwegführung im nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße bei gleichzeitiger Schaffung eines breiten Fußwegs auf der südlichen Seite und Auswirkungen auf die Verkehrsführung durch entfallende Gegenläufigkeit des Radverkehr

Die Prüfung hat ergeben, dass die bestehende Fußwegführung im nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße erhalten und zugleich auf der südlichen Seite entlang der Häuserzeile eine angemessen breite Fußwegführung (rund 2,0 m) geschaffen werden kann. Voraussetzung ist eine angepasste Querschnittsaufteilung mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 - 4,00 m im östlichen Bereich, sowie einer Aufweitung vor dem Kurvenbereich zur sicheren Begegnung mit entgegenkommendem Radverkehr (auf über 5,66 m). Eine erste Abstimmung mit dem Polizeikommissariat PK43 ist erfolgt. Die beiden vorgesehenen Lieferzonen mit jeweils 2,50 m x 5,50 m können in den geprüften Varianten untergebracht werden.

Ein Entfall der Gegenläufigkeit für den Radverkehr wird fachlich nicht empfohlen. Die Gegenläufigkeit ist Ziel der Planung, da andernfalls das Radverkehrsnetz unterbrochen würde. Zudem wären Umwegfahrten, Anpassungen der Wegweisung, Einschränkungen des Quell- und Zielverkehrs sowie Sicherheitsdefizite durch zu erwartendes verkehrswidriges Verhalten zu erwarten. Im Rahmen der Planung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wurde das Thema des Radverkehrs entsprechend mit PK43 abgestimmt.

  1. Planung einer neuen Fußwegführung auf der südlichen Seite der Schloßstraße (Nord) bei 3,50 m Straßenbreite unter Einbeziehung des nördlichen Grünstreifens, falls der nördliche Fußweg unangetastet bleibt

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Bergedorfer Schloßstraße grundsätzlich mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m geplant werden kann. In den Abschnitten, in denen die örtlichen Gegebenheiten eine Fahrbahnbreite von 4,00 m zulassen, soll diese Breite vorgesehen werden. An räumlichen Engstellen sowie zur Unterstützung einer angemessenen Geschwindigkeitsreduzierung sind abschnittsweise geringere Fahrbahnbreiten von 3,50 m vorgesehen. Entlang des gesamten Straßenverlaufs können auf beiden Straßenseiten ausreichend breite Gehwege hergestellt werden. Eine Inanspruchnahme des nördlich gelegenen Grünstreifens ist hierfür nicht erforderlich.

  1. Erhalt der Stellplätze im Vinhagenweg bis zum Beginn der Neubauaktivitäten an der Ecke Vinhagenweg/Schloßstraße/Hotel; Umgestaltung der Schloßstraße soll 2027 starten

Der Erhalt der Stellplätze im Vinhagenweg bis zum Beginn der Neubauaktivitäten ist umsetzbar. Vorgesehen ist hierfür ein verstärkter Unterbau in den Bereichen, die später als Aufenthalts- bzw. Bespielungsflächen genutzt werden sollen. Dadurch können temporär bis zu elf zusätzliche Parkstände ermöglicht werden. Dies geht jedoch mit einer angepassten Gehwegbreite vor den Bestandsgebäuden gegenüber des Plankonzepts einher.

  1. Prüfung einer möglichen Verlängerung der Veranlagungsfrist für das RISE-Fördergebiet Zentrum über 2029 hinaus, falls die Umsetzung wegen verzögerter Neubautätigkeiten bis 2029 nicht realisierbar ist

Eine Verlängerung des RISE-Fördergebiets über das Jahr 2029 hinaus ist grundsätzlich möglich, sofern wesentliche Ziele im Gebiet bis dahin noch nicht vollständig erreicht wurden. Auch müssen Bundes- und Landesmittel zur Verfügung stehen. Die konkrete Umsetzung und Voraussetzungen sind mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) abzustimmen. Eine Garantie für die Verlängerung besteht nicht. Die Prüfung erfolgt gemäß Globalrichtlinie Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung als Zwischen- resp. Abschlussbilanzierung eines Fördergebiets, mithin zum Ende der vorgesehenen Fördergebietslaufzeit und kann heute nicht abschließend beantwortet werden. Neben der gebietsbezogenen Betrachtung der Zielerreichung und Problemanalyse werden dann auch die Ausgestaltung der Bund-Länder-Städtebauförderung (jährliche VV Städtebauförderung, der dann haushalterisch bereit gestellte Verpflichtungsrahmen und der Haushaltsansatz des dann einschlägigen Doppelhaushalts) relevant werden. Siehe auch Protokoll zur Drucksache: 22-0678 vom 18.03.2026, in der eine ähnliche Fragestellung bereits diskutiert wurde.

