Projekt Umgestaltung Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg und Abschnitte der Chrysanderstraße
Letzte Beratung: 01.07.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2.1
Antrag
der BAbg. Jarchow, Kramer und SPD-Fraktion
der BAbg. Froh, Emrich und CDU-Fraktion
Im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) vom 10.09.2025 wurde der Verfahrensstand zum Projekt vorgestellt. Dem lagen neben der freiraumplanerischen Umgestaltung auch die ermittelten Verkehrsdaten zugrunde, verbunden mit der Empfehlung für die Nord-Süd-Richtungder Bergedorfer Schloßstraße, dass die verschiedenen Arten des Verkehrs gemeinsam auf der Fahrbahn geführt werden sollen. Im SEA vom 18.03.2026 wurde der Konzeptentwurf für das Projekt vorgestellt. Mit der für die Bergedorfer Schloßstraße vorgesehenen Gegenläufigkeit wird eine Verbesserung der Verkehrsführung vertreten, mit dem Ziel, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer und Nutzerinnen und Nutzer anderer Mobilitätsformen schnell, sicher und barrierefrei in die Bergedorfer Innenstadt kommen können.
Die Vorstellung des Konzeptentwurfs und die sich daran im Ausschuss entwickelnde Diskussion hat weiteren Gesprächsbedarf begründet. Die abschließende Beschlussfassung wurde daher in den SEA am 01.07.2026 vertragt. Ergebnis der von den antragstellenden Fraktionsvertretern durchgeführten Ortsbegehung war, dass die Gegenläufigkeit des Verkehrs zwischen Schloßstraße und Vinhagenweg für problematisch angesehen wird. Wie bereits in der Ausschussdiskussion deutlich wurde, wurde auch kritisch betrachtet, dass die auf der nördlichen Seite der Bergedorfer Schloßstraße zum Schloßgraben hin bestehende Fußwegführung entfallen soll zugunsten einer gemäß den Vorgaben der StVO vorgeschriebenen Straßenbreite, damit auf der südlichen Seite der Häuserzeileeine den verkehrssicherungstechnischen Anforderungen entsprechende Fußwegführung hergestellt werden kann. Dies führte zu der Auffassung der antragstellenden Fraktionen, dass die Fußwegführung auf der nördlichen Seite der Bergedorfer Schloßstraße nicht aufgegeben werden sollte. Mit einer dann verbleibenden Straßenbreite von ca. 3.50 m wäre auf der südlichen Seite der Bergedorfer Schloßstraße eine entsprechende Fußwegführung neu zu planen.
Den Antragsstellern ist bewusst, dass mit den zur Prüfung angemeldeten Änderungen am Konzeptentwurf ein Eingriff in die mit dem Konzept angestrebte Verkehrsführung verbunden sein wird. Von daher nur die Klarstellung, dass die mit dem Konzept angestrebten Zielvorstellungen auch für das Projektgebiet als Teil der Bergedorfer Innenstadt nach wie vor unterstützt werden.
Wir beantragen daher, der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
1.zu prüfen, unter welchen Bedingungen, die bestehende Fußwegführung im nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße erhalten werden kann und gleichzeitig eine angemessene breite Fußwegführung auf der gegenüberliegenden südlichen Seite entlang der Häuserzeile geschaffen werden kann. Konkret, wie würde sich mit der entfallenden Gegenläufigkeit und damit einer derart geänderten Planung dies auf die Verkehrsführung auswirken?
2. für den Fall, dass die Fußwegführung in der Bergedorfer Schloßstraße auf der nördlichen Seite im Wege der Umgestaltung unangetastet bleibt, zu prüfen, wie bei einer anzunehmenden Straßenbreite von 3,50 m die auf der südlichen Seite der Bergedorfer Schloßstraße entlang der Häuserzeile neu herzustellende Fußwegführung geplant werden kann. In die Planung könnte die Fläche des Grünstreifens auf der nördlichen Seite mit einbezogen werden.
3. die Stellplätze im Vinhagenweg zu erhalten, solange die Bauaktivitäten für die Neubauplanung an der Ecke Vinhagenweg und Parkhaus/Schloßstraße/Hotel noch nicht begonnen haben. Das Bezirksamt will in 2027 mit der Umgestaltung der Schloßstraße beginnen.
4. für den Fall, dass die Umsetzung in der Schloßstraße wegen der verspätet beginnenden Neubautätigkeiten im Vinhagenweg/Schloßstraße bis 2029 nicht möglich sein wird, zu prüfen, ob für das Fördergebiet Zentrum über 2029 hinaus eine Verlängerung der Veranlagungsfrist erreicht werden kann. Die bauliche Umsetzung für das RISE-Fördergebiet Zentrum, wovon das Projektgebiet ein Teil ist, ist bis zum Jahr 2029 angelegt.
5. zu prüfen, ob in der Bergedorfer Schloßstraße auf der Höhe des Ladenlokals „Koffeinschmiede“ zwei Flächen als Flexstreifen zusätzlich eingerichtet werden können und dafür eine Verkürzung der Parkdauer auf eine Stunde festsetzbar wäre.
6. zu prüfen, ob die am nördlichen Teil der Bergedorfer Schloßstraße, gegenüber den Behindertenstellplätzen und anliegend an die Wegführung zum Bergedorfer Schloss, bestehende Grünfläche, folgend der konzeptionellen Zielsetzung der Schaffung von Grünflächen mit Aufenthaltsqualität, entwickelt werden kann.
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