Projekt Umgestaltung Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg und Abschnitte der Chrysanderstraße hier: Vorstellung des Konzeptentwurfes - Ergänzungsvorlage
Letzte Beratung: 16.07.2026 Hauptausschuss Ö 5
Berichterstatter: Herr Jarchow, Herr Noetzel
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 den Antrag 22-0678.01 mit folgendem Petitum
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
1. zu prüfen, unter welchen Bedingungen, die bestehende Fußwegführung im nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße erhalten werden kann und gleichzeitig eine angemessene breite Fußwegführung auf der gegenüberliegenden südlichen Seite entlang der Häuserzeile geschaffen werden kann. Konkret, wie würde sich mit der entfallenden Gegenläufigkeit und damit einer derart geänderten Planung dies auf die Verkehrsführung auswirken?
2. für den Fall, dass die Fußwegführung in der Bergedorfer Schloßstraße auf der nördlichen Seite im Wege der Umgestaltung unangetastet bleibt, zu prüfen, wie bei einer anzunehmenden Straßenbreite von 3,50 m die auf der südlichen Seite der Bergedorfer Schloßstraße entlang der Häuserzeile neu herzustellende Fußwegführung geplant werden kann. In die Planung könnte die Fläche des Grünstreifens auf der nördlichen Seite mit einbezogen werden.
3. die Stellplätze im Vinhagenweg zu erhalten, solange die Bauaktivitäten für die Neubauplanung an der Ecke Vinhagenweg und Parkhaus/Schloßstraße/Hotel noch nicht begonnen haben. Das Bezirksamt will in 2027 mit der Umgestaltung der Schloßstraße beginnen.
4. für den Fall, dass die Umsetzung in der Schloßstraße wegen der verspätet beginnenden Neubautätigkeiten im Vinhagenweg/Schloßstraße bis 2029 nicht möglich sein wird, zu prüfen, ob für das Fördergebiet Zentrum über 2029 hinaus eine Verlängerung der Veranlagungsfrist erreicht werden kann. Die bauliche Umsetzung für das RISE-Fördergebiet Zentrum, wovon das Projektgebiet ein Teil ist, ist bis zum Jahr 2029 angelegt.
5. zu prüfen, ob in der Bergedorfer Schloßstraße auf der Höhe des Ladenlokals „Koffeinschmiede“ zwei Flächen als Flexstreifen zusätzlich eingerichtet werden können und dafür eine Verkürzung der Parkdauer auf eine Stunde festsetzbar wäre.
6. zu prüfen, ob die am nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße, gegenüber den Behindertenstellplätzen und anliegend an die Wegführung zum Bergedorfer Schloss, bestehende Grünfläche, folgend der konzeptionellen Zielsetzung der Schaffung von Grünflächen mit Aufenthaltsqualität, entwickelt werden kann.
mehrheitlich (Zustimmung der Fraktionen SPD, CDU, AfD, Ablehnung der Grünen, Enthaltung der LINKEN) beschlossen. Das Prüfergebnis der Verwaltung wird im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und beraten.
Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum des Stadtentwicklungsausschusses an.
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