  1. Prüfung der Einrichtung von zwei Flexstreifen auf Höhe des Ladenlokals „Koffeinschmiede“ mit verkürzter Parkdauer von einer Stunde

Der vorgesehene Flexstreifen auf Höhe des Ladenlokals „Koffeinschmiede“ kann verlängert bzw. erweitert werden und damit bei Bedarf und jahreszeitenabhängig zusätzlichen Parkplatzraum für zwei Kurzzeitparker schaffen. Die Erweiterung des Flexstreifens hat zur Folge, dass ein Baumstandort entfallen wird. Die Verkürzung der Parkzeit wird begrüßt und wäre mit dem LBV final abzustimmen. Ein Kurzzeitparken im gesamten Gebiet (außer Chrysanderstraße) wird dann empfohlen, um Langzeitparker auszuschließen.

  1. Entwicklung der bestehenden Grünfläche im nördlichen Teil der Schloßstraße nahe den Behindertenstellplätzen und dem Weg zum Bergedorfer Schloss zur Schaffung von Grünflächen mit Aufenthaltsqualität

Die bestehende Grünfläche im nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße, nahe den Behindertenstellplätzen und dem Weg zum Bergedorfer Schloss, wird im weiteren Konzept mitgedacht und in die Planung einbezogen. Ziel ist eine Aufwertung der Fläche durch ergänzendes Mobiliar, die Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten sowie eine geeignete Absturzsicherung zum Wasser. Die weitere Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit dem Projekt zur Neugestaltung der Alten Holstenstraße (AHS) sowie dem Denkmalschutz.

Weitere Überprüfungen:

Thema Anlieferung überprüfen

Die Anlieferungszonen sind ausreichend vorhanden. Die Anzahl der Parkstände für Lieferungen wird von 8 auf 10 erhöht (+25 %).

Westliche Seite Bergedorfer Schloßstraße: Prüfung von mehr Grün

Aufgrund des engen Straßenquerschnitts sind zusätzliche Baumpflanzungen auf den Nebenflächen nicht möglich. Statt „mehr“ Grün wird die Sichtbeziehung zum grünen Schlosspark in den Fokus der Planung gestellt.

Chrysanderstraße und Hangbereich: Prüfung von mehr Grün

Die Anzahl der Baumstandorte kann im Hangbereich um drei Bäume erhöht werden. Im Bereich der Chrysanderstraße bleibt es bei drei Baumpflanzungen und der Anzahl der Parkplätze von 23.

Eckbereich oder Verlauf der Straße Chrysanderstraße: Prüfung von Retentionsflächen

Groß dimensionierte Rinnen und Rigolenspeicher werden zur Aufnahme von Wassermengen geplant, um Starkregenereignisse zukünftig besser abfangen zu können.

Marktfläche: Prüfung Einsatz durchlässiger Belag (konform mit Marktnutzung)

Der Einsatz eines offenporigen, schwerlastbefahrbaren Pflasterbelags mit klimarelevanten Eigenschaften ist grundsätzlich umsetzbar und mit der Marktnutzung vereinbar. Der Belag wirkt nach dem Proaktiv-Prinzip. Er ermöglicht die Aufnahme und Zwischenspeicherung von Regenwasser, insbesondere bei Starkregenereignissen, sowie dessen Verdunstung in Trockenperioden. Zudem weist der vorgesehene Betonstein einen hohen Recyclinganteil auf und kann farblich an das Wegesystem im Schlosspark angeglichen werden.

Gestaltung Kreuzungsbereich Vinhagenweg/Schloßstraße

Auswahl von zwei harmonierenden, aber kontrastierenden Pflasterarten zur Unterscheidung von Fahrbahn und Nebenflächen. Betonung von Fahrbahnquerungen mit durchlaufendem Pflaster.

Kreuzungsbereich Tafel: Engstelle Kurve

Im Kreuzungsbereich wird der enge Kurvenverlauf planerisch angepasst, um die Verkehrssicherheit insbesondere für den Radverkehr in Gegenrichtung zu verbessern. Hierzu wird der Bordverlauf optimiert und die Fahrbahn im Kurvenbereich auf mindestens 5,66 m aufgeweitet, sodass Begegnungsverkehre zwischen Radverkehr und Kfz sicherer abgewickelt werden können. Eine Abmarkierung und ein Materialwechsel im inneren Kurvenbereich soll die Radverkehrsführung zusätzlich verdeutlichen. Die weitere Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Projekt AHS zur Umgestaltung des anschließenden Straßenverlaufs.

Entbehrlichkeit FGÜ zum Kaiser-Wilhelm-Platz

Ein Verkehrsberuhigter Bereich (Tempo 20) mit Bevorrechtigung für Fußverkehr wird geschaffen. Die Angleichung des Niveaus zwischen Gehweg und Fahrbahn, Materialwechsel und durchgehender Bord sorgen für Sicherheit und Gestaltungsqualität.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zum Konzeptentwurf zur Umgestaltung der Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg und Abschnitte der Chrysanderstraße zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, die Planung entsprechend den Prüfergebnissen weiterzubearbeiten und den Ausschuss zu gegebener Zeit über die weitere Planung zu informieren.

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